Forschung und Innovation als Sicherheitsfaktor für Deutschland
In ihrem neuen Jahresgutachten rät die Expertenkommission, wissenschaftliche Leuchttürme im Bereich sicherheitspolitisch relevanter Themen auf- bzw. auszubauen, den Kreis der Akteure bei sicherheitsrelevanter Forschung und Innovation durch Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen zu erweitern, die Potenziale der innovationsorientierten Beschaffung von Verteidigungsgütern aktiv zu nutzen und die Entstehung von Sprunginnovationen im Verteidigungsbereich zu forcieren.
Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat am 11. Februar 2026 ihr neues Jahresgutachten an die Bundesregierung übergeben. Vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen, die die Politik sowohl in strategischer als auch in technologischer Hinsicht vor neue Herausforderungen stellen, widmet sich die EFI u.a. ausgewählten Aspekten sicherheitsrelevanter Forschung und Innovation.
Sicherheitspolitische Strategiefähigkeit erhöhen
Damit die Politik in einem Umfeld sich wandelnder Bedrohungslagen informiert und strategisch versiert handeln kann, muss sie auf Expertise zu sicherheitsbezogenen Herausforderungen und zu den entsprechenden politischen Handlungsoptionen zurückgreifen können. "In Deutschland sollten die sicherheitspolitisch relevante Forschung und Lehre sowie der damit verbundene Wissenstransfer gestärkt werden", sagt die stellvertretende EFI-Vorsitzende, Prof. Carolin Häussler von der Universität Passau, und ergänzt: "Wir benötigen wissenschaftliche Leuchttürme, die sicherheitspolitisch relevante Themen bearbeiten".
Die EFI schlägt vor, im Bereich der sicherheitspolitisch relevanten Forschung und Lehre eine kleine Anzahl von exzellenten Einrichtungen auf- bzw. auszubauen, die gemeinsam vom Bund und dem jeweiligen Sitzland gefördert werden sollten. Darüber sollte der Wissenstransfer zwischen Forschung und Politik intensiviert werden – etwa über Auftragsforschung oder Dialogformate.
Kreis der Akteure bei sicherheitsrelevanter
Forschung und Innovation erweitern
Die EFI-Vorsitzende, Prof. Irene Bertschek vom ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, konstatiert: "Neue technologische Lösungen zur Bewältigung sicherheitspolitischer Herausforderungen werden nicht notwendigerweise von den etablierten Akteuren hervorgebracht. Um neue wissenschaftliche und unternehmerische Potenziale zu erschließen, sollte der Kreis der Akteure, die sicherheitsrelevante Forschung und Innovation betreiben, erweitert werden."
Seitens der Unternehmen besteht durchaus Interesse, sich stärker im Sicherheitsbereich zu engagieren. Eine im September 2025 im Auftrag der EFI durchgeführte Befragung ergab, dass 15,9 Prozent der Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes Produkte oder Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung anbieten; gut die Hälfte von ihnen (8,3 Prozent) plant hier eine Intensivierung. Bei 6,1 Prozent der Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe umfasst das Produkt- oder Dienstleistungsportfolio zwar noch nicht die Bereiche Sicherheit oder Verteidigung, aber eine entsprechende Ausweitung des Portfolios ist vorgesehen.
Strukturen für Vernetzungs- und Kooperationsaktivitäten können dazu beitragen, die Potenziale von bisher nicht im Sicherheitsbereich tätigen Akteuren zu erschließen. Das neue Innovationszentrum der Bundeswehr in Erding zum Beispiel bietet die Möglichkeit, die Kooperation zwischen Forschungs- und Innovationsakteuren und der Bundeswehr zu verbessern. Die Bundeswehr sollte zudem eine Strategie für Gründungen aus der Bundeswehr entwickeln.
Potenziale der innovationsorientierten Beschaffung
von Verteidigungsgütern nutzen
"Angesichts sich wandelnder Bedrohungslagen ist es für Abschreckung und Verteidigung von hoher Bedeutung, dass die Beschaffungen für die Bundeswehr sowohl rasch als auch innovationsorientiert erfolgen", betont Häussler. Die EFI begrüßt deshalb, dass das im Januar dieses Jahres beschlossene Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz nicht nur darauf abzielt, Beschaffungen für die Bundeswehr zu beschleunigen, sondern auch Regelungen zu Innovationspartnerschaften, Markterkundungen, funktionalen Leistungsbeschreibungen und Wettbewerben enthält. „Es gilt nun“, so Häussler, "die vergaberechtlichen Möglichkeiten des neuen Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes für eine innovationsorientierte Beschaffung aktiv zu nutzen."
