Ars legendi-Preis:
FAQ

Fragen und Antworten zur
Ausschreibung 2024

Der Preis

An wen richtet sich der Ars legendi-Preis "Fachwissenschaften für die Lehrkräftebildung"?
Der Preis richtet sich an alle Lehrenden an Hochschulen in Deutschland, unabhängig von der Statusgruppe. Er wird an eine Lehrperson mit fachwissenschaftlichem Profil und organisationaler Ansiedlung im fachwissenschaftlichen Bereich verliehen, die in oder durch ihre Lehre und ihr Engagement im besonderen Maße die Lehramtsausbildung stärkt und weiterentwickelt. Es gelten keine Beschränkungen hinsichtlich der Hochschularten oder der Lehramtsstudiengänge, in denen sich die Kandidatinnen und Kandidaten engagieren.

Wie hoch ist das Preisgeld und an wen wird das Preisgeld ausgezahlt?
Der Preis ist mit 30.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird direkt an den Preisträger/die Preisträgerin vergeben. Das Preisgeld ist nicht zweckgebunden und kann von der Preisträgerin/vom Preisträger nach Belieben verwendet werden.

Wer entscheidet über die Vergabe des Ars legendi-Preises?
Über die Vergabe des Preises in allen Kategorien entscheidet im Herbst 2024 eine unabhängige Jury aus Lehrenden, Studierenden und Hochschuldidaktikerinnen und Hochschuldidaktikern.

 

Antragsberechtigung

Dürfen Lehrpersonen von nicht-staatlichen Hochschulen vorgeschlagen werden?
Ja. Die Ausschreibung richtet sich an Lehrpersonen an allen deutschen Hochschulen.

Muss die nominierte Person zum Zeitpunkt der Nominierung noch an der Hochschule tätig sein oder kann eine Nominierung auch aufgrund früherer Lehrleistungen erfolgen?
Die nominierte Person muss nicht zwingend noch an einer Hochschule tätig sein. Der Fokus des Preises richtet sich allerdings vorwiegend auf aktive Lehrende, um karrierewirksame Anreize zu schaffen, sich in der Hochschullehre zu engagieren und die Lehrenden über den eigenen Wirkungsbereich hinaus zu fördern.

Sind Vorschläge für ein Team von Lehrenden möglich?
Nein. Der Preis wird ausschließlich an eine Einzelperson vergeben. Vorschläge für Teams von Lehrpersonen können daher leider nicht berücksichtigt werden.

Kann ich mich als Preisträgerin/Preisträger eines der Ars legendi-Fakultätenpreise des Stifterverbandes erneut bewerben bzw. vorgeschlagen werden?
Ja, eine erneute Bewerbung einer Preisträgerin/eines Preisträgers eines der Ars legendi-Fakultätenpreise ist zulässig.

Kommen auch Hochschullehrende ohne Habilitation für eine Bewerbung/Nominierung infrage?
Ja, für eine Bewerbung/Nominierung kommen auch Lehrpersonen ohne Habilitation in Frage. Die Jury wird alle Bewerbungen im Verhältnis zur Karrierestufe sowie den vorhandenen Erfahrungen der vorgeschlagenen Personen bewerten.

Ist die Größe der angebotenen Lehrveranstaltungen der Kandidatinnen und Kandidaten für die Bewerbung relevant?
Ob es sich bei den Lehrveranstaltungen der Kandidatinnen und Kandidaten um kleine oder größere Veranstaltungen handelt, ist nicht entscheidend. Preisträgerinnen und Preisträger können auch nur kleine Veranstaltungen anbieten. Mit dem Ars legendi-Preis werden Lehrpersönlichkeiten für Ihre gesamte Lehrleistung ausgezeichnet, nicht nur für einzelne Lehrveranstaltungen. Insofern kann eine Lehrveranstaltung nur Teil einer Bewerbung oder Begründung sein.

 

Antragstellung

Wer kann Kandidaten/Kandidatinnen für den Preis vorschlagen?
Vorschläge können von Fakultäten bzw. Fachbereichen oder den Fachschaften bzw. Studierenden­vertretungen aller deutschen Hochschulen eingereicht werden, ebenso von Zentren für Lehrkräftebildung und Schools of Education. Auch Eigenbewerbungen sind zulässig.

Sind mehrere Vorschläge pro Hochschule zulässig?
Ja, pro Hochschule können mehrere Vorschläge eingereicht werden. Es ist seitens des Stifterverbandes ausdrücklich erwünscht, dass hochschulintern keine kompetitive Vorauswahl getroffen wird.

In welcher Sprache sollen die Vorschläge eingereicht werden?
Vorschläge für den Ars legendi-Preis sind in deutscher Sprache einzureichen.

