Faktive Verben. Dazu gehören entschuldigen, vergessen, verstehen, wissen. Wenn jemand sagt Sie entschuldigt, dass er singt, dann singt er nach Meinung des Sprechers tatsächlich. Der Nebensatz ist nach Meinung des Sprechers wahr. Ob er tatsächlich wahr ist, bleibt natürlich offen. Es geht ausschließlich um Sprachliches, insofern man sagen kann: Die Wahrheit wird vom Sprecher unterstellt, anderenfalls kann er den Satz nicht äußern. Beim normalen Sprechen zeigt der Sprecher, was er denkt, ob ihm das klar ist oder nicht. Solche Verben heißen seit ihrer ersten Beschreibung durch die amerikanischen Linguisten Carol und Paul Kiparsky in den 70er Jahren faktiv. Faktive Verben erzwingen den Indikativ, ein Satz wie Sie vergisst, dass er singe ist in der vorausgesetzten Bedeutung ungrammatisch.
Nichtfaktive Verben. Zur Gegengruppe gehören behaupten, glauben, hoffen, meinen. Wer äußert Sie behauptet, dass er singe lässt offen, was er selbst darüber denkt. Daran ändert auch der Indikativ nichts: Sie behauptet, dass er singt spricht nur über eine Behauptung. Bei den nichtfaktiven Verben kann sowohl der Konjunktiv als auch der Indikativ stehen. Einen Bedeutungsunterschied gibt es nicht.
Faktive/nichtfaktive Verben. Zu den Verben, die beide Bedeutungen haben können, gehören berichten, erzählen, mitteilen, sagen. Bei ihnen signalisiert der Indikativ Faktivität: Sie berichtet, dass er singt besagt, dass er nach Meinung des Sprechers tatsächlich singt. Sie berichtet, dass er singe lässt wieder offen, was der Sprecher denkt. Bei diesen Verben brauchen wir die Unterscheidung von Indikativ und Konjunktiv, um auszudrücken, ob der Nebensatz für wahr gehalten wird oder nicht.