Fellowships für Innovationen in der digitalen Hochschullehre

Fragen und Antworten

zur gemeinsamen Programmlinie des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und des Stifterverbandes

 

Fragen speziell zu den Digi-Fellowships NRW

An wen richtet sich das Programm?
Das Programm richtet sich an Lehrende, die an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft oder an staatlich refinanzierten Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig sind. Ausgenommen sind Doktorandinnen und Doktoranden ohne Lehrverpflichtung und Lehrbeauftragte, soweit diese nicht an einer Musikhochschule tätig sind.

Planen Sie, diese Förderung im nächsten Jahr ggf. noch einmal auszuschreiben?  
Es ist geplant, das Programm jährlich bis 2020 auszuschreiben.

Die Ausschreibung zu den Fellowships für Innovationen in der digitalen Hochschullehre richtet sich an Lehrende aller Disziplinen. Sind damit neben Professoren auch wissenschaftlich Beschäftigte mit vertraglich vereinbarter Lehrverpflichtung und Doktoranden mit Lehrverpflichtung gemeint?
Neben Professoren dürfen sich auch wissenschaftlich Beschäftigte mit vertraglich vereinbarter Lehrverpflichtung und Doktoranden mit Lehrverpflichtung bewerben.

Wie viele Fellowships können vergeben werden und wie hoch ist der Fördersumme in dieser Programmlinie?
Es können jährlich bis zu 40 Digi-Fellowships vergeben werden. Ein Fellowship ist mit bis zu 50.000 Euro dotiert. Bei Tandem-Fellowships erhöht sich der Betrag auf bis zu 100.000 Euro. Die Aufteilung zwischen den Kooperationspartnern ist frei.

Kann man im Rahmen des Programms auch einen Antrag auf ein Tandem-Fellowship stellen?
Es können auch Fellowships an Lehrende vergeben werden, die mit einem Hochschuldidaktiker/einer Hochschuldidaktikerin oder einem Lehr-/Lernforscher/einer Lehr-/Lernforscherin oder mit einem/einer Lehrenden aus einem anderen Studienfach oder von einer anderen Hochschule kooperieren (Tandem-Fellowships). Beide Antragsteller müssen an einer Hochschule in staatlicher Trägerschaft oder an einer staatlich refinanzierten Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalen tätig sein.

In welcher Form werden die entwickelten digitalen Lehr-/Lernmaterialien veröffentlicht?
Die im Kontext des Fellowship entwickelten digitalen Lehr-/Lernmaterialien müssen im zukünftigen landesweiten Onlineportal für Studium und Lehre in NRW (heureka.nrw) als Open Educational Ressources (mindestens unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 DE) eingestellt werden.

 

Fragen zur Antragstellung allgemein

In welcher Sprache sollte der Antrag eingereicht?
Der Antrag soll grundsätzlich in deutscher Sprache eingereicht werden. Eine Antragstellung in englischer Sprache ist nur ausnahmsweise möglich; bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die im Stifterverband für das Programm zuständigen Ansprechpartner.

Sind mehrere Anträge pro Hochschule zulässig?
Ja, mehrere Anträge aus einer Hochschule sind zulässig.

Wie umfangreich sollte der eigentliche Antrag ohne die Anlagen sein?
Bitte beschreiben und begründen Sie das geplante Entwicklungsvorhaben – ggf. unter Berücksichtigung einschlägiger Ergebnisse der Lehr-/Lernforschung – auf maximal zehn Seiten anhand der in der Ausschreibung genannten Leitfragen.

Wie viele Dateien sollten per E-Mail bis zum Stichtag der Einreichung der Antragsunterlagen an die in der Ausschreibung genannte E-Mail-Adresse gesendet werden?
Bitte übermitteln Sie die Antragsunterlagen in zwei getrennten Dateien: die Kurzbeschreibung (maximal 1.000 Zeichen!) als Word-Dokument sowie den Antrag inkl. des vollständig unterschriebenen Deckblatts/der vollständig unterschriebenen Deckblätter (im Falle eines Tandem-Fellowships), der Kurzbeschreibung, des Arbeits-/Finanzierungsplans und des Lebenslaufs/der Lebensläufe (im Falle eines Tandem-Fellowships) als eine PDF-Datei.

In welcher Reihenfolge sollen die geforderten Unterlagen im Antrag eingereicht werden?
Die Unterlagen sollten in der folgenden Reihenfolge eingereicht werden: vollständig unterschriebenes Deckblatt, die Kurzbeschreibung (maximal 1.000 Zeichen!), Antrag (ca. 10 Seiten), Arbeits-/Finanzierungsplan und Lebenslauf.

Welche Unterlagen müssen im Falle eines Antrages für ein Tandem-Fellowship eingereicht werden?
Im Falle eines Tandem-Fellowships benötigen wir ein vollständig unterschriebenes Deckblatt bzw. zwei vollständig unterschriebene Deckblätter, wenn die Antragsteller an unterschiedlichen Hochschulen verortet sind, die Kurzbeschreibung (maximal 1.000 Zeichen!), den gemeinsamen Antrag (maximal 10 Seiten), einen Arbeits-/Finanzierungsplan und die beiden Lebensläufe.

