Das dritte Geschlecht und das dritte Genus

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war angerufen worden, weil im Personenstandsgesetz (PStG) nur die Geschlechterkategorien weiblich und männlich möglich sind. Der Kläger besteht aber darauf, dass er mit diesen Kategorien nicht gemeint sein kann. Er nimmt ein drittes Geschlecht in Anspruch, für das verschiedene Bezeichnungen diskutiert werden, von denen „inter“ als Abkürzung für „intersexuell“ und „inter/divers“ am häufigsten genannt werden. Der Bundesregierung wird vom Gericht aufgetragen, bis Oktober 2018 eine Regelung zu erarbeiten, die dem Anspruch des Klägers Genüge tut. Wir bemerken en passant, dass die Bezeichnung „Kläger“ als generisches Maskulinum hier angemessen ist, denn sie meint „Person, die klagt“, unabhängig von ihrem natürlichen Geschlecht.

Das Gerichtsurteil hat eine breite Diskussion über die Rolle des Geschlechts in unserer Gesellschaft ausgelöst und dabei zu teilweise weitreichenden Schlüssen geführt, weil viele der über 50 geschlechteridentitären Gruppen, die es in Deutschland gibt, sich in ihren Ansprüchen auf geschlechtliche Vielfalt oder auf Abschaffung des natürlichen Geschlechts überhaupt bestätigt fühlen und in dem Urteil den erhofften Anfang vom Ende einer bedeutenden Rolle des natürlichen Geschlechts sehen. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) rief den Gesetzgeber auf, das Urteil durch ein modernes Geschlechtsidentitätsgesetz zu einer umfassenden Reform der bisherigen Rechtslage zu nutzen. „Dreh- und Angelpunkt einer solchen Regelung muss das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung sein“, sagte ihre Leiterin Christine Lüders. Das Gericht habe klargestellt, dass der Schutz vor Diskriminierung nicht nur für Männer und Frauen gelte, sondern auch für Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordneten.

In einem Feuilletonartikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ, vom 1. Dezember 2017, S. 11) heißt es, der beschwerdeführenden Person (vulgo „Kläger“) sei es nicht darum gegangen, ein drittes Geschlecht wie inter zu erzwingen, sondern eine Sammelbezeichnung für alle Personen zu etablieren, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, aber auch nicht dauerhaft als geschlechtslos registriert werden möchten. 

Beide Wiedergaben des Urteils sind sachlich unzutreffend. In den Leitsätzen des Gerichts, die dem Urteil vorangestellt sind, steht, es gehe um die Rechte von Personen, „die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen“. Die oben wiedergegebenen Texte sprechen dagegen offenbar ganz bewusst von Personen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, nicht aber wie das Gericht von Personen, die sich keinem Geschlecht zuordnen lassen. Der Unterschied ist gravierend, betrifft er doch einen Grundsatzstreit unter den geschlechteridentitären Gruppen. Es geht um die Frage, ob das Geschlecht eine Sache temporärer subjektiver Erklärung oder ein objektivierbarer Tatbestand ist. In Absatz 1 des Urteils formuliert das Gericht, es gehe um Personen, „deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen“. Damit wird festgestellt, dass die Zuordnung zu einem anderen Geschlecht als männlich oder weiblich nicht zwangsweise erfolgen darf, sondern der Zustimmung der betreffenden Personen bedarf. Voraussetzung hierfür bleibt jedoch, dass es sich dabei um Varianten von männlich und weiblich, also wie oben um einen objektivierbaren Tatbestand handelt.

"Inter" versus "Trans"

Der Grundsatzstreit wird häufig an den Prototypen „inter“ versus „trans“ festgemacht. Das Geschlecht „inter“ lässt sich an einer Vielzahl von Kriterien wie Hormon- und Chromosomenausstattung oder physiologischen Merkmalen festmachen. Wie bei Kategorien der analogen Welt sonst, gibt es zwischen den Prototypen weiblich und männlich ein Kontinuum von Übergängen, sodass auch die Bezeichnung „inter“ nicht auf einfache, aber doch auf Bündel vorhandener Kriterien gestützt werden kann. Bei „trans“ geht es dagegen um ein Auseinanderfallen von physischer und psychischer Befindlichkeit. Die Zuordnung ist subjektiv und gilt häufig auch als veränderlich in der Zeit. Ich bleibe im Folgenden bei „inter“, komme aber auf die Gegenposition am Schluss des Textes noch einmal zu sprechen.