Zuständig für die Ausstattung der Bundeswehr ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Die EFI spricht sich dafür aus, innerhalb des BAAINBw einen eigenständigen "Arm" aufzubauen, der für die Beschaffung innovativer Produkte und Leistungen zuständig ist und dementsprechend sehr innovationsfördernd agiert – mit hohem Maß an Freiheit und positiver Fehlerkultur.
Um der innovationsorientierten Beschaffung für die Bundeswehr schnell mehr Gewicht zu verleihen, wäre die – ggf. befristete – Einführung einer Quote denkbar. So könnte etwa ein vorab festgelegter Anteil des Budgets für Bundeswehrbeschaffungen im Rahmen innovationsorientierter Beschaffungsinstrumente zu verausgaben sein.
Entstehung von Sprunginnovationen forcieren
Die Entstehung von Sprunginnovationen im Verteidigungsbereich sollte außerhalb der klassischen Beschaffungsstrukturen und -prozesse durch den Ausbau der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND oder durch die Gründung einer eigenständigen Agentur gefördert werden. Diese Agentur kann dann strategische Partnerschaften mit Agenturen sowohl anderer EU-Staaten als auch anderer NATO-Staaten schließen oder zu einer europäischen Agentur ausgebaut werden.
Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) mit Sitz in Berlin leistet seit 2008 wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt jährlich ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Wesentliche Aufgabe der EFI ist es dabei, die Stärken und Schwächen des deutschen Innovationssystems im internationalen und zeitlichen Vergleich zu analysieren und die Perspektiven des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland zu bewerten. Auf dieser Basis entwickelt die EFI Vorschläge für die nationale Forschungs- und Innovationspolitik.
Weitere Themen des Jahresgutachtens 2026
In ihrem neuen Jahresgutachten befürwortet die Expertenkommission die Fokussierung der Hightech Agenda (HTAD) auf einzelne Schlüsseltechnologien.
Ihre Analysen weisen allerdings auf Schwächen insbesondere bei der Entwicklung und Anwendung dieser Schlüsseltechnologien hin. Die Expertenkommission empfiehlt, die Anwendung von Schlüsseltechnologien systematisch zu erfassen und die HTAD aktiv zur Mobilisierung von Wirtschaft und Wissenschaft zu nutzen.
Prioritätensetzung statt Gießkannenprinzip
Die EFI-Vorsitzende, Prof. Irene Bertschek vom ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim, hebt zudem die Entscheidung der Bundesregierung positiv hervor, einzelne Schlüsseltechnologien zu priorisieren: "Durch die Priorisierung von Schlüsseltechnologien ermöglicht die Bundesregierung eine Fokussierung öffentlicher Fördermittel und schafft Orientierung für Akteure aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft. Konsequent umgesetzt, würde auf diese Weise eine Abkehr von der Förderung nach dem Gießkannenprinzip eingeleitet." Schlüsseltechnologien haben aufgrund ihres hohen Innovationspotenzials eine große Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und für die Souveränität Deutschlands. Zu den in der HTAD priorisierten Schlüsseltechnologien zählen künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie sowie Technologien für klimaneutrale Energieerzeugung und Mobilität.
Schlüsseltechnologien: Stärken in der Forschung, Schwächen in der Anwendung
Um die Leistungsfähigkeit des deutschen F&I-Systems in diesen Schlüsseltechnologien einzuordnen, hat die EFI sowohl die Leistungsfähigkeit in der Forschung anhand wissenschaftlicher Publikationen als auch die Fähigkeit zur Entwicklung von Technologien anhand transnationaler Patentanmeldungen erfasst und international verglichen. Bei KI und Mikroelektronik ist Deutschland relativ schwach positioniert. Das gilt allerdings weniger für die Publikationen als für die Patentanmeldungen.
