Im Frühjahr 2019 hat die Landeshauptstadt Hannover ein Faltblatt mit „Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“ veröffentlicht. Es bestehen Zweifel daran, dass es sich tatsächlich um Empfehlungen und nicht um verbindliche Sprachregelungen handelt. So liest man im einleitenden Text: „Wenn eine geschlechterumfassende Formulierung nicht möglich ist, ist der Genderstar (z. B. Antragsteller*innen) zu verwenden.“ Das ist keine Empfehlung, sondern eine Anweisung, die zudem gegen geltendes Recht verstößt. Für den öffentlichen Dienst ist die Verwendung der amtlichen Rechtschreibung verbindlich. Der Genderstern gehört nicht zur amtlichen Regelung. Sein Gebrauch im öffentlichen Dienst stellt eine Dienstpflichtverletzung dar, die disziplinarisch geahndet werden kann.
Als Anweisung ist auch die dann folgende Passage zu verstehen: „Diese Regelung gilt für sämtlichen Schriftverkehr – E-Mails, Präsentationen, Broschüren, Presseartikel, Drucksachen, Hausmitteilungen, Flyer, Briefe – und schließt somit auch Formulare ein.“ Die neue Anweisung löst eine aus den 1980er-Jahren ab, in der es um eine angemessene sprachliche Berücksichtigung von Frauen ging. Jetzt geht es um „geschlechtsumfassende Formulierungen“, das heißt, es geht um eine Geschlechterideologie, die das natürliche Geschlecht ablehnt und soziale Geschlechterrollen (Gender) zur Grundlage der Kategorisierung von Menschen macht. Praktisch bedeutet das vor allem, das grammatische Geschlecht Maskulinum zu beseitigen. Man unterstellt, mit dem Maskulinum seien nur oder doch vorwiegend Männer oder männliche Wesen bezeichnet. Um die Sache leicht fassbar zu machen und begrifflich dem Kampf gegen männliche Dominanz zuzuordnen, spricht man dann durchgängig nicht vom Maskulinum, sondern von männlichen Wörtern. Solche Wörter gibt es allerdings in keiner Sprache, auch nicht im Deutschen: „männlich“ und „weiblich“ sind keine Eigenschaften von Wörtern, sondern von Lebewesen.