Der zitierte FAZ-Artikel plädiert dafür, auf Eintragung des natürlichen Geschlechts ins Personen­stands­register ganz zu verzichten. Das ist insofern ein bedenkenswerter Vorschlag, als die Zuweisung eines natürlichen Geschlechts der staatlichen Regelungs­kompetenz entzogen würde. Was „Geschlecht“ praktisch bedeutet, wird im gesell­schaftlichen Leben ausgehandelt. Der Staat nähme weder für noch gegen eine bestimmte Rolle oder Bedeutung des natürlichen Geschlechts Stellung noch nähme er darauf Einfluss.

Anscheinend ist dies aber bisher eine Minderheits­position, einfach weil inzwischen zu viele Forderungen an Geschlechterrollen von teilweise einflussreichen und politisch gut vernetzten Gruppen erhoben werden und mit allen Mitteln durchgesetzt werden sollen. Auch finden sich immer wieder Forderungen nach sprachlichen Konsequenzen des Urteils unseres höchsten Gerichts. So schreibt die ehemalige Ausländerbeauftrage des Berliner Senats Barbara John im Tagesspiegel (19. November 2017, S. 6): „Für unsere bisher total zweigeschlechtlich (binär) orientierte Weltsicht und Rechtsordnung, einschließlich der Sprache, wird sich nun einiges ändern.“ Was könnte das sein? Worauf liefe das Urteil sprachlich hinaus? Die Formulierung legt nahe, dass ein drittes natürliches Geschlecht ein sprachliches Korrelat haben sollte oder sogar haben müsste. Sie setzt eine Sexualisierung der Grammatik dergestalt voraus, dass das grammatische Geschlecht Maskulinum systematisch auf das natürliche Geschlecht männlich, das Femininum auf weiblich bezogen sei. 

Peter Eisenberg
Peter Eisenberg (Illustration: Irene Sackmann)
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Spracharbeit

Dem Sprachwissenschaftler Peter Eisenberg geht es seiner Kolumne Spracharbeit weniger um die eigene Behauptung im Diskurs, sondern eher um die Sprache selbst. Bevor gewertet wird, geht es erst einmal um das, was man heute über diese Gegenstände weiß, also um Tatsachen. In diesem Sinn möchte die Kolumne zur Aufklärung über den Zustand des Deutschen beitragen. Im Großen und Ganzen wird sich zeigen, dass diese Sprache sich in hervorragender Verfassung befindet. Was nicht heißt, dass es nichts an ihrem Gebrauch zu kritisieren gäbe. Immer bitten wir die Leserschaft um etwas Geduld. Die Sprache ist nun einmal kein ganz einfaches Gebilde, erschließt sich aber doch viel eher, als die verbreitete Furcht vor ein wenig Grammatik erwarten lässt. Und dann geht von ihr eine Faszination aus, die ihresgleichen sucht.

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Dass diese Sicht von so gut wie allen geschlechteridentitären Gruppen geteilt wird, macht sie nicht richtiger. Sie ist sprachwissenschaftlich unhaltbar, weil das Maskulinum sich auf die übergeordnete Gattung, zum Beispiel der Bäcker oder Künstler, bezieht (sogenanntes generisches Maskulinum), das Femininum die Bäckerin aber auf Frauen dieses Berufsstandes. Das generische Maskulinum steht im Zentrum der Bemühungen um eine gendergerechte Sprache. Ich werde es deshalb in einer späteren Kolumne noch einmal für sich thematisieren. 

„Scheinbar einfache Forderungen nach Änderungen der Sprache führen zu unabsehbaren Konsequenzen.“

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Peter Eisenberg (Foto: Jürgen Christ)
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Peter Eisenberg

Wir sehen erst einmal darüber hinweg und machen einen ersten und einen zweiten Versuch, um zu zeigen, warum scheinbar einfache Forderungen nach Änderungen der Sprache zu unabsehbaren Konsequenzen führen. Zugrunde gelegt wird für den ersten Versuch der einfachste überhaupt denkbare Fall, dass es lediglich um die sprachliche Integration von „inter“ neben „maskulin“ und „feminin“ als Genera des Deutschen geht.

