Wenn Studierende Unterricht sichern
Einsatz, Risiken und Perspektiven studentischer Vertretungslehrkräfte vor dem Hintergrund des Lehrkräftemangels
Der anhaltende Lehrkräftemangel stellt alle Bundesländer vor erhebliche Herausforderungen. Zur Sicherstellung des Unterrichts greifen Schulen zunehmend auf Vertretungslehrkräfte zurück. Viele von ihnen sind Lehramtsstudierende, für die sich hiermit eine – aus ihrer Sicht – attraktive Nebentätigkeit bietet.
Angesichts der steigenden Zahl an Schülerinnen und Schülern sowie fehlender Entlastung auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass studentische Vertretungslehrkräfte auch künftig ein fester Bestandteil der Unterrichtsversorgung bleiben werden. Da studentische Vertretungslehrkräfte noch nicht voll ausgebildet sind, birgt ihr Einsatz spezifische Risiken. Insbesondere in frühen Studienphasen sind die professionellen Kompetenzen für eigenverantwortlichen Unterricht – etwa pädagogisch-psychologische und diagnostische Kompetenzen – bei Studierenden in der Regel nicht ausreichend entwickelt. Sie werden teilweise fachfremd eingesetzt, was die Qualität des Unterrichts und ihre eigene Kompetenzentwicklung beeinträchtigen kann.
Studierende übernehmen mitunter Aufgaben mit sehr hoher pädagogischer und institutioneller Verantwortung, obwohl sie noch nicht dafür ausgebildet sind. Ohne strukturierte Begleitung und Einbettung in die Lehrkräftebildung kann die Tätigkeit Professionalisierungsprozesse negativ beeinflussen. Die Tätigkeit kann zu erheblichen Spannungen und Konflikten mit den Anforderungen des Studiums führen, insbesondere durch eingeschränkte zeitliche Verfügbarkeit für Lehrveranstaltungen sowie durch die Gefahr, Unterrichtserfolg vorschnell mit Professionalität gleichzusetzen, obwohl zentrale Qualitätskriterien guten Unterrichts noch nicht hinreichend entwickelt sind. Damit betrifft der Einsatz studentischer Vertretungslehrkräfte sowohl die Qualität schulischen Unterrichts als auch die Ausbildungsbedingungen angehender Lehrkräfte.
Über das tatsächliche Ausmaß dieses Einsatzes liegen bislang nur begrenzte und fragmentierte Erkenntnisse vor. Weder existieren bundesweit vergleichbare statistische Daten, noch verfügen die meisten Kultusministerien über systematische Informationen zum Einsatz studentischer Vertretungslehrkräfte. Auch die bestehende Forschung ist bislang überwiegend regional oder thematisch begrenzt. Vor diesem Hintergrund hat der Stifterverband eine Befragung von Studierenden an allen lehrkräftebildenden Hochschulen durchgeführt, um systematisch und erstmals bundesweit das Ausmaß des Einsatzes studentischer Vertretungslehrkräfte sowie zentrale Problemlagen in den Bereichen Qualifikation, fachlicher Einsatz, Aufgabenübernahme, Betreuung und Vereinbarkeit mit dem Studium zu erfassen.
Ziel des im Juni 2026 veröffentlichten Policy Papers ist es, auf Grundlage der erhobenen empirischen Befunde eine belastbare Grundlage für bildungspolitische Entscheidungen zu schaffen und konkrete Leitplanken für einen qualitätsgesicherten Einsatz studentischer Vertretungslehrkräfte zu formulieren. Dazu analysiert das Paper das Ausmaß dieser Tätigkeiten, untersucht zentrale Herausforderungen und leitet daraus fünf Handlungsempfehlungen für Politik, Schulverwaltung und Hochschulen ab.
DIE ZENTRALEN ERKENNTNISSE DER UNTERSUCHUNG
- Studentische Vertretungslehrkräfte (SVLK) leisten einen erheblichen Beitrag zur Abfederung des Lehrkräftemangels, doch die erste bundesweite Befragung dieser Gruppe zeigt problematische Befunde mit Blick auf Unterrichtsqualität und Ausbildungsbedingungen:
- Vier von zehn SVLK haben entweder noch keinen Bachelorabschluss oder das vierte Jahr des Staatsexamens noch nicht erreicht.
- Nur etwa die Hälfte der SVLK, die Deutsch oder Mathematik unter-richten, studieren auch diese Fächer.
- Jede elfte SVLK übernimmt Aufgaben mit sehr hoher Verantwortung wie Klassenleitung oder Beteiligung an Abschlussprüfungen.
- Knapp zwei Drittel der SVLK erhalten von den Schulen ein Mindest-maß an Begleitung, von Hochschulen aber nur in vier Prozent der Fälle. Mehr als ein Drittel erhält keine Betreuung.
- Einerseits geben neun von zehn SVLK an, dass die Tätigkeit sie motiviert, ihr Studium abzuschließen. Andererseits berichtet etwa die Hälfte von zeitlichen Konflikten mit dem Studium.
