Die bisher befristete Bundesförderung durch den Hochschulpakt und die Kompensationsmittel für frühere Gemeinschaftsaufgaben sollte in einedauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Studienplätzen umgewandelt werden (siehe Tabelle unten). Hierfür sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Die Bundesmittel sollten den Hochschulen nach der Anzahl ihrer Absolventen zur Verfügung gestellt und in der Höhe nach der durchschnittlichen Kostenintensität der jeweiligen Fächergruppe differenziert werden (Hochschulabschlussförderung).
Die bisherigen Drittmittel für die Lehre im Rahmen befristeter Bund-Länder-Programme sollten zukünftig in ein Förderwerk Hochschullehre fließen, das besonders vielversprechende Lehrprojekte und die Entwicklung und Anwendung neuer Lehrmethoden fördert.
Die Studierenden beteiligen sich durch nachgelagert zu erhebende Studienbeiträge in angemessener und sozialverträglicher Weise an der Finanzierung ihrer hochwertigen Ausbildung.
Die Studienfinanzierung sollte stärker an der Bedürftigkeit der Studierenden ausgerichtet werden. Dafür schlägt die Wirtschaft eine bessere Förderung für BAföG-Empfänger, einen zinsgünstigen Bundesstudienkredit für alle Studierenden und die Umwandlung des Kindergelds in ein Grundbudget vor.
Nach Auslaufen der Exzellenzinitiative und weiterer befristeter Bund-Länder-Programme der Forschungsförderung sollten diese Mittel dafür genutzt werden, die Zusammenarbeit von außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Hochschulen zu fördern, eine angemessene Finanzierung der Vollkosten von Projekten zu unterstützen sowie einen Erfolgszuschlag auf eingeworbene Drittmittelprojekte einzuführen.
Der Bund sollte sein Engagement in der Finanzierung von Studienplätzen auch über das Jahr 2020 hinaus auf dem bisherigen Niveau beibehalten. Auf diese Weise könnten die derzeitigen Hochschulpaktmittel und die Kompensationsmittel für die früheren Gemeinschaftsaufgaben Hochschulbau und Bildungsplanung für die Hochschulen gesichert werden. Geht man von den durchschnittlichen Jahresbeträgen aus, die für diese Programme zur Verfügung stehen, so könnte die Hochschulausbildung langfristig mit Bundesmitteln in Höhe von rund 1,7 Mrd. Euro pro Jahr unterstützt werden. Im Hochschulpakt fördert der Bund die Schaffung von Studienplätzen, die zu einer Vergrößerung der Kapazitäten über den Stand von 2005 hinaus führen. "Alte" und "neue" Studienplätze werden also ungleich behandelt. Dieser Ansatz ist für ein langfristig angelegtes Modell nicht geeignet. Vielmehr sollten die Bundesmittel den Hochschulen nach der Anzahl ihrer Absolventen zur Verfügung gestellt werden. In ihrer Höhe sind die Mittel nach der durchschnittlichen Kostenintensität der jeweiligen Fächergruppen zu differenzieren. Dies würde Anreize setzen, die Studierenden zum schnellen und erfolgreichen Abschluss ihres Studiums zu führen. Eine effektive interne und externe Qualitätssicherung muss sicherstellen, dass ein kontinuierlich hohes Ausbildungsniveau und die Einhaltung der Standards wissenschaftlichen Arbeitens gewährleistet sind.
Bereits jetzt wird in den meisten Bundesländern ein Teil der Mittel nach Leistungsindikatoren oder auf der Grundlage von Zielvereinbarungen vergeben. Nicht überall ist es jedoch gelungen, die Vielfalt der Bildungsziele sinnvoll zu bündeln und adäquat in Indikatoren zu erfassen, den Aufwand niedrig zu halten und nichtintendierte Auswirkungen zu vermeiden. Die Mechanismen der leistungsorientierten Mittelvergabe müssen daher weiterentwickelt und zielgenauer ausgerichtet werden. So könnten beispielsweise für ausländische oder nicht traditionelle, beruflich ausgebildete Studierende höhere Förderbeträge vergeben werden. Eine Steuerungswirkung entfalten die Systeme zudem nur, wenn ein relevanter Teil der zu vergebenden Mittel einbezogen wird. Die Länder sollten daher mindestens 20 Prozent ihrer Grundmittel an erbrachte Leistungen knüpfen. Das ist bei Weitem nicht überall der Fall: Der Anteil der leistungs- und belastungsorientiert vergebenen Mittel an den gesamten Landeszuschüssen variierte im Jahr 2011 zwischen 28 Prozent (Berlin) und 1,4 Prozent (Sachsen). Die Reputation der Lehre wie auch ihr Stellenwert in den Hochschulstrategien sollten zudem dadurch verbessert werden, dass mehr Mittel für die Lehre im Wettbewerb vergeben werden. Die bisherigen Projektmittel von Bund und Ländern sollten verstetigt werden. Im jährlichen Durchschnitt der Laufzeit dieser Programme würden dadurch pro Jahr rund 230 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Gerade die Förderung neuer Lehrstrukturen sowie Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für besondere Zielgruppen müssen langfristig und nachhaltig ausgelegt werden. Ebenso wichtig wie die Strukturförderung in der Lehre ist die Einzelförderung herausragender Lehrvorhaben. Um die wettbewerbliche Vergabe von Drittmitteln in der Lehre institutionell zu verankern und das Engagement von Bund und Ländern zu koordinieren, sollten diese Aktivitäten in einer gemeinsamen Einrichtung gebündelt werden, beispielsweise in einem Förderwerk Hochschullehre. Diese sollte, analog zur DFG, von den Hochschulen getragen werden und der Hochschullehre eine Stimme geben, die Vernetzung von herausragenden Lehrenden betreiben und in Peer-Review-gestützten wettbewerblichen Auswahlverfahren systematisch und kontinuierlich innovative Lehrprojekte und Studienreformvorhaben fördern.