Ein Artikel in der prominenten französischen Tageszeitung Le Monde (21. November 2017, S. 20), der sich für die Einführung der sogenannten écriture inclusive ins Französische einsetzt, macht geltend, das Französische verfüge lediglich über die beiden Genera féminin und masculin, nicht aber wie etwa das Schwedische über ein drittes Genus neutre. Im Französischen habe man deshalb bei der Ansprache von Personen immer nur die Wahl, diese als Frauen oder Männer zu bezeichnen. (Die Verwendung des Kerns der écriture inclusive wurde inzwischen vom Ministerpräsidenten für Texte des öffentlichen Dienstes verboten, was bei uns undenkbar ist). Das Deutsche ist hier wie das Schwedische gebaut und es liegt nahe, das dritte natürliche Geschlecht mit dem dritten grammatischen in Verbindung zu bringen. Das würde jedenfalls zur Etymologie von Neutrum passen, die auf das lateinische ne utrum führt mit der Bedeutung „nicht eins von den beiden“ oder „weder das eine noch das andere“, was ja ganz im Sinne des Klägers wäre. Und ein Teil der sich als inter verstehenden Personengruppe favorisiert eine Lösung in dieser Richtung. Was ergibt sich daraus sprachlich?

Neben Frau und Mann bietet sich Enby (aus dem Englischen non-binary) als Personenbezeichnung im Neutrum aus der Genderliteratur an, zumindest versuchsweise. Das Enby würde flektieren wie das Baby, das Pony. Seine grammatische Integration ins Deutsche wäre problemlos, auch wenn es solche Bezeichnungen für Personen oder Lebewesen im Neutrum nicht in relevanter Zahl gibt.

Das für Adressierung so wichtige Personalpronomen wäre es, Artikel und zugehöriges Demonstrativum wären das, man würde wie Sie/die gefällt mir und Er/der gefällt mir sagen und schreiben Es/das gefällt mir und damit Personen ansprechen können, deren natürliches Geschlecht inter ist. Auch alle anderen flektierenden Pronomen und Artikel wie manches, jedes, dieses sind vorhanden und so verwendbar. Wir sind hier aber bereits an dem Punkt, an dem man sich zu fragen hat, wie viele Personen mit dem dritten Geschlecht sich vorstellen können, so angesprochen und bezeichnet zu werden. Sie sind mit Sicherheit zu einem erheblichen Teil nicht einverstanden. Der Grund: Das Neutrum ist im Deutschen ebenso wenig sexualisierbar wie das Femininum und das Maskulinum. Dort ist, wie oben angedeutet, eine Sexualisierung ja auch nicht möglich. Die Genera des Deutschen sind nicht generell auf die natürlichen Geschlechter zu fixieren, was eine grammatische Binsenweisheit ist, die aber immer wieder anderslautenden Behauptungen entgegengehalten werden muss. Das Neutrum wird den Anforderungen im Bereich Pronomen/Artikel nicht gerecht.

„Es wäre ein derart tiefer Eingriff in den Sprachgebrauch notwendig, dass er Folgen für das System haben könnte. Das wird sich auch mit allergrößtem Lärm nicht erreichen lassen.“

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Peter Eisenberg (Foto: Jürgen Christ)
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Peter Eisenberg

Als weiteres Element einer sprachlichen Sichtbarmachung von Enbys benötigt man ein Suffix, das analog zum femininen -in Neutra als Personenbezeichnungen ableitet. Wir versuchen es mit -ir. Ohne weitere Eingriffe einschließlich inter ergibt sich:

maskulin feminin inter
Bäcker Bäckerin Bäckerir

Ob das aus der Genderliteratur als Platzhalter übernommene -ir das geeignete Suffix wäre, ist natürlich die Frage. Das einzige Suffix des Neutrums für Personenbezeichnungen, über das wir bisher verfügen, nämlich -chen (Bäckerchen), ist aus semantischen Gründen für die neue Rolle ungeeignet, obwohl ihm manchmal mit seiner Funktion als Diminutiv auch eine als Geschlechtsabstraktion zugesprochen wird.