- Der Stifterverband fordert daher: SVLK nur auf Masterniveau einstellen, ein einschlägiges Fachstudium insbesondere in den Kernfächern, keine Klassenleitungen oder Beteiligung an Abschlussprüfungen, die Begleitung der SVLK-Tätigkeit durch Hochschulen sowie eine bessere Vereinbarkeit mit dem Studium.
Handlungsempfehlungen
Die Ergebnisse zeigen einen erheblichen Regelungsbedarf beim Einsatz studentischer Vertretungslehrkräfte. Unter den gegenwärtigen Bedingungen geht es vor allem darum, praktikable und umsetzbare Lösungen zu finden, sodass Unterrichtsqualität, Professionalisierung und der Schutz der Studierenden bestmöglich gesichert werden. Klar ist aber auch: Dauerhaft tragfähig ist dies nur, wenn es langfristig zu grundlegenden strukturellen Änderungen kommt. Daher fordert der Stifterverband eine schrittweise und bundesweite Umsetzung folgender fünf Leitplanken für einen qualitätsgesicherten Einsatz studentischer Vertretungslehrkräfte:
- Eigenständigen Unterricht auf fortgeschrittene Studierende begrenzen
Eigenverantwortlicher Unterricht darf grundsätzlich nur von Studierenden im Masterstudium beziehungsweise im fortgeschrittenen Stadium des Staatsexamens (Hauptstudium/2. Studienphase; etwa 4. Studienjahr) übernommen werden, da zentrale professionelle Kompetenzen erst im Studienverlauf systematisch entwickelt werden.
- Einschlägiges Fachstudium als Voraussetzung für den Einsatz in Kernfächern
Studentische Vertretungslehrkräfte dürfen in zentralen Basiskompetenzfächern wie Deutsch und Mathematik nur bei entsprechender fachlicher Qualifikation eingesetzt werden. Auch in den anderen Fächern sollte nicht fachfremd unterrichtet werden. Ein stärker qualifikationsorientierter Einsatz ist sowohl für die Unterrichtsqualität als auch für die Professionalisierung der Studierenden erforderlich.
- Aufgaben mit sehr hoher pädagogischer und institutioneller Verantwortung ausschließen
Studierende dürfen keine Klassenleitungen übernehmen und nicht an Abschlussprüfungen beteiligt werden. Diese Aufgaben erfordern umfassende professionelle Erfahrung und gehen über einen qualifikationsangemessenen Einsatz von Studierenden hinaus. Der Einsatz studentischer Vertretungslehrkräfte sollte sich auf klar definierte und pädagogisch angemessene Tätigkeiten konzentrieren.
- Verbindliche Betreuung sicherstellen
Der Einsatz studentischer Vertretungslehrkräfte muss verpflichtend begleitet werden. Dabei geht es vor allem um die Vor- und Nachbereitung sowie die Reflexion des Unterrichts. Nur so lässt sich vermeiden, dass sich unreflektierte Handlungsroutinen verfestigen, statt Professionalisierung zu fördern.
- Vereinbarkeit mit dem Studium gewährleisten
Der Einsatz studentischer Vertretungslehrkräfte muss zeitlich und strukturell so gestaltet werden, dass Studienverlauf und Studienerfolg nicht beeinträchtigt werden. Langfristig ist zu prüfen, wie Praxisanteile verbindlicher und kohärenter in die Ausbildung integriert werden können.
Schon im Januar 2023 hatte die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz Empfehlungen für den Einsatz studentischer Vertretungslehrkräfte ausgesprochen. Diese decken sich größtenteils mit denen des Stifterverbandes: Einsatz nur ab dem Masterstudium, kein fachfremder Unterricht, keine Klassenleitungen sowie eine verbindliche Betreuung und Vereinbarkeit mit dem Studium. Die vorliegenden Befunde zeigen, dass dies vielerorts nicht eingehalten wird.
Was heißt das für die zentralen Akteure?
Der Umgang mit studentischen Vertretungslehrkräften ist derzeit von unklaren Zuständigkeiten und einer daraus resultierenden Verantwortungsdiffusion zwischen den zentralen Akteuren geprägt. Kultusministerien, Wissenschaftsministerien, Hochschulen und Schulen nehmen jeweils nur Teilverantwortung wahr und verweisen zugleich auf begrenzte eigene Handlungsmöglichkeiten. So entsteht ein System, in dem Einsätze häufig ohne klare Steuerung, einheitliche Standards und verlässliche Begleitung erfolgen. Gerade weil studentische Vertretungslehrkräfte für viele Schulen – auch auf absehbare Zeit – unverzichtbar sind, müssen Verantwortlichkeiten zukünftig klar abgesteckt und übernommen werden.