Eine starke Position bei den Patentierungsaktivitäten nimmt Deutschland dagegen in den Schlüsseltechnologien klimaneutrale Mobilität und klimaneutrale Energieerzeugung ein. Im Bereich der klimaneutralen Mobilität erreicht Deutschland hinter China Platz zwei und im Bereich der klimaneutralen Energieerzeugung hinter China und den USA Platz drei. Allerdings erreicht Deutschland in beiden Technologiebereichen bei Weitem nicht die Entwicklungsdynamik Chinas.
Auch in den Bereichen Mikroelektronik und Biotechnologie weisen die Patentanmeldungen eine geringe Entwicklungsdynamik auf. Deutschland fällt damit in diesen Schlüsseltechnologien gegenüber den meisten Vergleichsländern zurück. "Wir sehen unsere früheren Analysen bestätigt: Die Herausforderungen für Deutschland liegen weniger in der Forschung als vielmehr in der Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien", betont Bertschek. Ein ähnliches Muster zeigt sich auf europäischer Ebene. Die EU als Ganzes steht bei den Publikationen in nahezu allen Schlüsseltechnologien an der Spitze, jedoch können die EU-Länder diese Stärke nicht in gleichem Maße in Patentanmeldungen umsetzen. Dieses Phänomen kann nach Auffassung der EFI ein Hinweis auf eine Transferschwäche sein.
Monitoring von Schlüsseltechnologien sollte Anwendungsseite einbeziehen
Die Umsetzung der HTAD wird mit Hilfe eines sogenannten 360-Grad-Hightech-Monitorings begleitet. Dadurch sollen auch die Entwicklungen bei den priorisierten Schlüsseltechnologien transparent gemacht und evidenzbasierte Anpassungen der Förderpolitik ermöglicht werden. "Beim Monitoring ist es besonders herausfordernd, die Anwendungsseite der Schlüsseltechnologien zu erfassen. Die gängigen Indikatoren geben keine Auskunft darüber, wo und von wem Schlüsseltechnologien eingesetzt werden", gibt Bertschek zu bedenken. "Die EFI empfiehlt die Anwendungsseite, also die Diffusion der Schlüsseltechnologien, mittels webbasierter semantischer Verfahren systematisch zu untersuchen." Für zwei Schlüsseltechnologien der HTAD hat die EFI eine solche Analyse in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse zeigen, dass deutsche Organisationen in geringerem Umfang als französische, britische oder US-amerikanische Organisationen KI anwenden, allerdings bei Aktivitäten im Bereich der alternativen Antriebe und klimaneutralen Kraftstoffe an der Spitze stehen.
HTAD als Kommunikationsinstrument nutzen
"Die Hightech Agenda Deutschland wird ihr großes Potenzial nur dann entfalten können, wenn von ihr kräftige Impulse für massive private Investitionen in Forschung und Innovation ausgehen, vor allem in Schlüsseltechnologien", betont Bertschek. Der Erfolg der Hightech Agenda hängt also nicht allein vom Handeln der Bundesregierung ab. Mitentscheidend ist das Engagement der Unternehmen und Forschungsorganisationen. Diese gilt es zu mobilisieren. "Die Hightech-Agenda ist nicht nur eine Strategie, sondern auch ein Kommunikationsinstrument, das aktiv genutzt werden muss, um die gesetzten Ziele zu erreichen", konstatiert Bertschek. Voraussetzung dafür ist eine klare und glaubwürdige Kommunikation der HTAD. Und Glaubwürdigkeit erfordert, dass neben Erfolgen auch Verzögerungen offen benannt werden. Um die Akteure des Forschungs- und Innovationssystems – allen voran die Unternehmen – davon zu überzeugen, dass die HTAD keine unverbindliche politische Absichtserklärung ist, sollte die Bundesregierung die aufgeführten Fördermaßnahmen mit konkreten Angaben zu den Fördermitteln hinterlegen. Durch eine Quantifizierung der Investitionen in einzelne Technologien und Maßnahmen würden die Prioritäten der Bundesregierung noch deutlicher gemacht, was die Verbindlichkeit der Agenda stärken und zur dringend benötigten Mobilisierung der Akteure im Forschungs- und Innovationssystem beitragen könnte.