Da von einem Studium jeder Einzelne wie auch die Gesellschaft insgesamt profitiert, bedeutet eine Kombination aus staatlicher Grundfinanzierung und moderaten Semesterbeiträgen in Höhe der bislang erhobenen 500 Euro eine angemessene Verteilung der finanziellen Lasten. Die Hochschulen sollten daher das Recht haben, Studienbeiträge zu erheben, deren Höhe sie bis zum genannten Betrag selbst festlegen und mit denen sie ihre Angebote in Studium und Lehre wesentlich verbessern können. Die positiven Effekte solcher Beiträge, die ab 2006 sukzessive in sieben Bundesländern eingeführt wurden, konnten durch empirische Studien genauso belegt werden wie ihre Sozialverträglichkeit. Dennoch hat eine kurzsichtige Bildungspolitik dazu geführt, dass sie vielerorts wieder abgeschafft und durch staatliche Kompensationszahlungen ersetzt wurden. Hierfür werden derzeit jährlich 546 Mio. Euro an Steuermitteln aufgewendet, die für die zielgerichtete Unterstützung sozial bedürftiger Studierender fehlen. Würden die Hochschulen in allen Bundesländern Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester erheben, so stünden dadurch jährlich rd. 2,5 Mrd. Euro private Mittel für die Lehre zur Verfügung. Die Sozialverträglichkeit der Beiträge kann und sollte dadurch hergestellt werden, dass sie nachgelagert erhoben werden. Eine einkommensabhängige und zinsfreie Rückzahlung, wie sie etwa in Australien seit langem praktiziert wird, ist sozial gerecht, verhindert Abschreckungseffekte und erhöht gleichzeitig die Studienbeteiligung. In Deutschland hatte Hamburg mit der Einführung nachgelagerter Studiengebühren für staatliche Hochschulen begonnen. Die Erfahrungen können als Ausgangspunkt für ein bundesweites System genutzt werden.
Um den Finanzierungsbeitrag von Studierenden aus einkommensschwachen Familien auf ein moderates Maß zu begrenzen, sollte eine Kappungsgrenze von 1.000 Euro Schulden pro Studiensemester für den Darlehensanteil beim BAföG vorgesehen werden. Wer den BAföG-Höchstsatz von derzeit 670 Euro erhält und sein Bachelorstudium in der Regelstudienzeit absolviert, für den betrüge der Darlehensanteil am BAföG statt derzeit 50 nur 25 Prozent und er hätte bei Beginn der Rückzahlung nur 6.000 bis 8.000 Euro zinsfreien Kredit zu tilgen. Nur für ein Bachelor- und Masterstudium zusammen liegt die maximale Verschuldung noch bei 10.000 Euro, der derzeitigen Höchstgrenze für alle Absolventen. Darüber hinaus muss der BAföG-Satz regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden, um kontinuierlich bedarfsgerecht zu sein. Sicherzustellen ist zudem, dass die BAföG-Förderung alle Studierenden erreicht, die Probleme bei der Finanzierung ihres Lebensunterhalts haben. Dies trifft derzeit auf etwa ein Drittel aller Studierenden zu, aber nur jeder vierte Studierende erhält BAföG.
Das studienbegleitende Jobben, mit dem je nach sozialer Herkunft 20–30 % der Lebenshaltungskosten erwirtschaftet werden, kann einerseits wertvolle Einblicke in die Berufspraxis bieten, andererseits aber bei straff getakteten Studiengängen zu belastenden Zeitproblemen führen. Allen Studierenden sollte daher ein günstiger Studienkredit offenstehen. Hierfür sollten die gegenwärtig bereits bestehenden, teils staatlich subventionierten Kreditangebote wie der Studienkredit der KfW und der Bildungskredit des Bundesbildungsministeriums im Sinne einer höheren Transparenz in einen Bundesstudienkredit zusammengeführt werden. Ein bundesweites Kreditangebot mit dauerhaft niedriger Verzinsung und einkommensabhängigen Rückzahlungskonditionen wäre ein Instrument für eine sozialverträgliche Abfederung von Studienkosten, die über den durch das BAföG abgedeckten Grundbedarf hinaus entstehen. Ein Teil der zusätzlichen Kosten, die ein derartiger Bundesstudienkredit verursachen würde, könnte durch Effizienzgewinne aus der Zusammenführung bislang getrennter Systeme gedeckt werden.
