Forschungsdatengesetz muss schnellstmöglich verabschiedet werden

Das Forschungsdatengesetz sollte schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. Es wird neue Möglichkeiten schaffen, öffentliche Daten für die Wirtschaft und Wissenschaft umfangreich bereitzustellen, und hebt damit großes Potenzial in der deutschen Forschungslandschaft. Das ist das Fazit des Diskussionspapiers des Stifterverbandes "Das Forschungsdatengesetz erfolgreich umsetzen".

12.06.2024

Mehr Daten für mehr Innovation – das Teilen öffentlicher Daten ist unbedingt notwendig für die öffentliche und private Forschung. Das Forschungsdatengesetz soll entsprechende Weichen stellen. Es soll den Zugang vor allem zu öffentlichen Datensätzen erleichtern, ihre Verknüpfung ermöglichen und neue Chancen für die Forschung bieten. Der Stifterverband begleitet seit knapp zwei Jahren den Prozess, um das Teilen von Daten zu stärken und somit mehr Innovationen für die Gesellschaft voranzubringen.

Das aktuelle Diskussionspapier des Stifterverbandes "Das Forschungsdatengesetz erfolgreich umsetzen" fasst die Debatte zum Datenteilen an der Schnittstelle von Wirtschaft und Wissenschaft zusammen und zeigt: Das geplante Forschungsdatengesetz erleichtert den Zugang zu öffentlichen Daten, bietet Chancen für die Wissenschaft und berücksichtigt Interessen der Wirtschaft. Es zielt darauf ab, das Auffinden, den Zugang und die Nutzung öffentlicher Daten für die Forschung zu vereinfachen und eine zukunftsfähige Datenlandschaft zu schaffen. Einen Zwang zum Teilen von Daten aus Wissenschaft und Wirtschaft soll es vorerst nicht geben. Rechtliche Unklarheiten behindern bisher häufig Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Durch eine Vereinheitlichung des Rechtsrahmens beispielsweise beim Datenschutz können Unsicherheiten reduziert werden. Auch das geplante German Micro Data Center als zentrale Anlaufstelle für öffentliche Daten soll sinnvolle Anknüpfungspunkte für öffentliche und private Forschung bieten.  

Das Diskussionspapier zeigt aber auch Herausforderungen auf: So fehlen bisher wichtige Anreize, damit Daten durch private Akteure wie Unternehmen aufbereitet und sichtbar gemacht werden. Gerade in der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen sollten weitere rechtliche Unsicherheiten ausgeräumt werden. Um länderspezifische Regelungen zu harmonisieren, ist die Kooperation der Länder dringend notwendig. Darüber hinaus drohen neue bürokratische Aufwände, beispielsweise durch die Erstellung von Metadatenkatalogen, die das Finden von Daten erleichtern sollen. Ebenso müssen bei der Einrichtung von Dateninfrastrukturen Doppelstrukturen verhindert werden. Geklärt werden muss außerdem, wie weitreichend der Begriff Forschungsdaten zu verstehen ist. Nur so können Forschende effektiv arbeiten.

Insgesamt überwiegen aus Sicht vieler Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft die positiven Effekte. Um die Potenziale öffentlicher Daten zu heben und freiwillige Datenkooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft voranzutreiben, sollte das Forschungsdatengesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.