Die Friedrich-Schiller-Universität Jena und die Ernst-Abbe-Hochschule Jena entwickeln gemeinsam ein Programm zur Flexibilisierung individueller Studienverläufe und zur Förderung hochschultypübergreifender Lehrkooperationen. Hierzu erproben die beiden Partner prototypisch neue Studienmodelle und Wechselszenarien zwischen den Hochschultypen.
Die Universität, als Volluniversität mit breit angelegtem Fächerspektrum, und die Fachhochschule mit ihren Fachbereichen Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen, Elektrotechnik und Informationstechnik, Maschinenbau, Medizintechnik und Biotechnologie, SciTec, Gesundheit und Pflege, Sozialwesen sowie Grundlagenwissenschaften weisen ein hohes Maß fachlicher Konvergenzen auf. Diese bergen Kooperationspotenziale, machen die beiden Hochschulen aber auch auf einer Reihe von Gebieten zu Wettbewerbern. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Lehre, wo die Hochschulen um einen demografisch bedingt kleiner werdenden Pool an Studierenden aus der Region konkurrieren.
Vor diesem Hintergrund entschlossen sich die Hochschulen, im Bereich der Lehre zu kooperieren und sich der Herausforderung der sinkenden Zahl der Studienberechtigten gemeinsam anzunehmen. Die Hochschulen entwickelten die Idee eines abgestimmten Studienangebots, welches Studierenden individuelle Bildungsmöglichkeiten eröffnet, Studierendenzufriedenheit und Studienerfolg erhöht und Jena als innovativen Hochschulstandort für Studierende in der Region und über die Region hinaus attraktiv macht. Die Initiative zu diesen Überlegungen ging von Professoren beider Hochschulen aus.
Die Möglichkeit zur Umsetzung der Ideen ergab sich durch den Qualitätspakt Lehre, der Hochschulen in Deutschland von 2011 bis 2020 rund zwei Milliarden Euro zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität zur Verfügung gestellt hat. Die Jenaer Hochschulen beantragten ein Verbundprojekt zu gemeinsamen Studienangeboten, die über ausgewählte Fachbereiche der Hochschulen hinweg aufgelegt wurden. Die Förderung wurde für den gesamten Förderzeitraum bewilligt.
Die Universität und die Ernst-Abbe-Hochschule Jena haben mit dem Verbundprojekt zur kooperativen Lehre einen umfangreichen Maßnahmenkatalog entwickelt, welcher im Kern folgende Aufgaben adressiert:
Um die Öffnung von Modulen und die Übergangsszenarien zwischen den Hochschulen umzusetzen, wurden in den Fachbereichen mit dem höchsten Kooperationspotenzial die Inhalte systematisch abgeglichen. Damit sollten im Wesentlichen vergleichbare Module identifiziert werden. Kooperative Studieninhalte und Curricula sollten nicht grundlegend neu entwickelt und nur, wo möglich und nötig, für modulares (Wahlpflicht-)Studieren angepasst werden. Die Abstimmung der Studieninhalte machte schließlich die Öffnung von einzelnen Modulen möglich, welche für Studierende der jeweils anderen Hochschule frei zugänglich und nach der Ablegung von Modulprüfungen anrechenbar sind. Daraus ergeben sich an beiden Hochschulen neue und breitere Studienmöglichkeiten, die durch neue Kombinationen von Modulen beider Hochschulen in der Summe auf die bestehenden Curricula abzielen.
Ergebnis dieses Vorgehens ist die Zusammenarbeit an den fachlichen Schnittstellen zwischen den Hochschulen in folgenden Disziplinen:
Daneben wurde ein kooperativer Studiengang BA Business Information Systems (B-BIS) installiert, der als Studiengang der Ernst-Abbe-Hochschule Jena einen Modulimport von 60 ECTS der Universität Jena implementiert. Geplant ist ein weiterer Studiengang auf Masterebene im Bereich Ressourcenmanagement.
Inzwischen existiert in den genannten Fachbereichen ein Katalog an Modulen auf Bachelorebene, die den Studierenden beider Hochschulen zur Verfügung stehen. Die Öffnung dieser Module erfolgt in der Regel im fünften und sechsten Semester in Form von Wahlpflichtmodulen, die auf vorherigen (Grundlagen-)Modulen aufbauen. Studierende sind an der jeweils anderen Hochschule als Zweithörer eingeschrieben, mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung von Prüfungen. Dadurch wird auch Studierenden ohne Abitur ein Studium an der Universität ermöglicht.
