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Meinung

Forschung & Innovation

Zu viel Wertsetzung

Humboldt Statue vor der Universität in Berlin
Foto: WALTER ZERLA/iStock.com

Die Hallenser Hochschulforscher Justus Henke und Peer Pasternack haben jüngst eine kluge Orientierung gegeben, wie Wissenschaftseinrichtungen in einer ungesicherten Demokratie in ihrer Resilienz gestärkt werden können - auch vor dem Hintergrund eines, wie sie es nennen, „sanften Autoritarismus“. In ihrem Policy Paper „Hochschule in der ungesicherten Demokratie“ adressieren die Autoren dabei nicht nur Rechts-, Verfahrens- und Finanzierungsfragen zur Sicherung der Wissenschaftsfreiheit, sondern stellen auch die wichtige Frage, was Wissenschaft und Politik möglicherweise selbst dazu beigetragen haben, dass Forschungseinrichtungen nicht nur im rechtspopulistischen Lager zu Angriffsflächen eines „wahrgenommenen oder unterstellten Wahrheitsregime“ werden konnten.  

Diese Frage beschäftigt indirekt auch den Wissenschaftsrat. In seinem Papier „Perspektiven bis 2040“ spricht er sich für eine deutliche Förderung der gesellschaftlichen Wirkung von Wissenschaft aus und kennzeichnet transformative Wissenschaft als Vehikel zur Stärkung von gesellschaftlicher Akzeptanz. So soll Wissenschaft „zum gesellschaftlichen Gemeinwohl beitragen, zu dem materielle wie immateriellen Güter gehören“. Diesem Auftrag wird kaum jemand widersprechen. Spätestens bei der Definition dessen, was immaterielle Güter umfassen, kommt normative Bewegung ins Spiel. Denn einerseits werden diese definiert als „Werte wie soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit, demokratische Teilhabe und Solidarität“, andererseits wird konstatiert, dass sich die gesellschaftliche Auffassung davon verändert, wie der Beitrag zum Gemeinwohl zu interpretieren ist. Die aktuelle Debatte über den Beitrag der Wissenschaft zu Sicherheit und Verteidigung ist ein Beispiel für einen solchen Wertewandel. 

Volker Meyer-Guckel
Foto: Damian Gorczany

„Die Stärkung der Wissenschaftsfreiheit kann nur gelingen, wenn Politik und Wissenschaft ihre normativen Ansprüche, also ihre Werte- und Normvorgaben, hinterfragen und zur Diskussion stellen.“

Volker Meyer-Guckel
Generalsekretär des Stifterverbandes

Klar ist: Eine normative Grundlage der Wissenschaft ist die Wissenschaftsfreiheit. Während Wissenschaft in einer Gesellschaft mit unterschiedlichen Wertvorstellungen agiert, prägt sie diese gleichzeitig mit. Dass sie mit ihrem eigenen Einfluss zu einem Nährboden für heutige Angriffe auf die Wissenschaft beigetragen haben könnte, wird in der Wissenschaft bisher nur wenig reflektiert, soll hier aber Thema sein. Die These ist, dass normative Überformungen des Wissenschaftssystems einerseits die gesellschaftliche Polarisierung befördern, andererseits die Wissenschaftsfreiheit gefährden. Die Stärkung der Wissenschaftsfreiheit kann nur gelingen, wenn Politik und Wissenschaft ihre normativen Ansprüche, also ihre Werte- und Normvorgaben, hinterfragen und zur Diskussion stellen. 

