Vor dem Hintergrund der zunehmenden Akademisierung des Gesundheitswesens bieten die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und die Hochschule Furtwangen gemeinsam ein berufsbegleitendes wissenschaftliches Weiterbildungsprogramm im Bereich der Gesundheitsförderung an. Module können einzeln belegt werden und führen aufsummiert zu einem Masterabschluss.
Die wissenschaftliche Weiterbildung hat als hochschulisches Aufgaben- und Geschäftsfeld in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen spezifischer Bundes- und Landesprogramme hat auch das Land Baden-Württemberg diverse Förderlinien in diesem Bereich ausgeschrieben, unter anderem die Initiativen Master Online für neue, onlinegestützte Weiterbildungsstudiengänge (2007) und Master 2016 zum Ausbau berufsbegleitender Masterangebote. An beiden Ausschreibungen beteiligten sich die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und die Hochschule Furtwangen mit jeweils gemeinsamen Anträgen erfolgreich: Im Rahmen der ersten Förderlinie wurde der berufsbegleitende Masterstudiengang „Technische Medizin“ konzipiert. Innerhalb des zweiten Förderprogramms arbeiten die beiden Hochschulen im Verbundprojekt Denkanstoß – Weiterbildung modular zusammen. Im Zentrum steht dabei das Teilprojekt Interdisziplinäre Gesundheitsförderung mit sowohl von der Universität als auch von der Hochschule angebotenen Weiterbildungsmodulen (Kontaktstudien), die einzeln belegt werden, aber in Summe zu einem Masterabschluss führen können.
Das kooperative Angebot ist vor allem aufgrund der fachlichen und forschungsbezogenen Komplementarität der beiden Hochschulen möglich: Die Universität richtet sich auf Grundlagenforschung zum Beispiel in der Sportwissenschaft, die Hochschule auf anwendungsorientierte Forschung in der Gesundheitsförderung sowie der Bewegungsmedizin. Darüber hinaus eignet sich das Feld der wissenschaftlichen Weiterbildung aus Sicht der Universität im Besonderen für eine Kooperation mit der Hochschule, da diese bereits seit 1995 mit der eigenständigen Einrichtung, der HFU Akademie, national und international mit Online- und Präsenzangeboten aktiv ist. Universität und Hochschule profitieren durch die Zusammenarbeit wechselseitig: Die Universität profitiert durch die Zusammenarbeit von Erfahrungswerten der HFU in der Onlineweiterbildung und der Zusammenarbeit mit Unternehmen (Strukturen und Netzwerken). Die HFU sieht Vorteile in den langjährigen Erfahrungen der Universität durch bereits entwickelte Master-Onlineprogramme, dem hohen Renommee der Universität in der Forschung und der Kompetenz bei der Einwerbung von Drittmitteln.
Die Partner im Projekt Interdisziplinäre Gesundheitsförderung sind die Fakultät für Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften mit dem Institut für Sport und Sportwissenschaften der Universität Freiburg sowie die Fakultät Gesundheit, Sicherheit und Gesellschaft der Hochschule Furtwangen, die je nach fachlicher Ausrichtung und in Abstimmung untereinander jeweils zwei Weiterbildungsmodule für das gemeinsame Angebot entwickeln und durchführen.
Jedes der gemeinsam angebotenen Module schließt mit einem Certificate of Advanced Studies (CAS) ab. Werden vier Module erfolgreich belegt, können zwei hochschulübergreifende Abschlussarbeiten angeschlossen werden, die jeweils zu einem sogenannten Diploma of Advanced Studies (DAS) führen. Die Abschlüsse entsprechen den vier zentralen Qualitätsmomenten von Swissuni3, was einerseits wegen derNähe zur Schweiz für die Akquisition von Teilnehmern nützt und andererseits auf eine bewährte und transparente Abschlusssystematik mit transparenten Qualitätskriterien aufbaut.
Die vier CAS- und die zwei DAS-Zertifikate werden in dem kooperativen Masterstudiengang angerechnet (vollständige Hochschulzugangsberechtigung vorausgesetzt). Dieser soll zum Wintersemester 2017/2018 gestartet werden. Die Erstakkreditierung des Masterstudiengangs erfolgt über die Hochschule Furtwangen, die systemakkreditiert ist. Diesen Status strebt die Universität für das Jahr 2018 an, sodass die Reakkreditierung zukünftig turnusmäßig über beide Hochschulen erfolgen soll.
Für die Kontaktstudien auf CAS- und DAS-Level werden die Teilnehmer an der jeweils durchführenden Hochschule als solche registriert (nicht immatrikuliert). Auf den Zertifikaten sind beide Hochschulen mit ihrem Logo abgebildet. Für den Masterstudiengang erfolgt eine Immatrikulation als Studierende sowohl an der Universität als auch an der Hochschule. Der akademische Grad wird ebenfalls von beiden Hochschulen verliehen. Entsprechend werden auch die Studien- und Prüfungsordnungen, die Zulassungsordnung sowie die Gebührenordnung von beiden Hochschulen erlassen und bekannt gemacht.
Für eine hochschulübergreifende Verwaltung der Studierendendaten im Masterprogramm soll eine Schnittstelle zwischen einem Customer-Relation-Management- und dem Campus-Management-System der Universität hergestellt werden, um das Kontakt- und Forderungsmanagement der Studierenden, das heißt der zahlenden Teilnehmer, kundenorientiert zu optimieren. Dieses infrastrukturelle Vorhaben ist im Rahmen des Teilprojektes Infrastrukturbildung im Universitätsrechenzentrum ebenfalls Gegenstand der Projektförderung durch das Ministerium.