Ein neues Studienfinanzierungsmodell sollte nicht nur zielgenauer sein, sondern auch eine stärkere Unabhängigkeit von Elternbeitrag und studienbegleitenden Jobverpflichtungen ermöglichen. Nicht nur einkommensstarke Familien unterstützen ihren studierenden Nachwuchs, sondern auch weniger vermögende Eltern leisten einen Beitrag. Bei der Kalkulation der BAföG-Zuwendungen wird davon ausgegangen, dass die Eltern die für den Unterhalt bereitgestellten staatlichen Transfers wie Kindergeld an die studierenden Kinder weiterreichen. Bei der Mehrheit ist dies auch der Fall, bei gut einem Drittel nach den Analysen der Sozialerhebung aber nicht. Das Kindergeld sollte den Studierenden daher direkt als Grundbudget ausgezahlt werden.
Mit Stipendien können leistungsstarke und engagierte Studierende zielgerichtet finanziell unterstützt werden. Neben den öffentlich finanzierten Stipendienprogrammen sollte der Staat weiterhin die Bereitschaft privater Stifter zur Einrichtung von Stipendien fördern, wie dies derzeit vor allem in Form des Deutschlandstipendiums geschieht. Erste Erfahrungen zeigen, dass sich die Stipendienkultur in Deutschland positiv entwickelt. Es bedarf einer langfristigen Unterstützungsstrategie seitens des Staates, die auf eine nachhaltige Vernetzung von Hochschulen und Stiftern, die Schaffung einer soliden Vertrauensbasis zwischen beiden und einen kontinuierlichen Aufwuchs an Stipendien setzt.
In einem zunehmend wettbewerblichen System der Forschungsfinanzierung, in dem ein Großteil der Forschungsvorhaben durch projektgebundene Drittmittel finanziert wird, fällt es gerade drittmittelstarken Hochschulen oft schwer, ihre steigenden Overheadkosten zu decken. Die bisherige Lösung, Drittmittelprojekte aus den Grundmitteln mitzufinanzieren, führt zu Beeinträchtigungen bei der Wahrnehmung anderer Aufgaben der Hochschule, die eigentlich durch die Grundmittel zu decken wären, zum Beispiel in der Lehre. Gleichzeitig wird der strategische Handlungsspielraum der Hochschulen unangemessen eingeschränkt. Um dies zu vermeiden, müssen Projekte, die mit Drittmitteln bestritten werden, transparent geplant und die Vollkosten durch den Drittmittelgeber angemessen, in der Regel in voller Höhe, finanziert werden. Die dafür notwendige Kostentransparenz ist mit minimalem Aufwand nach den Geboten der Vollkostenrechnung herzustellen. Eine kaufmännische Rechnungslegung und ein professionelles Wissenschaftscontrolling sind dafür die Voraussetzung. Grundsätzlich sind in der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen die Regeln des EU-Beihilferahmens für Forschung, Entwicklung und Innovation zu beachten.
Die vorgeschlagene Änderung des Art. 91b GG ermöglicht es dem Bund, die Mittel der Exzellenzinitiative zu verstetigen und nach Kriterien der Forschungsexzellenz zu verteilen. Dies sollte jedoch anders erfolgen als im bisherigen Exzellenzwettbewerb, der durch Juryentscheidungen und diskontinuierliche Mittelzuflüsse gekennzeichnet ist. Zukünftig sollte auf einen Wettbewerb gesetzt werden, der einer kontinuierlichen Exzellenzstärkung dient. Der Bund sollte die von den Hochschulen eingeworbenen Forschungsdrittmittel, die die Hochschulen über DFG- und andere Anträge, Forschungsaufträge und -kooperationen im Wettbewerb akquiriert haben, pauschal um 10 Prozent aufstocken. Damit käme dieser Bonus neben der exzellenten (Grundlagen-)Forschung insbesondere auch der anwendungsorientierten Forschung zur Förderung der Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zugute. Zugleich gibt dieses Matching-Funds-Prinzip privaten Drittmittelgebern zusätzliche Anreize für die Forschungsförderung.
Eine Folge des gegenwärtig hohen Anteils der Länder an der Finanzierung der Hochschulen ist die gegenüber außeruniversitären Forschungsinstitutionen schlechtere finanzielle Ausstattung der Hochschulforschung. Die durch die Exzellenzinitiative angestoßene Vernetzung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Universitäten sollte weiter unterstützt werden, um international wettbewerbsfähige und für exzellente Wissenschaftler und Unternehmen attraktive Forschungsschwerpunkte zu bilden. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen sollten ermutigt werden, ihre Forschung in möglichst autonomen und langfristig angelegten Organisationseinheiten zusammenzuführen. Die Politik sollte die Änderung des Art. 91b GG nutzen, um Kooperationen von außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Universitäten und forschungsstarken Fachhochschulen rechtlich zu erleichtern und finanziell zu fördern.
leitet das Handlungsfeld "Bildung & Kompetenzen" und das Fokusthema "Future Skills verankern".
T 030 322982-501