Curriculum 4.0.nrw
FAQ

Fragen zur Ausrichtung der Förderlinie

Ist die Entwicklung neuer Studiengänge förderfähig?
Nein, das Programm ist auf die Reform bestehender Studiengänge ausgerichtet. Neue Studiengänge fallen daher nicht in das Profil. 
 
Sind kostenpflichtige Weiterbildungsstudiengänge förderfähig?
Nein, förderfähig sind reguläre Bachelor- und Masterstudiengänge. Kostenpflichtige Weiterbildungsstudiengänge sind nicht förderfähig.  
 
Wir möchten ein polyvalentes Modul entwickeln, welches also sehr viele Studiengänge betrifft. Können diese Studiengänge jetzt alle keine Anträge mehr stellen?
Wenn ein Modul viele Studiengänge betrifft, können die betroffenen Studiengänge keine Anträge mehr stellen. Wenn zwei oder mehr Studiengänge bei der Entwicklung eines oder mehrerer Module eng kooperieren, sollte hier die Entwicklung studiengangübergreifender Konzepte durch ein Verbundprojekt zur Entwicklung von Modulen, die in mehreren Studiengängen eingesetzt werden, beantragt werden. In einem solchen Fall können die beteiligten Studiengänge keine weiteren Anträge stellen. Entscheidend ist, dass pro Studiengang nur ein Antrag gestellt werden kann. Sollte ein polyvalentes Modul bereits in einem Studiengang Verwendung finden, kann dieser Studiengang keinen Antrag mehr einreichen. 
 
Können Sachmittel gefördert werden?
Ja, Sachmittel sind förderfähig. Allerdings ist die Ausschreibung nicht primär eine Materialförderung. Das heißt, sämtliche Sachmittel sind einzubinden in ein Konzept, welches sich im Sinne der Ausschreibung inhaltlich, strukturell und didaktisch mit den Herausforderungen der Digitalisierung auseinandersetzt.
 
Kann die Fördersumme auch für Personal eingesetzt werden?

Ja, die Förderlinie unterstützt die Verwendung der Förderung für Personalmittel. Ähnlich wie im Fall der Sachmittel ist jedoch auch in diesem Fall darauf zu achten, dass die Aufgaben der Mitarbeitenden in ein überzeugendes Gesamtkonzept eingebettet sind. 
 
Gibt es eine Präferenz bezüglich des Einsatzes der Fördersumme für Personal- oder Sachmittel?
Hier kann keine pauschale Präferenz angegeben werden. Es geht insgesamt um eine möglichst tiefgehende Auseinandersetzung mit den mit der Digitalisierung entstehenden Herausforderungen und Chancen und gleichzeitig um einen möglichst nachhaltigen Impact. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen an der Hochschule sollten Personal und Material nachvollziehbar abgewogen und in ein schlüssiges Konzept gegossen werden. 
 
Werden Pflicht- oder Wahlpflichtmodule bevorzugt behandelt?
Auch hier herrscht keine pauschale Präferenz. Es gilt, im Antrag zu erklären, warum die gewählte Form für das angestrebte Ziel die beste ist. Allerdings ist die Reichweite des Vorhabens auch ein wichtiges Auswahlkriterium.

 

Fragen zur Antragsstellung

Sind mehrere Anträge pro Hochschule zulässig?
Ja, es besteht lediglich eine Begrenzung auf einen Antrag pro Studiengang. 
 
Sind separate Anträge für den Bachelor- und Masterstudiengang desselben Faches möglich?
Ja, prinzipiell ist das möglich. Allerdings sollte der Antrag klar darlegen, warum ein ähnlicher Effekt nicht auch mit nur einem Antrag, also durch den geschickten Aufbau von Synergien, erzielt werden kann. Auch wenn dies den Antragsstellern fernliegt, lassen solche Fälle leider leicht den Eindruck entstehen, dass die Finanzierung und weniger die Reform im Vordergrund steht. 
 
Im Fall von Lehramtsstudiengängen, was gilt hier als Studiengang?
Im Fall der Lehramtsstudiengänge gilt jedes Fach sowie die Bildungswissenschaften jeweils als eigener Studiengang. Ein Antrag in einem Fach blockiert somit eine Antragsstellung eines anderen Faches nicht. Auch hier mag es aber sinnvoll sein, ein Verbundprojekt zur Entwicklung von Modulen, die in mehreren Studiengängen eingesetzt werden, zu beantragen.
 
Ist es richtig, dass die Anträge für Module einen zehnseitigen Antrag stellen müssen, während für die Studiengänge nur drei Seiten nötig sind?
Das ist so richtig. Es ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Über die Anträge der Kategorie 1 wird bereits in der ersten Jurysitzung final entschieden. Für die Anträge der Kategorie 2 wird eine Vorauswahl getroffen. In einer zweiten, öffentlichen Jurysitzung können diese Anträge ausführlicher dargestellt werden.
 
Beziehen sich die maximalen Fördersummen auf Anträge, die auch die Förderdauer ausreizen, oder können auch Anträge mit kürzerer Laufzeit eine hohe Fördersumme beantragen?
Die Fördersumme ist unabhängig von der Laufzeit. Es kann also auch mit nur einem Jahr Laufzeit die volle Fördersumme beantragt werden. Allerdings ist Effizienz auch ein Auswahlkriterium. 
 
Wer muss auf dem Deckblatt unterschreiben?
Die Unterschriften dokumentieren die Unterstützung der jeweiligen Stellen. Es muss die rechtsverbindliche Vertreterin bzw. der rechtsverbindliche Vertreter der Hochschule (Rektorin/Rektor bzw. Präsidentin/Präsident) oder deren rechtliche Vertreterin bzw. Vertreter unterschreiben. Zusätzlich ist die Unterschrift des Dekans oder der Dekanin als Antragssteller im Fall eines Antrags der Kategorie 2 (Studiengänge) nötig. In diesem Fall zeigt sich normalerweise die Studiengangsleitung für das Projekt verantwortlich. Für Anträge der Kategorie 1 (Module) stellt die Studiengangsleitung den Antrag, und der/die Modulverantwortliche ist für das Projekt verantwortlich.
 
Zählen die Anhänge (Arbeits- und Finanzplan) zu den zehn Seiten des Antrages?
Nein, die Anhänge werden dem Antrag angefügt und zählen nicht zu den zehn Seiten des Antrags. 
 
In welcher Form möchten Sie die Dateien zum Stichtag am 13. Dezember 2019 erhalten?
Bitte schicken Sie zwei PDF-Dokumente. Ein Dokument ist die Kurzbeschreibung des Antrags (1.000 Zeichen), das andere Dokument der Antrag. Die Anträge schicken Sie bitte ausschließlich per E-Mail an andreas.wormland@stifterverband.de
 
Wie viele Anträge werden gefördert?
Das hängt von der Juryempfehlung und von der jeweiligen Antragshöhe ab. Insgesamt stehen für die Förderung von Anträgen der Kategorie 1 (Module) drei Millionen Euro zur Verfügung. Anträge der Kategorie 2 (Studiengänge) werden mit insgesamt 4,5 Millionen Euro gefördert. 
 
Bis wann ist mit einer Förderentscheidung zu rechnen?
Die erste Jurysitzung wird Ende Januar 2020 stattfinden. Die Antragssteller werden dann über das Ergebnis zeitnah unterrichtet. Die zweite Jurysitzung wird voraussichtlich Ende April 2020 stattfinden.