In das Projekt sind die beiden zentralen Weiterbildungseinrichtungen der Hochschulen, die HFU Akademie und die Freiburger Akademie für universitäre Weiterbildung (FRAUW), eingebunden. Die HFU Akademie bringt ihre langjährige Expertise und Vernetzung zur Umsetzung, Vermarktung und zum Vertrieb in die Kooperation ein. Da die Universität im Gegensatz zur Hochschule über einen akademischen Mittelbau verfügt, hat sie nicht nur die Aufgaben der Antragstellungen für die kooperativen Weiterbildungsangebote übernommen, sondern übernimmt auch die Verwaltung der Fördergelder und wichtige Teile der Angebotskonzeption.
Die gesamte Koordination des Kooperationsprojektes erfolgt gemeinsam über die Leiter der HFU Akademie der Hochschule und der FRAUW der Universität. Darüber hinaus übernehmen die beiden Einrichtungen verwaltungstechnische Aufgaben für die Realisierung der Weiterbildungsangebote wie beispielsweise die Personalverwaltung und Vertragsangelegenheiten oder die Unterstützung bei der Vermarktung und beim Vertrieb.
Für die administrative Betreuung der Teilnehmenden und der Masterstudierenden sorgt eine zentrale Anlaufstelle, die während der Projektlaufzeit aus Fördermitteln finanziert wird. Für den Masterstudiengang stellen beide Hochschulen je einen wissenschaftlichen Leiter mit der Verantwortung für die inhaltliche und didaktische Konzeption des Lehrangebots. Organisatorisch und administrativ werden sie von Studiengangskoordinatoren ebenfalls aufseiten beider Hochschulen unterstützt. Zudem werden für den Masterstudiengang eine Studienkommission, ein Zulassungs- und Prüfungsausschuss sowie eine Fachstudienberatung etabliert, denen Mitglieder beider Hochschulen angehören.
Derzeit wird eine Kommission eingerichtet, die für die Koordination der Zusammenarbeit bei der Entwicklung, Durchführung und Qualitätssicherung der Kontaktstudien sowie des Masterstudiums verantwortlich ist. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus den wissenschaftlichen Leitungen, jeweils einem Hochschullehrer pro Hochschule aus den an den Weiterbildungsangeboten beteiligten Fakultäten sowie aus den Studienkoordinatoren mit beratender Stimme. Ihr Vorsitz wird turnusmäßig von beiden Hochschulen benannt. Neben der Schnittstellenfunktion zu den jeweiligen Gremien und Einrichtungen der beiden Hochschulen soll die Koordinierungskommission Vorschläge und Empfehlungen zur Optimierung und Wirtschaftlichkeit des Studienbetriebs entwickeln. Dieser Aufgabe kommt eine hohe Bedeutung zu vor dem Hintergrund, dass die Angebote – wie grundsätzlich bundesweit in den Landeshochschulgesetzen definiert – kostendeckend zu etablieren, also genügend Teilnehmerzahlen und Umsätze zu generieren sind.
Die Kommunikation innerhalb des Verbundprojekts erfolgt formal über die dargestellten Gremien sowie über informelle Wege. Im dreimonatigen Rhythmus treffen sich alle Beteiligten beider Hochschulen, um sich über den aktuellen Stand zu informieren und sich auszutauschen (Projekttreffen).
Auf der Ebene der Module erfolgt eine regelmäßige Abstimmung zwischen den wissenschaftlichen Leitern beziehungsweise den Studiengangskoordinatoren und den Lehrenden.
Zur Zwischenevaluation durch das baden-württembergische Ministerium und ein Expertengremium haben die beiden Hochschulleitungen einen Kooperationsvertrag erarbeitet, der alle relevanten, oben aufgeführten Elemente sowie die Nutzungs- und Bearbeitungsrechte von Onlinematerialien in der Lehre innerhalb des gemeinsamen Projekts regelt. Zeitlich vorangehend wurde eine Vereinbarung zwischen den beiden Weiterbildungseinrichtungen geschlossen, um die Zusammenarbeit bei der Stellung des Förderantrags, der Projektevaluation und -koordination zu definieren.
Die Fördermittel des Landes belaufen sich für das Kooperationsprojekt auf mehr als 800.000 Euro für die Laufzeit von 2014 bis 2018. Die Fördermittel werden an die Universität Freiburg als federführende Einrichtung vergeben. Von dort werden die Mittel nach einem jährlich zwischen den Partnern vereinbarten Verteilungsmodell aufgeteilt. Der auf die Hochschule entfallende Anteil wird zur weiteren Bewirtschaftung an die Hochschule übertragen.
Die Teilnahme- beziehungsweise Studiengebühren gehen an die jeweilige Hochschule, welche die Lehrveranstaltungen durchführt. Ein durch das Koordinierungsgremium festgelegter Anteil der Einnahmen wird als Rücklage für gemeinsame Aufgaben insbesondere für die Weiterentwicklung und das Marketing der Angebote gebildet. Vertraglich ist bereits geregelt, dass nach der Förderung durch das Ministerium die Aktualisierung und Neuentwicklung von Werbemedien aus den Rücklagen finanziert werden.
Für die Teilnehmer
Für die Hochschulen
Für die Region/Unternehmen