Ende Juni hat die Europäische Kommission – nach einem fast siebenjährigen Verfahren – ein Rekordbußgeld von 2,42 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Das ist mit Abstand die höchste Geldbuße, die jemals gegen ein Unternehmen wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängt wurde. Bisherige Rekordhalter waren Intel und Daimler, gegen die Kartellstrafen von jeweils rund 1 Milliarde Euro angeordnet wurden.
Während einige Kommentatoren die aktuelle Google-Entscheidung der EU-Kommission dezidiert begrüßten und gleich auf die Stärke Europas verwiesen, dürfte es für die europäischen Verbraucher – langfristig betrachtet – ein schlechter Tag gewesen sein. Intuitiv mögen es zwar einige als richtig empfinden, die großen amerikanischen Internetkonzerne endlich einmal in die Schranken zu weisen; gleichwohl sollte nicht einfach auf ein Unternehmen eingedroschen werden, weil es groß und erfolgreich ist. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sollte bei einer solchen Rekordbuße doch mit großer Sicherheit nachgewiesen werden, ebenso wie der Schaden für die Verbraucher. Genau hier hapert es aber in der Entscheidung der EU-Kommission.
Sollte die Entscheidung der Kommission auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Bestand haben, werden große Unternehmen kaum noch Anreize für Innovationen haben, wenn im Erfolgsfall entweder andere Unternehmen als Trittbrettfahrer an den Erfolgen partizipieren dürfen oder aber gegen den Innovator ein saftiges Bußgeld verhängt wird.