Dafür lohnt es sich, noch einmal auf die „Strohschneider-Schneidewind-Kontroverse“ zu blicken. Eine Debatte, die vor einer Dekade, also noch unter den Bedingungen einer scheinbar gesicherten Demokratie, großen Raum einnahm. Als transformative Wissenschaft postuliert der Wirtschaftswissenschaftler und Ex-Politiker Uwe Schneidewind einen neuen Modus der Wissenschaft, der sich normativ an gesellschaftlichen Transformationszielen, insbesondere an Nachhaltigkeit, ausrichten soll. Neben dem „objektiven“ Weltverstehen soll das Weltgestalten in der Wissenschaft eine deutlich stärkere Rolle erhalten. Dass damit unvermeidlich (politische) Werte- und Normhierarchien in den Blickpunkt wissenschaftlichen Handelns rücken, ist Schneidewind wie auch seinen Kritikern bewusst. In einer scharfen Gegenrede kritisierte der damalige Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft Peter Strohschneider, wenn „das Wissen über das, was der Fall ist, gebunden wird an das, was der Fall sein soll“, gefährde das die Autonomie der Wissenschaft und ihrer Disziplinen. Der Wahrheitsanspruch der Wissenschaft gerate in Schieflage. Er argumentiert, dass die Koppelung an gesellschaftliche Ziele, so unterstützenswert sie auch sein mögen, die Gefahr blinder Flecken in wissenschaftlichen Fragestellungen berge. Seine Kritik an einer transformativen Wissenschaft lässt sich durchaus als Kritik eines dahintersteckenden „sanften Autoritarismus“ in den Wissenschaften lesen, der von der Wissenschaftspolitik befördert wurde. Etwa dadurch, dass die Erreichung von Gleichstellungs-, Diversitäts- und Nachhaltigkeitszielen in Anträgen bei Förderausschreibungen zwingend adressiert werden müssen. 

Dies schien so lange unumstritten, wie es in den politischen Machtzentren einen Konsens über Werteorientierungen und Normativitäten gegeben hat. Der ist jedoch bedroht und wird von großen Teilen der Bevölkerung in Frage gestellt, da sie sich in den etablierten Wertehierarchien nicht repräsentiert fühlen. Auf Probleme und Widersprüche eines vordergründig normativen Konsenses hat Strohschneider wiederholt verwiesen. Abgesehen davon, dass Wissenschaft keinesfalls bei den Lösungsansätzen von Problemen einig sei und auch neue Probleme schaffe, beispielsweise als Folge vorgeschlagener „Lösungen“, werde auch nicht konsistent argumentiert. So würden geltende gesellschaftliche Normen und Werte einerseits problematisiert, andererseits als Referenzrahmen für die eigene Forschung einfach übernommen. Diese Widersprüche thematisieren auch Henke und Pasternack. Sie kritisieren, dass die Wissenschaftsorganisationen in den aktuellen Debatten häufig die im politischen Raum verbreitete Rede von „unserer Demokratie“ übernehmen und sich damit „unkritisch mit einer politisch kanonisierten Demokratiepraxis identifiziert“, die doch gerade die rechtspopulistischen Tendenzen zur Folge hat.

„Wissenschaft sollte es sich verstärkt zur Aufgabe machen, neben aller Klarheit über gesichertes Wissen den Zweifel als wissenschaftliches Grundprinzip auch in der öffentlichen Kommunikation zu feiern.“

Volker Meyer-Guckel
Generalsekretär Stifterverband

Was ist in dieser Situation zu tun?


1.Normativität transparent machen 
In welcher Form normativ geleitete Verfahren in der wissenschaftlichen Praxis eine Rolle spielen, verdient auch in der Öffentlichkeit eine reflexive Betrachtung und transparente Diskussion. So ist zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft neu zu bewerten, ob die Praxis normativer gesetzlicher Detailvorgaben angesichts unsicherer Machtverhältnisse Resilienz eher stärkt oder gefährdet. Ein Beispiel ist das Berliner Hochschulgesetz, das gespickt ist mit normativen Vorgaben unter anderem „zur Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen, zur Verbesserung menschlicher Lebens- und Umweltbedingungen“ bis zu Kleinstregelungen zum Umgang mit Daten und Governancefragen. Ein anderes Beispiel ist das Bremer Hochschulgesetz, das Hochschulen verpflichtet, Forschung und Lehre ausschließlich auf zivile Zwecke auszurichten. Bayern wiederum verbietet seinen Hochschulen eine solche Klausel. Daran lässt sich trefflich illustrieren, wie der normative Impetus bei neuen Machtverhältnissen zurückschlagen kann mit dem einfachen Argument, dass die Parlamente und Regierungen seit jeher wertegeleitete Vorgaben gemacht haben, die – durchaus im Einklang mit Artikel 5.III des Grundgesetzes - Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit einschränken. 