Können auch Bewerbungen ohne die Stellungnahme einer Fachschaft eingereicht werden?
Wenn es keine Fachschaft gibt, dann kann die Stellungnahme auch von Studierendenvertretungen, AStA oder StuRa verfasst werden. Bitte vermerken Sie das kurz in der Stellungnahme. Beim Verfassen der Stellungnahme sollte die Studierendenvertretung inhaltlich gern eng mit den Studierenden zusammenarbeiten, die an den Lehrveranstaltungen der Kandidatin/des Kandidaten teilgenommen haben.

Welche Unterlagen müssen für eine Bewerbung/Nominierung eingereicht werden?
Ein wesentliches Qualitätskriterium des Ars legendi-Preises ist die Berücksichtigung der Perspektiven verschiedener Hochschulakteure. Ein vollständiger Vorschlag/eine vollständige Eigenbewerbung besteht daher in jedem Fall aus
●  Deckblatt und Stellungnahme/Vorschlag des Fachbereichs/der Fakultät
●  Deckblatt und Stellungnahme/Vorschlag der studentischen Fachschaft/Studierendenvertretung
●  Deckblatt und Stellungnahme der nominierten Person/Eigenbewerbung
Anlagen: 
●  Lebenslauf
●  Übersicht der durchgeführten Lehrveranstaltungen (insbesondere mit Beteiligung von Lehramtsstudierenden)
●  Übersicht weiterer lehrbezogener Aktivitäten (zum Beispiel lehrbezogene Publikationen und Tagungsbeiträge, Poster, Blogbeiträge, Videos, Podcasts, Erfahrungsberichte auf einer Plattform etc.)
●  Ergebnisse von Lehrevaluationen (insbesondere mit Beteiligung von Lehramtsstudierenden)

Bezieht sich die Vorgabe von maximal fünf Seiten auf die gesamte Bewerbung oder nur auf die Stellungnahmen?
Die drei Stellungnahmen/Vorschläge sollten jeweils fünf Seiten nicht überschreiten. Die Deckblätter und Anlagen, wie zum Beispiel Lebenslauf, Liste der Lehrveranstaltungen oder Lehrevaluationen zählen nicht zu diesen fünf Seiten. Es gibt keine Vorgaben zu Schriftgröße oder Zeilenabstand. Die Unterlagen sollten allerdings für die Jurymitglieder komfortabel lesbar sein. Daher empfehlen wir mit üblichen Schriftgrößen und Zeilenabständen zu arbeiten. Falls aus Ihrer Sicht eine bildliche Darstellung für ein umfangreiches Verständnis des Lehrkonzeptes unerlässlich ist, können diese gern hinzugefügt werden.

Wer sollte die Stellungnahme/den Vorschlag des Fachbereichs/der Fakultät verfassen?
Als Stellungnahme der Fakultät bzw. Fachbereichs ist eine Stellungnahme der (Studien-)Dekanin oder des (Studien-)Dekans der Fakultät gemeint. Beim Verfassen des Dokumentes kann das Dekanat sich allerdings inhaltliche Zuarbeit von Seiten des Lehrstuhls oder anderen Akteuren einholen, die Ihre Lehre und sonstigen Aktivitäten gut einschätzen können.

Können auch Stellungnahmen und Evaluationen von vorangegangenen Tätigkeiten an anderen als der aktuellen Hochschule eingereicht werden?
Die Einreichungen von Stellungnahmen für den Ars legendi-Preis sollte immer über die Hochschule geschehen, an der die Kandidatin/der Kandidat aktuell tätig sind. Bei der Erstellung der Stellungnahmen können sich allerdings Fachbereich/Fakultät oder Studierendenvertretung der aktuellen Hochschule inhaltlich eng mit der anderen Hochschule abstimmen. Der Bewerbung können Lehrevaluationen aus vorangegangenen Tätigkeiten an anderen Hochschulen beigelegt werden.

Kann eine Bewerbung auch ohne vorliegende Evaluation eingereicht werden?
Falls keine Lehrevaluationen vorliegen, möchten wir Sie dennoch gern ermutigen, eine Bewerbung einzureichen. Die Evaluationen dienen in erster Linie der Plausibilisierung der Unterlagen und sind als solche nicht maßgeblich entscheidend.

Wie und wo werden die Bewerbungsunterlagen eingereicht?
Wir bitten die Bewerbungen/Vorschläge in einem PDF-Dokument bis zum 31. Juli 2024 per E-Mail an ars.legendi@stifterverband.de zu übermitteln.

 

Kontakt

Birgit Ossenkopf (Foto: David Ausserhofer)

Dr. Birgit Ossenkopf

ist Referentin im Bereich "Programm und Förderung".

T 030 322982-531

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