Wissenschaftliche Erkenntnisse in die Anwendung zu überführen, ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Innovationsstärke Deutschlands. In ihrem aktuellen Jahresgutachten zeigt die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), dass deutsche Hochschulen über ein hohes Transferpotenzial verfügen.
Dieses Potenzial wird jedoch nicht konsequent genug ausgeschöpft. Strukturelle Hemmnisse wie langwierige IP-Verhandlungen und fehlende Anreize bremsen Transferaktivitäten. Die EFI fordert daher gezielte Reformen, um den Wissens- und Technologietransfer als Kernaufgabe der Hochschulen wirksam zu stärken.
Hochschulen als Schlüsselakteure im Transfer
Wissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlage vieler innovativer Produkte und Dienstleistungen. Ein leistungsfähiges Wissenschaftssystem trägt damit entscheidend zur Innovationsstärke und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei. Voraussetzung ist jedoch, dass neues Wissen aus der Forschung zügig in konkrete Anwendungen überführt wird. "Damit kommt den Hochschulen eine Schlüsselrolle für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu – nicht nur durch exzellente Forschung und Lehre, sondern auch durch den aktiven Transfer neuer Erkenntnisse", betont Prof. Irene Bertschek, Vorsitzende der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) und Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen sowie am ZEW Mannheim.
Hohes Transferpotenzial – Innovationen aber oft im Ausland
Analysen im aktuellen Jahresgutachten der EFI zeigen: Wissenschaftliche Publikationen deutscher Hochschulen – vor allem der Universitäten, aber auch der Hochschulen für angewandte Wissenschaften – stehen im Hinblick auf ihr Potenzial als Basis für Innovationen den Publikationen US-amerikanischer Universitäten kaum noch nach. Zugleich bestehen weiterhin strukturelle Schwächen, wie Prof. Carolin Häussler, stellvertretende Vorsitzende der EFI und Professorin an der Universität Passau konstatiert: "Deutsche Erkenntnisse werden deutlich seltener in Patenten aufgegriffen als US-amerikanische. Zudem sind sowohl forschungsbasierte akademische Gründungen als auch Patentanmeldungen aus deutschen Hochschulen zuletzt rückläufig." Ein weiteres Ergebnis der Analysen im aktuellen Gutachten: "In vielen Technologiefeldern stammen Patente, die auf deutschen Forschungsergebnissen aufbauen, mehrheitlich von Anmeldern aus dem Ausland." Häussler erklärt: "Es ist aber nicht nur wichtig, dass wissenschaftliche Erkenntnisse in Innovationen einfließen, sondern auch, wo sie wirtschaftlich genutzt werden. Wenn die Wertschöpfung überwiegend im Ausland stattfindet, bleiben Wachstumschancen für Deutschland ungenutzt."
Exzellente Forschung mit hohem Transferpotenzial
"Forschungsstarke Universitäten nehmen sowohl bei Patentanmeldungen als auch bei wissenschaftlichen Publikationen, die in Patenten zitiert werden, eine Spitzenposition ein", stellt Prof. Guido Bünstorf, Mitglied der EFI und Professor an der Universität Kassel fest und betont: "Gerade in der anwendungsorientierten Grundlagenforschung geht wissenschaftliche Exzellenz häufig mit konkretem Anwendungspotenzial einher. Viele technologische Durchbrüche – vom Laser bis zu mRNA-Impfstoffen – sind aus dieser Art der Forschung hervorgegangen."
Hemmnisse bremsen Technologietransfer systematisch aus
Strukturelle Faktoren bremsen den Wissens- und Technologietransfer an deutschen Hochschulen aus. Nicht zuletzt fehlt es vielerorts an Kapazitäten zur Unterstützung von Transferaktivitäten. „Viele Transfereinrichtungen sind nicht ausreichend ausgestattet“, erklärt Bünstorf, "nicht zuletzt, weil sie nicht dauerhaft aus den Grundmitteln der Hochschulen finanziert werden, sondern aus kurzfristigen Drittmittelprojekten." Für besonders problematisch für den Technologietransfer hält die EFI die häufig langwierigen Verhandlungen über geistiges Eigentum, die Gründerinnen und Gründer mit ihrer Hochschule führen müssen. Sie können Ausgründungen verzögern oder ganz verhindern. Zudem mangelt es an Karriereanreizen für Transferaktivitäten, da diese kaum Berücksichtigung in Berufungsverfahren und Leistungsbewertungen finden, sowie an einer nahtlosen Förderkette von der Forschung bis zur Anwendungsreife.
