Die gemeinsame Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der Hochschulrektorenkonferenz und des Stifterverbandes betont, dass das Promotionsrecht ausschließlich bei den promotionsberechtigten Hochschulen liegt. Die akademischen Standards gelten uneingeschränkt bei jeder Promotion.
Gerhard F. Braun, Vizepräsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: "Promotionen in Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen bereichern die Forschungslandschaft. Forschungsinteressen der Unternehmen und wissenschaftliche Fragen verbinden sich produktiv. Ein klares Verständnis der unterschiedlichen Rollen von promotionsberechtigten Hochschulen und Unternehmen ist die Basis eines guten Miteinanders. Kein Unternehmen promoviert einen Beschäftigten. Die Promotion liegt in der alleinigen Kompetenz der Universitäten. Das war, ist und bleibt die Haltung der Arbeitgeber."
Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz: "Es ist wichtig, dass diese Rollenverteilung allen Betrieben und ihren Personalabteilungen bewusst ist. Deshalb ist in den gemeinsamen Grundsätzen nun noch einmal klar formuliert, dass Stellenausschreibungen und Informationen der Unternehmen unmissverständlich formuliert sein müssen. Allen Beteiligten muss klar sein, dass die Promotion ein universitäres Verfahren ist."
Volker Meyer-Guckel, stellvertretender Generalsekretär des Stifterverbandes: "Promotionen in Kooperation mit Unternehmen können dazu beitragen, dass Promovierende bedeutsame Forschungsfragestellungen aus der Praxis bearbeiten und auf Forschungsinfrastrukturen in Unternehmen zurückgreifen können. Unser Papier stellt klar, dass die Annahme von Thema und Kandidat bei den Hochschulen liegt und dass es jedem Unternehmen zusteht, für eine Promotion geeignete Forschungsthemen zu formulieren und geeignete Kandidaten vorzuschlagen."
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