Personen des Geschlechts inter würden sprachlich sichtbar. Das generische Maskulinum bliebe als solches bestehen, schon das würde auf erbitterten Widerstand vieler geschlechteridentitärer Gruppen stoßen. 

Problematische Konsequenzen

Mit meinen Überlegungen zum dritten Genus für Personenbezeichnungen ist nur die Spitze eines riesigen Eisbergs sprachlicher Probleme in den Blick gekommen. Der ganze Berg kann in unserem Zusammenhang nicht sichtbar gemacht werden, ich begnüge mich daher mit zwei weiteren Hinweisen auf problematische Konsequenzen. Eine betrifft die Verwendung substantivierter Partizipien. Aus der/die Vorsitzende müsste werden der/die/das Vorsitzende und aus der/die Abgeordnete müsste werden der/die/das Abgeordnete. Schon solche einfachen Beispiele zeigen erneut: Das Neutrum eignet sich nicht für die Bezeichnung von Personen. Um es so zu verwenden, wäre ein derart tiefer Eingriff in den Sprachgebrauch notwendig, dass er Folgen für das System haben könnte. Das wird sich auch mit allergrößtem Lärm nicht erreichen lassen.

Tiefer in die Grammatik weisen Eigenschaften des Fragepronomens wer/was. In einem Satz wie Wer/was hat den größten Erfolg? kann man sich mit wer auf Frauen, auf Männer und auf alles beziehen, was eine Personenbezeichnung des Neutrums ist (ihre Mutter/ihr Vater, das Baby/Opfer/Kind). Ein typischer Fall von generischem Maskulinum. Mit was ist allerdings ein Bezug nur auf Neutra möglich, die keine Lebewesen bezeichnen. Was hat den größten Erfolg? kann ebenso wenig mit *ihre Mutter beantwortet werden wie mit *das Baby/Kind, wenn damit Lebewesen gemeint sind. Wir haben also damit zu rechnen, dass auch das Bäckerir an dieser Stelle grammatisch ausgeschlossen wäre.

Damit sind wir noch lange nicht am Ende dessen, was sich an sprachlichen Konsequenzen einer grammatischen Sexualisierung des Geschlechts inter mithilfe des Neutrums ergibt. Unsere Sprache ist ein dichtgewebtes Netzwerk: „La langue est un système où tout se tient“, lesen wir im berühmten Cours de linguistique générale von Ferdinand de Saussure, aus dem alle Strukturalisten unendlich viel gelernt haben. Lassen wir die Finger von der Sprache. Alles, was man erreichen kann, läuft auf Akte der Zerstörung hinaus.

„Was wir erzwingen, endet in Chaos und Sprachzerstörung.“

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Peter Eisenberg

Unser zweiter Versuch richtet sich auf Pronomina zur Schaffung einer gendergerechten Ausdrucksweise. Was Sexualisierbarkeit betrifft, lassen sich Pronomina in zwei Hauptklassen einteilen: Die eine enthält Wörter wie du, ich, wir, die keinen Bezug auf Genus oder natürliches Geschlecht haben und deshalb epicoenisch oder epicenisch („gemeinsam“) genannt werden. Bei er, sie, es besteht dagegen ein solcher Bezug. Zu bemerken ist noch, dass das Pluralpronomen sie und das Höflichkeitspronomen Sie epicoenisch sind, obwohl sie formgleich mit der Singularform des Femininums sind. Hier weist das Deutsche formal ein Übergewicht femininer Formen auf, über das sich meines Wissens noch nie jemand erregt hat.

Die Sexualisierung von er/sie hat bei ihren schwedischen Entsprechungen han und hon zur Einführung eines „gendergerechten“ dritten Pronomens hen geführt, das inzwischen von der schwedischen Sprachakademie ins Wörterbuch aufgenommen wurde und damit dem allgemeinen Gebrauch zugänglich ist, der Allgemeinheit aber nicht verordnet wurde. Für das Deutsche gibt es – man möchte sagen: natürlich – eine ganze Reihe von derartigen Vorschlägen und Forderungen, die untereinander konkurrieren. Zu den bekannteren gehören als Grundformen hen, iks, nin, per, sier, sir, x und xier (siehe zum Beispiel). Es gibt viele weitere Vorschläge und Verfahrensweisen, beispielsweise könnte man Personen nur mit dem Namen anreden. Die Grammatik der einzelnen Pronomina ist unterschiedlich weit ausgearbeitet und darüber, wie das zu geschehen habe, gibt es selbstverständlich heftigen Streit. Manche Ansätze wollen möglichst viel Ähnlichkeit mit existierenden Formen, weil die Integration ins Gesamtsystem dadurch erleichtert werde. Andere lehnen eben dies ausdrücklich ab, weil man ja gerade davon wegwolle.