Transfer als Kernaufgabe der Hochschulen wahrnehmen
Zeit ist beim Technologietransfer ein entscheidender Faktor. Die EFI empfiehlt der Politik daher, eine Initiative "Transferzeit" zu starten. Zum einen, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zeitliche Freiräume für Transfer- und Gründungsaktivitäten zu schaffen – analog zu Forschungsfreisemestern, die an Universitäten fest etabliert sind. Zum anderen, um den Übergang von der Forschung in die Anwendung zu beschleunigen. Denn im globalen Wettlauf um Technologieführerschaft kommt es darauf an, Wissen schnell in Anwendungen zu überführen. Darüber hinaus fordert die Kommission die zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten nationalen IP-Strategie, standardisierte und beschleunigte IP-Verfahren sowie eine bessere Verzahnung nationaler und europäischer Förderprogramme.
Über diese konkreten Reformen hinaus ist vielerorts aber auch ein grundsätzliches Umdenken erforderlich, wie Häussler anmerkt. "Zwar ist der Wissenstransfer in den Hochschulgesetzen als dritte Mission der Hochschulen neben Forschung und Lehre verankert und eng mit beiden Bereichen verknüpft. Aber nicht überall wird er im notwendigen Umfang als Kernaufgabe der Hochschulen betrachtet."
In ihrem neuen Jahresgutachten rät die Expertenkommission, KI-Politik konsequent europäisch zu denken, den Aufbau von Rechenzentrumskapazitäten zu fördern und Rechtsunsicherheiten beim Zugang zu Daten abzubauen, um die digitale Souveränität Europas zu stärken.
KI-Politik muss europäisch gedacht werden
Nationale Alleingänge greifen angesichts der hohen Investitionsbedarfe und globalen Skaleneffekte zu kurz. Eine wirksame KI-Politik muss daher konsequent europäisch ausgerichtet sein und technologische Abhängigkeiten reduzieren, ohne Offenheit und Wettbewerb einzuschränken. "Künstliche Intelligenz entscheidet zunehmend über die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Deutschland kann diese Herausforderung nur im europäischen Verbund erfolgreich bewältigen", betont Prof. Christoph M. Schmidt vom RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und EFI-Mitglied. "Erforderlich ist eine strategisch koordinierte KI-Politik, die Forschung, Infrastruktur und Anwendung zusammendenkt und private Investitionen gezielt mobilisiert."
Aufbau von KI-Infrastruktur
Ein zentraler Engpass für die Entwicklung und Anwendung von KI ist der Mangel an leistungsfähiger Recheninfrastruktur in Europa. Während andere Wirtschaftsräume ihre Kapazitäten in hohem Tempo ausbauen, bleibt die EU deutlich zurück. Um international Anschluss zu halten, sollte sich die EU dynamische Ausbauziele setzen und innerhalb der nächsten fünf Jahre 10 bis 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitstellen. Entscheidend ist dabei, dass die Privatwirtschaft in die Lage versetzt wird, den Ausbau von Rechenzentren zügig voranzutreiben. Staatliche Investitionen können diesen Prozess flankieren, müssen jedoch mit einem klaren Begleitmonitoring verbunden werden. "Ohne einen schnellen und koordinierten Ausbau der KI-Infrastruktur droht Europa dauerhaft in eine technologische Abhängigkeit zu geraten“, warnt Prof. Joachim Henkel von der Technischen Universität München und Mitglied der EFI. "Rechenkapazitäten sind heute eine strategische Ressource. Ihre Bereitstellung darf allerdings nicht allein dem Staat überlassen werden, sondern erfordert investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für private Anbieter."
