Das im Juni 2023 veröffentlichte Policy Paper aus der Wissenschaftsstatistik des Stifterverbandes zeigt: Die Nachfrage nach steuerlicher Förderung von Forschung und Entwicklung steigt Jahr für Jahr. Weitere zentrale Ergebnisse der Analyse:
Lange wurde sie gefordert, zum 1. Januar 2020 ging sie an den Start: die Forschungszulage. Seitdem regelt das Forschungszulagengesetz (FZulG) die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Drei Jahre nach der Einführung wird im Folgenden eine erste Zwischenbilanz gezogen. Hierfür hat der Stifterverband im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) entsprechende Schwerpunktfragen zur Forschungszulage in die Erhebung zu Forschung und Entwicklung im Wirtschaftssektor integriert. Folgende Aspekte standen im Fokus:
Die Fragen wurden im Rahmen der FuE-Erhebung seit dem Erhebungsjahr 2020 in drei aufeinanderfolgenden Jahren gestellt. Die Daten fließen auch in die offizielle Evaluierung des Förderinstrumentes ein. In diesem Policy Paper dienen sie auch als Grundlage für die Formulierung von Verbesserungsmöglichkeiten für das Förderinstrument.
DATENBASIS
Die Daten zu der Bekanntheit und Beantragung der Forschungszulage werden seit dem Berichtsjahr 2019 im Rahmen der Erhebung zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) im Wirtschaftssektor erhoben. Die SV Wissenschaftsstatistik gGmbH führt diese Erhebung jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durch. Die Daten sind Bestandteil der offiziellen FuE-Meldungen Deutschlands an internationale Organisationen (OECD, EU) und damit auch Basis für internationale Vergleiche.
ist Wissenschaftliche Referentin in der Wissenschaftsstatistik des Stifterverbandes.
T 0201 8401-416
ist Leiter und Geschäftsführer der Wissenschaftsstatistik im Stifterverband.
T 0201 8401-426