Um ein hochschultypübergreifendes Studium zu ermöglichen, waren vielfältige Maßnahmen insbesondere auf der Ebene der Studiengangskoordination notwendig:
Die Verbuchung von Studienleistungen erfolgt jeweils im System der einschreibenden Hochschule. Ein gemeinsames Campus-Management-System existiert nicht. Gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben werden die Nutzung und die Aufbewahrung der Daten geregelt. Aufgrund der Abstimmung von Studien- und Prüfungsordnungen bleiben die Studiengänge jeweils an einer der beiden Hochschulen federführend angesiedelt und die ECTS-Punkte der Partnerhochschule werden in das bestehende Curriculum importiert. Die Gradverleihung erfolgt durch die einschreibende Hochschule. Darüber hinaus enthält das Zeugnis des kooperativen Studiengangs B-BIS die Logos beider Hochschulen.
Die Ausgestaltung des kooperativen Studierens ist je Fachbereich als sogenanntes Teilprojekt organisiert. Jedes Teilprojekt gestaltet das Vorhaben nach eigenen Möglichkeiten und Interessen in unterschiedlicher Weise aus. Die Hauptverantwortung der Projektumsetzung liegt je Hochschule in jedem Fachbereich bei einem Professor (auch Dekan) mit jeweils einem wissenschaftlichen Mitarbeiter mit Verantwortung für die inhaltlich-konzeptionelle Projektorganisation und für die Prozesse der Umsetzung. Je Fachbereich stehen die Verantwortlichen in den Teilprojekten hochschulübergreifend in engem Austausch, um die kooperativen Studienangebote umzusetzen. Darüber hinaus übernimmt je Hochschule ein übergreifender Projektkoordinator die Schnittstellenkommunikation zwischen den Hochschulen einerseits und den Teilprojekten andererseits. Sie organisieren projektübergreifende Erkenntnisse und transferieren Erfahrungen zwischen den dezentralen Einheiten.
Neben regelmäßigen, jedoch nicht formalisierten Arbeitstreffen innerhalb der Teilprojekte erfolgen übergreifende Projekttreffen zum Austausch über die Teilprojekte hinweg. Die aufwendigen Abstimmungsprozesse erfordern eine engmaschige Kommunikation zwischen allen Beteiligten.
Der engen Zusammenarbeit beider Hochschulen liegt ein hochschulweit geltender Kooperationsvertrag zugrunde, mit dem sich beide Partner zur stärkeren Verschränkung von Studium, Lehre, Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bekennen.
Alle formalen Prozesse rund um die gemeinsamen Studienangebote sind in teilprojektspezifischen Kooperationsvereinbarungen festgehalten. Sie regeln die detaillierten Verfahrensweisen und vermindern so späteren bürokratischen Rückstau. Mit der Kooperationsvereinbarung fixieren die beiden Hochschulen den Katalog an offenen Modulen mit entsprechenden Titeln, Anrechenbarkeit, betreffenden Semestern, anrechenbaren ECTS-Punkten, Zulassungsvoraussetzungen und zugesicherten Plätzen. Die Zulassungsvoraussetzungen regeln in einzelnen Fällen nötige vorab zu belegende (Grundlagen-)Module. Die Anzahl der zu vergebenden Plätze wird vereinbart, da einige Module kapazitiv limitiert sind.
Darüber hinaus sind Regelungen zur Anmeldung zum Programm, zur Ablegung von Modulprüfungen, zum Studierendenstatus, dem Meldeverfahren von Modulergebnissen an das zuständige Prüfungsamt und zur Qualitätssicherung im Sinne einer Evaluation und Weiterentwicklung bestehender Modulöffnungen fixiert.
Die Mitteilung der Modulergebnisse erfolgt regelmäßig über die Prüfungsämter. Übermittelt werden Angaben zu Lehrveranstaltungen, zum Modul, zur Prüfung, inklusive Datum und Prüfer, ECTS-Punkte, erreichte Note und Anzahl der Prüfungsversuche. Mit der schriftlichen Vereinbarung der Übermittlung dieser Daten zwischen den beiden Hochschulen wurden auch die komplexen datenschutzrechtlichen Anforderungen geregelt.
Das Projekt wurde in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro über fünf Jahre (2012 bis 2016) aus dem Qualitätspakt Lehre finanziert. Damit wurden unter anderem jeweils neun halbe Stellen eingerichtet, die für die umfangreichen Abstimmungsprozesse in und zwischen den Hochschulen nötig sind. Die Stellenanteile sind für den gesamten Förderzeitraum notwendig. Eine zukünftige Überführung in die Nachhaltigkeit durch die Übertragung von Studienberatungs- und -organisationsaufgaben an Prüfungsämter und/oder Studiengangsverantwortliche wird angestrebt.
Für Studierende
Für die Hochschulen
Der Universität und der Ernst-Abbe-Hochschule Jena wurde die Fortführung des Verbundprojektes im Rahmen des Qualitätspakts Lehre von 2017 bis 2020 bewilligt. Geplant sind die Verstetigung und Weiterentwicklung bestehender Inhalte und die Optimierung von Übergangs- und Anerkennungsverfahren. Daneben ist die Ausweitung auf kooperative Masterprogramme anvisiert.