Rechtsunsicherheit beim Datenzugang bremst Entwicklung europäischer KI-Modelle
Ein zentrales Hemmnis für das Trainieren leistungsfähiger KI-Modelle in Europa stellt der rechtssichere Zugang zu hochwertigen Daten dar. "Europa wird sein KI-Potenzial nur ausschöpfen können, wenn Daten rechtssicher, praktikabel und im nötigen Umfang genutzt werden können", erklärt Schmidt. "Datenschutz muss innovationsfreundlicher gestaltet werden, um die Entwicklung leistungsfähiger europäischer KI-Modelle zu erleichtern." Nach Einschätzung der EFI bedarf es hier einer Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens. Insbesondere sollten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung so angepasst werden, dass das Training von KI-Modellen erleichtert wird, etwa durch eine Abwendung vom Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Modelle zur gemeinsamen Datennutzung, etwa über Datentreuhänder, sowie der rechtssichere Einsatz technologischer Lösungen zum Teilen von (Industrie-)Daten sind ebenfalls wichtige Ansatzpunkte.
Digitale Souveränität durch eigene KI-Wertschöpfung stärken
Eine Stärkung der digitalen Souveränität der EU ist dringend erforderlich. Dazu empfiehlt die EFI, zentrale Elemente der KI-Wertschöpfung in Europa zu verankern und sicherheitsrelevante Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern zu reduzieren. Ein wichtiger Baustein kann dabei eine europäische, privatwirtschaftlich getragene Kooperation zur Entwicklung eines öffentlich geförderten Open-Source-Grundlagenmodells sein, das dauerhaft durch die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützt wird. "Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern die Fähigkeit, technologische Schlüsselkompetenzen selbstbestimmt weiterzuentwickeln", unterstreicht Henkel. "Europa muss KI stärker in die Anwendung bringen, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen und zugleich dafür sorgen, dass zentrale Technologien und Daten nicht dauerhaft außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen." Prof. Irene Bertschek vom ZEW Mannheim und Vorsitzende der EFI mahnt: "Die KI-Strategie muss konsequent europäisch ausgerichtet sein, die bestehenden Rückstände müssen entschlossen angegangen werden. Nur wenn Infrastruktur, Datenzugang, Regulierung und private Investitionen zusammenspielen, kann KI ihr volles Potenzial für Wachstum, Produktivität und Wohlstand in Deutschland und Europa entfalten."
Der deutsche Mittelstand beweist trotz geringerer Ausgaben gegenüber nicht-mittelständischen Unternehmen eine bemerkenswerte Innovationseffizienz, wird jedoch durch administrative Hürden und Personalnot ausgebremst.
Da mittelständische Unternehmen – d.h. Unternehmen, bei denen Eigentum und Geschäftsführung zusammenfallen – den Großteil der Unternehmen in Deutschland ausmachen, ist ihre Innovationstätigkeit für die Innovationslandschaft in Deutschland maßgeblich. Unter Berücksichtigung von Eigenschaften wie Unternehmensgröße oder Branchenzugehörigkeit gelingt es mittelständischen Unternehmen häufiger als vergleichbaren nicht-mittelständischen Unternehmen, Produkt- oder Prozessinnovationen einzuführen.
Bemerkenswert ist zudem, dass sie trotz geringerer Innovationsausgaben höhere Umsatzanteile mit Produktinnovationen erzielen konnten. Ihre Innovationsfähigkeit wird jedoch angesichts von Hemmnissen wie Fachkräftemangel oder Bürokratie ausgebremst. "Mittelständische Unternehmen stoßen bei der Umsetzung innovativer Ideen an administrative und personelle Grenzen. Für eine Stärkung der Innovationskraft müssen Maßnahmen zur Innovationsförderung, zum Abbau bürokratischer Belastungen und zur Fachkräftesicherung umgesetzt werden", erläutert die EFI-Vorsitzende, Prof. Dr. Irene Bertschek vom ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim.
Vereinfachungen im Antragsprozess bei der Innovationsförderung erforderlich
Unternehmerische Innovationsaktivitäten werden durch eine Reihe von staatlichen Fördermaßnahmen unterstützt. Insbesondere die im Jahr 2020 eingeführte Forschungszulage erfreut sich großer Beliebtheit. "Die Nutzung bestehender Förderangebote ist häufig mit einer Reihe von bürokratischen Erfordernissen verbunden, die gerade für kleinere Unternehmen eine höhere Hürde darstellen. Daher braucht es einen vereinfachten Antragsprozess und deutlich einfachere und stärker automatisierte Prozesse beim Zugang zur Forschungsförderung, insbesondere auch der Forschungszulage", so Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter, Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn und Mitglied der EFI.