Für nin beispielsweise soll es einen Nominativ (Nin schläft), einen Dativ (Nim wird geholfen), einen Akkusativ (Paul mag nin) sowie Possessiva für das Femininum (nimse Katze) sowie für das Maskulinum/Neutrum (nims Hund/Kaninchen) geben. Es wäre nicht ohne Reiz, einzelne Vorschläge in Hinsicht auf ihre Vorteile und Defizite für einen „normalen“ Sprachgebrauch zu kommentieren. Aber das ist zur Beantwortung der Frage, ob auf diesem Weg sprachliche Gerechtigkeit oder wenigstens Sichtbarkeit für Personen eines dritten Genus zu erreichen ist, nicht notwendig. Denn es geht bei solchen Vorschlägen gar nicht um inter, sondern es geht um trans.

So heißt es in der sogenannten Sylvain-Konvention zu gendergerechter Sprache (besucht am 19.1.2018) zum Indefinitum wie in einin Jungin (analog zu ein Junge, eine Junge, ein Junges): „Das Indefinitivum bezeichnet jene Menschen, die nicht männlich und nicht weiblich sind sowie alle geschlechtlich unbestimmten, uneindeutigen, zwei- oder mehrdeutigen und anderen Formen geschlechtlicher Liminalität [von lat.: limen =Schwelle, P. E.]. Es wird auch verwendet, wenn das Geschlecht einer Person oder Personengruppe nicht bekannt oder nicht eindeutig bestimmbar ist.“

Politische Macht als Sprachmacht

Trifft man mit einigem Glück auf Personen, die bereit sind, sich zur Bedeutung von Genderstern oder Gendergap zu äußern, dann erklären sie, diese Zeichen dienten dazu, jedes mögliche der postulierten Geschlechter für sich, aber genauso jede mögliche Gruppe solcher Geschlechter zu bezeichnen. Das gelte auch, wenn bekannt sei, wie unterschiedlich sich die Gruppen zueinander verhalten, wie sehr sie sich bekämpfen, unterstützen oder missachten. Worauf sich Stern und Unterstrich im jeweils konkreten Sprachgebrauch beziehen, sei nicht wichtig. Es gehe nicht um eine sprachliche Bedeutung, sondern um die Signalisierung einer Einstellung: „Wir sind mit allem einverstanden, was es auch sei.“ Man kann diese Sicht ohne Weiteres als durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ansehen. Man muss sie aber zurückweisen, wenn sie zum Zwang für alle gemacht wird, wie das derzeit vom Berliner Senat für die gesamte Verwaltung propagiert wird. Die politische Macht der rot-rot-grünen Koalition wird als Sprachmacht missbraucht. Verlangt wird eine ideologisch begründete Unterwerfungsgeste jedes einzelnen Sprechers oder Schreibers.

Mit dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten dritten Geschlecht hat dieses verbreitete und sich in Verwaltung wie Universität weiter ausbreitende Verständnis von gendergerechter Sprache nichts zu tun. Es gibt über die Sternchen- und Unterstrichpolitik auch keinen Weg, den Anforderungen des Urteils sprachlich zu genügen. Das sollte der Gesetzgeber zur Kenntnis nehmen, wenn er über Konsequenzen aus dem Urteil nachdenkt. Wichtig ist weiter: Auch wenn man die hier vorgetragenen kurzen Überlegungen ausdehnt, wird man keine realistische und sprachgerechte Lösung finden. Es gibt sie nicht. Was wir erzwingen, endet in Chaos und Sprachzerstörung. Der Staat sollte sich, wenn er die vollständige Streichung von Geschlechtsangaben aus dem Personenstandsrecht nicht beschließen möchte, auf die Möglichkeit der Eintragung eines dritten Geschlechts beschränken: w, m, i. Das ist alles, mehr braucht man nicht, um dem Urteil gerecht zu werden.

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