- Kultusministerien und Schulbehörden müssen verbindliche Mindeststandards für den Einsatz studentischer Vertretungslehrkräfte festlegen und ihrer Einhaltung stärker kontrollieren. Dazu gehört insbesondere, eigenverantwortlichen Unterricht auf fortgeschrittene Studierende zu begrenzen, fachliche Mindestanforderungen zu definieren und Aufgaben mit sehr hoher Verantwortung auszuschließen.
- Hochschulen und Wissenschaftsministerien müssen schulische Tätigkeiten von Lehramtsstudierenden stärker in die Lehrkräftebildung integrieren und verbindliche Begleitstrukturen schaffen. Hochschulen kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Zwar ist die Tätigkeit an Schulen in der Regel eine private Nebentätigkeit der Studierenden, sie wirkt aber unmittelbar auf Professionalisierung und Ausbildungsqualität zurück. Zugleich lassen sich Begleit- und Unterstützungsstrukturen über Hochschulen zentraler, verlässlicher und effizienter organisieren als über einzelne Schulen. Dazu gehören insbesondere reflexive Begleitformate, feste Ansprechpersonen sowie Unterstützungsangebote für Studierende, die bereits an Schulen tätig sind. Zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Lehrtätigkeit können Hochschulen zudem durch entsprechende Rahmenbedingungen beitragen, etwa durch Blockseminare oder die gezielte Platzierung von Lehrveranstaltungen am Nachmittag. Auch curriculare Lösungen, etwa stärker integrierte Praxisphasen oder der Ausbau praxisintegrierter und dualer Studienmodelle, sollten geprüft werden.
Die Einrichtung von Clearingstellen an Hochschulen könnte dabei einen wichtigen Beitrag leisten: Sie würde verbindliche Ansprechpersonen für Studierende schaffen und zugleich einen besseren Überblick darüber ermöglichen, wie viele und welche Studierende bereits an Schulen tätig sind und welche Bedarfe sie haben. Damit Hochschulen diese Aufgaben verlässlich wahrnehmen können, müssen die Wissenschaftsministerien, die dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen bereitstellen.
- Schulen und Schulleitungen müssen Studierende qualifikationsangemessen einsetzen und eine verlässliche fachliche Begleitung sicherstellen. Zudem sollten Schulen bei Einsatzplanung und Stundenumfang auf die Vereinbarkeit mit dem Studium Rücksicht nehmen. Sie tragen Verantwortung dafür, dass studentische Vertretungslehrkräfte nicht in Tätigkeiten geraten, die umfassende professionelle Erfahrung voraussetzen, und dass ihr Einsatz nicht dauerhaft fehlende reguläre Lehrkapazitäten ersetzt, ohne angemessen begleitet zu werden.
Umsetzungsimplikationen und Übergangsbedarf
Die Umsetzung dieser Leitplanken würde in vielen Bundesländern eine Anpassung der bisherigen Praxis erfordern. Insbesondere eine Begrenzung auf fortgeschrittene Studierende würde kurzfristig bestehende personelle Engpässe sichtbarer machen, da Studierende in frühen Studienphasen nicht mehr eingesetzt werden könnten. Allerdings zeigen die Befragungsergebnisse auch, dass die Tätigkeit grundsätzlich auf hohe Bereitschaft unter Studierenden trifft und daher potenziell auch mehr Studierende mit Masterniveau gewonnen werden könnten. Grundlage dafür ist eine bessere strukturelle Einbindung, um den Kreis qualifizierter Studierender, die für den Einsatz als Vertretungslehrkräfte zur Verfügung stehen, zu erweitern und zugleich die Qualität ihres Einsatzes zu sichern. Da strukturelle Änderungen Zeit benötigen, ist es wichtig, sie jetzt in Angriff zu nehmen.
Mit der Zukunftsmission Bildung will der Stifterverband ein Bildungssystem für eine Welt im Wandel gestalten, das schnell mehr Menschen mit den notwendigen Kompetenzen aus und weiterbildet. Dazu bringt er die relevanten Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in einer Gemeinschaftsinitiative zusammen und koordiniert die Aktivitäten, unter anderem in der Allianz für Lehrkräfte – denn um die großen Herausforderungen im Bildungssystem zu lösen, braucht es starke Partnerschaften, die gegenüber der Politik mit einer Stimme sprechen, die gemeinsam Rahmenbedingungen gestalten und damit langfristig eine Veränderung im Bildungssystem bewirken.
Am 29. Juni 2026, 15:30 bis 16:45 Uhr, stehen beim ZMB Deep Dive die zentralen Erkenntnisse aus der Studie im Mittelpunkt. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutieren die Untersuchungsergebnisse und laden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein, ihre Perspektiven und Erfahrungen einzubringen. Insbesondere soll es um die Frage gehen, welche Konsequenzen sich für den Schulalltag und für die Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung ergeben.
Anmeldungen zu der Online-Veranstaltung sind noch bis zum 25. Juni 2026 möglich.
Mehr Info & Anmeldung
Kontakt
Dr. Felix Süßenbach
leitet das Team für Bildungsstudien in der Data & Policy Unit des Stifterverbandes.
T 030 322982-577