Bürokratische Hemmnisse reduzieren
"Um die Innovationsaktivität insbesondere des Mittelstands zu fördern, sollte die Bundesregierung konsequent Bürokratie abbauen, also beispielsweise Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen", fordert Welter. Die Modernisierungsagenda des Bundes sowie die der Länder sollten dazu vorangetrieben werden. Ebenso sollten Wissen sowie Erfahrungen aus der Praxis systematisch in Regulierungsprozesse einbezogen werden, um neue Regelungen verständlich, nachvollziehbar und praxistauglich zu gestalten. Dafür eignet sich in besonderem Maße das Instrument der Praxischecks. Das Once-Only-Prinzip, also das Vermeiden des mehrmaligen Einreichens von Daten beispielsweise bei Melde- und Berichtspflichten, führt maßgeblich zu einer Reduktion der bürokratischen Belastungen.
Einwanderung qualifizierter Fachkräfte erleichtern
Die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte sollte deutlich vereinfacht und die entsprechenden Verfahren sollten beschleunigt werden. Eine zentrale digitale Plattform nach dem Once-Only-Prinzip könnte sämtliche Verfahren zur Einreise, Anerkennung von Qualifikationen und Erteilung von Aufenthaltstiteln bündeln. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene "Work-and-Stay-Agentur" kann diese Rolle einnehmen. "Ohne qualifizierte Fachkräfte kann der Mittelstand seine Innovationspotenziale nicht umsetzen. Eine praxisnahe Ausgestaltung der Work-and-Stay-Agentur, regelmäßige Evaluierungen und eine spürbare Entlastung der Unternehmen, Fachkräfte und Studierenden sind hier entscheidend", so Bertschek.
In ihrem neuen Jahresgutachten spricht sich die Expertenkommission dafür aus, die Voraussetzungen für Sprunginnovationen innerhalb der EU zu verbessern und den Europäischen Innovationsrat (EIC) künftig mit umfassenderen Freiheitsgraden auszustatten.
Sie fordert zudem, die Unabhängigkeit des Europäischen Innovationsrats (ERC) dauerhaft zu sichern. Um Start-ups die Skalierung ihrer Geschäftsmodelle in ganz Europa zu erleichtern, unterstützt die Expertenkommission die Einführung einer EU-weiten, einheitlichen Rechtsform für Unternehmen und schließt damit an andere Vorschläge für ein sogenanntes 28. Regime an.
Sprunginnovationen in Europa möglich machen
Die EFI hält es für notwendig, Sprunginnovationen nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch gemeinsam mit europäischen Partnerländern gezielt zu fördern. "Angesichts zunehmender geopolitischer Fragmentierung und eines immer intensiveren Innovationswettbewerbs sollte Europa seine Kräfte bündeln und die notwendigen Strukturen schaffen, um technologische Durchbrüche selbst hervorzubringen", empfiehlt die EFI-Vorsitzende, Prof. Irene Bertschek vom ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim. Der von der EU-Kommission geplante Aufbau ARPA-ähnlicher Mechanismen im Europäischen Innovationsrat (EIC) könnte hierfür ein wichtiger Schritt sein. Schließlich sind die US-amerikanischen ARPA-Einrichtungen (Advanced Research Project Agencies) weltweites Vorbild für die Förderung von Sprunginnovationen.
Der EIC braucht ein Freiheitsgesetz
"Damit ARPA-ähnliche Mechanismen im EIC wirksam etabliert werden können, sind Voraussetzungen erforderlich, die bislang nicht gegeben sind", führt Bertschek aus. Nach Auffassung der EFI muss der EIC zu einer eigenständigen Organisation weiterentwickelt werden, die der direkten Steuerung durch die EU-Kommission entzogen ist. Darüber hinaus braucht der EIC einen Kreis unabhängiger Programmmanagerinnen und -manager, wie er für ARPA-Institutionen typisch ist.