2. Normative Hierarchien begründen und hinterfragen 
Muss man auch die Anliegen der transformativen Wissenschaft, an gesellschaftlichen Lösungen im Sinn eines „societal impacts“ mitzuwirken, gänzlich in Frage stellen? Nein. Schneidewind fordert Wissenschaftler explizit auf, sich im Diskurs mit gesellschaftlichen Stakeholdern aktiv mit (konfliktären) Wertefragen auseinanderzusetzen. Das ist weit entfernt von einem Neutralitätsgebot, das inzwischen wieder Raum greift. Denn dieses übersieht, dass in vielen Disziplinen Wertesetzungen Ausgangspunkt wissenschaftlicher Erkenntnisprozesse sind. Henke und Pasternak stellen daher dem Neutralitätsgebot ein Abwägungsgebot zur Seite, das inhaltlich noch zu schärfen wäre. Wichtig ist, die Wertegebundenheit wissenschaftlicher Positionen deutlich zu machen, die damit verknüpften Spannungsfelder aufzuzeigen und Normhierarchien bei Auseinandersetzungen im gesellschaftlichen Raum argumentativ zu unterfüttern, statt bestimmte Werte als „letztgültig“ zu setzen. Wie Strohschneider argumentiert, dass Normkonflikte „wissenschaftlich unentscheidbar“ seien, so betont auch der Wissenschaftsrat, dass Wissenschaft bei der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung „Werte berücksichtigt, die sie nicht aus sich selbst ableiten kann“. Der Rat mahnt, dass nicht der Eindruck entstehen dürfe, Wissenschaft wolle selbst politische Richtungen vorgeben (wie es sich in der Vergangenheit in Parolen wie “follow the science“ manifestiert hat und aktuell noch in Zivilklauseln von Hochschulen durchschimmert). Umso wichtiger ist es, dass Forschende offenlegen, von welchen (normativen) Setzungen sie ausgehen, unter welchen Bedingungen und sozialen Positionen Wissen entsteht. 

3. Normativität durch Transdisziplinarität ausbalancieren 
Für Wissenschaftseinrichtungen und ihre Förderung gilt, disziplinäre Denkschulen und deren Netzwerke zu hinterfragen und sie zum Beispiel durch kluge Personalauswahl in Begutachtungs- und Besetzungsverfahren herauszufordern und zu irritieren. Darüber hinaus ist es nicht nur für die wissenschaftlichen Erkenntnisprozesse, sondern auch für die gesellschaftlichen Ableitungen wichtig, mehr Perspektivenvielfalt durch Transdisziplinarität zu schaffen. Klischeehaft gesagt: Wenn emanzipatorisch orientierte Geisteswissenschaftler auf wettbewerbsgeleitete Ökonomen, technikverliebte Ingenieurinnen und ordnungsbewahrende Juristinnen treffen, kommen unterschiedliche Normativitäten, die auch Gesellschaft und Politik konfliktär prägen, strukturell zusammen. 

Darüber hinaus sollte es sich die Wissenschaft verstärkt zur Aufgabe machen, neben aller Klarheit über gesichertes Wissen den Zweifel als wissenschaftliches Grundprinzip auch in der öffentlichen Kommunikation zu „feiern“, innerwissenschaftliche Streitpunkte deutlich zu machen und das Konflikthafte in der gesellschaftlichen Debatte nicht durch vermeintlich eindeutige Lösungen zu verengen, sondern durch unterschiedliche disziplinäre Blickwinkel verstehbar zu machen.

4. Normativität zurückfahren und Autonomie stärken
All das darf, wie erwähnt, nicht zu dem Schluss führen, dass Wissenschaft unpolitisch wird und sich auf ihre systemische Eigengesetzlichkeit ohne Bezug zu gesellschaftlichen Herausforderungen zurückziehen soll. Die Politik sollte erkennen, dass der beste Beitrag zu Wissenschaftsfreiheit, Resilienz und Akzeptanz der Wissenschaft in der Gesellschaft ein klares, vor allem aber auch in der Praxis gelebtes Bekenntnis zur Autonomie wissenschaftlicher Einrichtungen ist. Dies sollte sich in einer deutlichen Reduzierung normativer Vorgaben in der Rahmengesetzgebung sowie in Förderrichtlinien spiegeln. Es wäre im Übrigen - als erwünschte Nebenwirkung - auch der wirkungsvollste Beitrag zum vielbeschworenen Bürokratieabbau. 

 

Der Beitrag erschien erstmals am 12. März 2026 in der FAZ. 

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