Müssen für die Anträge, die auf dem Postwege eingereicht werden, alle Deckblätter im Original unterschrieben werden?
Nein, es reichen Kopien in der geforderten Anzahl.

Müssen die Anträge am Stichtag für die Einreichung bereits auf dem Postwege beim Stifterverband eingetroffen sein?
Nein, nur die in der Ausschreibung geforderten Unterlagen müssen per E-Mail bis zum Stichtag eingereicht werden. Für die Fristeinhaltung auf dem Postweg reicht der Poststempel.

Handelt es sich im Falle einer Förderung um ein wirtschaftliches Projekt? Können (weil es sich um ein wirtschaftliches Projekt handelt) im Finanzplan ein Gemeinkostenzuschlag und die Umsatzsteuer mitkalkuliert werden?
Im Fall einer Förderung handelt es sich um ein Förderprojekt zugunsten der Weiterentwicklung der Lehre, nicht um ein wirtschaftliches Projekt oder ein Forschungsprojekt. Von daher ist das Projekt keinesfalls umsatzsteuerpflichtig; Gemeinkosten werden bei der Kalkulation nicht berücksichtigt. Vielmehr gehen die Förderer davon aus, dass die Fördermittel den geförderten Fellows uneingeschränkt für die Durchführung des Projektes zur Verfügung stehen.
Sollte die Hochschule auf der Einbehaltung eines Gemeinkostenanteils bestehen, ist eine Förderung in diesem Programm nicht möglich.

Sind bei der Finanzierung von Personal auch wissenschaftliche Mitarbeitende vorgesehen?
Gemäß der Ausschreibung können die Fördermittel, "je nach Bedarf, für alle Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit diesem Vorhaben entstehen", also auch zur Finanzierung wissenschaftlicher Mitarbeiter. Bei der Aufzählung zur Mittelverwendung in der Ausschreibung handelt es sich um Beispiele.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir Wert darauf legen, dass die Antragsteller, die im Fall der Förderung dann die Fellows sind, an der Entwicklung und Durchführung der geplanten Lehrinnovation maßgeblich beteiligt sind. Das Programm stellt keine klassische Projektförderung dar; uns geht es vielmehr um die personenbezogene Förderung engagierter Lehrender. Anträge, in denen die gesamte Fördersumme zur Finanzierung wissenschaftlicher Mitarbeiter verwendet wird, die das geplante Lehrvorhaben quasi im Auftrag des Antragstellers durchführen, sind insofern nicht aussichtsreich.
Außerdem werden an den Fellowtreffen exklusiv nur die geförderten Fellows teilnehmen können; eine Vertretung ist nicht zulässig.

Ist die Vergabe mehrerer Fellowships für ein einzelnes Entwicklungsvorhaben möglich?
Die Vergabe mehrerer Fellowships für ein einzelnes Entwicklungsvorhaben bzw. dessen Fortsetzung ist ausgeschlossen. 

Bis wann ist mit einer Förderentscheidung zu rechnen?
Über die Auswahl der Fellows entscheidet eine Jury, die mit Lehrenden und Studierenden verschiedener Fachrichtungen und Vertretern der Hochschuldidaktik besetzt ist, in der Regel im Oktober/November eines jeweiligen Jahres. Alle Antragsteller werden zeitnah über die Entscheidung informiert.

Wie lang kann der beantragte Förderzeitraum sein? 
Der Förderzeitraum für die Digi-Fellows NRW beträgt maximal ein Jahr.

Wann kann die Förderung frühestens beginnen?
Die Förderung beginnt zum 1. Januar im Folgejahr nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

Fragen zur Antragsberechtigung allgemein

Wer darf sich bewerben?
Grundsätzlich dürfen sich alle Hochschulmitglieder bewerben, die selbst lehren.

Dürfen sich Lehrbeauftragte bewerben?
Nein, ausgenommen sind aufgrund ihres besonderen Status nur Lehrbeauftragte, die an einer Musikhochschule tätig sind.

Dürfen sich Lehrkräfte für besondere Aufgaben bewerben?
Ja.

Sind auch Personen antragsberechtigt, die eine Vertretungsprofessur innehaben?
Ja.

Bin ich als Angestellte/r im nicht-wissenschaftlichen Bereich berechtigt, mich zu bewerben?
Nein.

Kann ich als (ehemaliger) Fellow erneut einen (weiteren) Antrag stellen?
Ja, das ist möglich. Es muss sich aber um ein neues Entwicklungsvorhaben handeln.

 

Kontakt

Weitere Fragen zur Ausschreibung und Förderung beantwortet:

Dominique M. Ostrop

ist Programmmanagerin im Stifterverband im Bereich '"Programm und Förderung".

T 0201 8401-162

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