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Steuerliche Forschungsförderung nimmt Fahrt auf

10.06.2023

Die Nachfrage nach der steuerlichen Forschungsförderung steigt von Jahr zu Jahr. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen, die Forschung und Entwicklung (FuE) betreiben, kennt die Forschungszulage. Besonders gefragt ist sie bei Unternehmen aus der Informations- und Kommunikationstechnologie. Kleine Unternehmen stellen etwa drei Viertel aller Anträge. Das zeigt, dass dieses noch recht neue Förderinstrument bei der Zielgruppe angekommen ist.

Zum 1. Januar 2020 wurde in Deutschland die steuerliche Forschungsförderung eingeführt. Eine erste Zwischenbilanz fällt positiv aus: Die Bekanntheit der Forschungszulage hat seit ihrer Einführung deutlich zugenommen. Das zeigen die Ergebnisse der Studie "Drei Jahre Forschungszulage: Ein erstes Fazit zur Resonanz". Die Wissenschaftsstatistik im Stifterverband hat die Befragungen im Rahmen der FuE-Erhebung (Berichtsjahre 2019 bis 2021) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchgeführt. Befragt wurde jeweils im Frühjahr der Jahre 2020 bis 2022. Bis zu 7.000 FuE-treibende Unternehmen in Deutschland haben sich jährlich an der Umfrage beteiligt. 

Während im Jahr 2019 nur knapp 39 Prozent der forschungstreibenden Unternehmen angeben, die Forschungszulage zu kennen, sind es im Jahr 2021 bereits 60 Prozent. Nicht nur die Bekanntheit des Förderinstruments, sondern auch die Zahl der Anträge für den ersten Antragsschritt bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist deutlich angestiegen. Wurden im Jahr 2021 4.500 Anträge gestellt, waren es im Jahr 2022 bereits mehr als 6.600. Seit Einführung der Forschungszulage haben Unternehmen insgesamt 12.000 Anträge gestellt. Für das Jahr 2022 gibt fast die Hälfte der FuE-treibenden Unternehmen (47,6 Prozent) an, bereits einen Antrag gestellt zu haben oder dies zu planen. Demnach ist ein deutlicher Anstieg in der Verbreitung des Förderinstrumentes zu erwarten. 

Die steuerliche Forschungsförderung wurde eingeführt, um vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in ihren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu unterstützen. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen allerdings: Je kleiner das Unternehmen, desto weniger bekannt ist, dass der Bund Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten steuerlich fördert. Bei kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten stieg zwar der Bekanntheitsgrad von 36 Prozent im Jahr 2019 auf rund 57 Prozent im Jahr 2021. Aber bei Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten liegt die Quote bereits bei mehr als 80 Prozent. Nicht nur die Größe der Unternehmen, sondern auch die Höhe der FuE-Ausgaben entscheidet über die Kenntnis der Forschungszulage: Geben Unternehmen mehr als 1 Million für Forschung und Entwicklung aus, kennt die große Mehrheit die Zulage, egal wie klein oder groß das Unternehmen ist. 

Ein Blick in die Branchen zeigt: Besonders hoher Bekanntheit erfreut sich die Forschungszulage mit 74 Prozent in der Pharma- und mit 73 Prozent in der Chemiebranche. In der Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) kennen nur 51 Prozent die Steuererleichterung. Aber: Sofern sie das Instrument kennen, scheint es für diese Branche attraktiv zu sein. Denn die meisten Anträge kommen aus dieser Branche, gefolgt vom Maschinenbau. Zusammen mit der Elektroindustrie, der chemischen Industrie sowie den Dienstleistungen für Forschung und Entwickelung entfallen mehr als die Hälfte aller eingereichten Anträge auf diese fünf Branchen. Insgesamt zeigt sich bei der Nutzung der Forschungszulage ein ähnliches Bild wie beim Bekanntheitsgrad: Unter den Großunternehmen gibt bereits jedes zweite an, einen Antrag gestellt zu haben, bei den kleinen und mittleren Unternehmen jedes vierte. Je höher die Ausgaben, desto eher erfolgt ein Antrag auf die Forschungszulage.  

Knapp drei Viertel (71 Prozent) der befragten FuE-aktiven Unternehmen sagen, die steuerliche Forschungszulage bisher nicht beantragt zu haben. Dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe: Fast 50 Prozent bekommt eine anderweitige Projektförderung. Diese Unternehmen können aus formalen Gründen keinen Antrag stellen. Ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag (rund 33 Prozent) und fehlende personelle Ressourcen (30 Prozent) werden als weitere Gründe genannt.

 

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