"Sollte die EU-Kommission nicht bereit sein, dem EIC die notwendige politische und operative Unabhängigkeit – etwa durch ein EIC-Freiheitsgesetz – zu gewähren, raten wir dazu, die Förderung von Sprunginnovationen durch Institutionen außerhalb bestehender EU-Strukturen voranzutreiben", so Bertschek.
Erfolgsgeschichte des ERC für die Zukunft sichern
Der Europäische Forschungsrat (ERC) gilt als Erfolgsgeschichte europäischer Forschungspolitik. Er fördert exzellente Grundlagenforschung, bei der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Projekte zu frei gewählten Themen einreichen können. Die Vergabe der Mittel erfolgt ausschließlich nach wissenschaftlicher Exzellenz. "Der Erfolg des ERC beruht maßgeblich auf seiner Unabhängigkeit von politischen, regionalen oder thematischen Vorgaben sowie auf transparenten und qualitätsgesicherten Auswahlverfahren", erklärt EFI-Mitglied Prof. Guido Bünstorf von der Universität Kassel. "Internationale Entwicklungen – beispielsweise in den USA – führen uns jedoch schmerzhaft vor Augen, wie fragil die Freiheit von Forschung und Forschungsförderung ist." Auch beim ERC bestehen potenzielle Einfallstore für politische Einflussnahme: So ist der ERC bislang keine eigenständige Einrichtung mit dauerhaftem Mandat, sondern Teil des EU-Forschungsrahmenprogramms. Zudem liegt die Umsetzung der Fördermaßnahmen bei einer Ausführungsagentur (ERCEA), die der EU-Kommission untersteht. "Um die wissenschaftliche Exzellenz und Unabhängigkeit des ERC dauerhaft zu sichern, empfehlen wir, ihm einen unabhängigen Status – vergleichbar dem der Europäischen Investitionsbank – zu verleihen und ihn mit einem stabilen Langzeitbudget auszustatten", so Bünstorf.
Einen echten Binnenmarkt für Start-ups schaffen
Der europäische Binnenmarkt ist nach wie vor stark fragmentiert. Das stellt wachstumsorientierte Unternehmen, die in andere EU-Länder expandieren wollen, vor erhebliche Probleme. So müssen Unternehmen bei grenzüberschreitender Tätigkeit eine Vielzahl unterschiedlicher nationaler Regelwerke beachten – insbesondere im Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht. "Europäische Unternehmen befinden sich dadurch gegenüber Wettbewerbern aus den USA oder China klar im Nachteil", führt Bertschek aus. "Denn US-amerikanische und chinesische Start-ups können ihre Geschäftsmodelle auf ihren deutlich größeren heimischen Märkten günstiger und schneller skalieren." Um für wachstumsorientierte Start-ups attraktiv zu bleiben und deren Abwanderung ins außereuropäische Ausland zu verhindern, wird über die Einführung eines sogenannten 28. Regimes beraten, einer einheitlichen Rechtsform für Unternehmen auf EU-Ebene, die zusätzlich zu den bestehenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen der 27 Mitgliedstaaten geschaffen werden soll.
28. Regime notfalls mit ausgewählten Partnern umsetzen
Die vorliegenden Konzepte zur Ausgestaltung eines 28. Regimes enthalten wichtige Ansätze, um die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts für Start-ups zumindest in Teilen zu überwinden. "Allerdings gibt es unterschiedliche Faktoren, auf die die EU-Kommission achten sollte: Wichtig ist, dass sich ein 28. Regime an den Bedürfnissen von Start-ups orientiert und ohne komplizierte Zugangskriterien auskommt", betont Bertschek. Alles andere schafft wieder bürokratische Zusatzbelastungen, die es eigentlich zu überwinden gilt. "Sollte sich für ein 28. Regime innerhalb der EU keine Mehrheit finden, empfehlen wir die Umsetzung in Kooperation mit ausgewählten Partnerländern. Eine weitere Möglichkeit wäre eine gemeinsame deutsch-französische Harmonisierungsinitiative", führt Bertschek aus. Auf diese Weise würde zunächst ein einheitlicher Rechtsrahmen für französische und deutsche Start-ups geschaffen, dem sich dann weitere EU-Staaten anschließen können.
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Kontakt
Dr. Helge Dauchert
ist Leiter der Geschäftsstelle der Expertenkommission Forschung und Innovation.
T 030 322982-562