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Stifterverband: Empfehlungen zur Transparenz bei Kooperationen von Hochschulen und Unternehmen

05.04.2016

Der Stifterverband hat zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen Empfehlungen für Transparenz-Standards bei Forschungskooperationen formuliert.

Hochschulen sollen in Zukunft regelmäßig die Öffentlichkeit über ihre Kooperationen mit privaten Partnern informieren. Dabei sollen sie die Besonderheiten der verschiedenen Kooperationsformen berücksichtigen.

Rund 1,4 Mrd. Euro beträgt das Drittmittelvolumen der Forschungskooperationen von Unternehmen und Hochschulen. Damit kommen knapp zwanzig Prozent der Drittmittel, die Hochschulen jährlich einnehmen, aus der Wirtschaft. Die Kooperationsformen sind vielfältig: Sie reichen von öffentlich mitfinanzierter Forschung zu globalen Herausforderungen wie Klimaschutz, Energiegewinnung oder Mobilität bis hin zu Forschungsaufträgen im Rahmen der Produktentwicklung eines Unternehmens. Wie die Öffentlichkeit über Forschungsvorhaben an Hochschulen, bei denen private Partner involviert sind, informiert wird, ist derzeit in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Der Stifterverband hat zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen die Empfehlungen "Transparenz bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen" erarbeitet. Ziel ist es, die Öffentlichkeit über Drittmittel-Projekte zu informieren, die Freiheit der Forschung von externer Einflussnahme zu wahren und das geistige Eigentum von Hochschulen und Unternehmen zu schützen.

 

Die Transparenz-Empfehlungen zusammengefasst

Verankerung der Informationspflicht bei der Hochschulleitung: Die Länder sollten die Autonomie der Hochschulen respektieren und ihnen die Aufgabe übertragen, über ihre Kooperationen mit Unternehmen zu informieren. Die Berichterstattung der Hochschulen sollte regelmäßig, mindestens einmal im Jahr erfolgen. Bei der Herstellung von Transparenz sollen die Besonderheiten der einzelnen Kooperationen berücksichtigt werden; landes- oder bundesweite Datenerfassungen sind dafür ungeeignet.

Transparenz bei strategischen Partnerschaften und Stiftungsprofessuren: Hochschulen und Unternehmen sollten über den kompletten Zeitraum der Kooperationen der Öffentlichkeit über Ziele der Zusammenarbeit, die Organisation der Partnerschaft und über gemeinsame große Vorhaben, wie Einrichten von Studiengängen oder Stiftungsprofessuren, berichten.

Transparenz bei Auftragsforschung und FuE-Kooperationen: Hochschulen sollten im Rahmen ihrer Informationspflicht die Öffentlichkeit über Auftragsforschung und Kooperationen bei Forschungs-und Entwicklungsvorhaben informieren. Da diese Forschungsvorhaben für Unternehmen zumeist wettbewerbsrelevant sind, wird empfohlen, die Transparenz-Regelung mit dem privaten Unternehmen eng abzustimmen und vertraglich festzulegen.

Regeln zur Publikation von Qualifizierungsarbeiten, Studien und Artikeln in Fachzeitschriften: Bei kooperativen Forschungsformaten erkennen Unternehmen das Veröffentlichungsinteresse der Wissenschaft an. Dabei dürfen allerdings Schutzrechtsanmeldungen nicht behindert werden. Bei wissenschaftlichen Publikationen, wie Studien oder Gutachten, sollten finanzielle Verbindungen zu Unternehmen offengelegt werden.

Professionalisierung des Kooperationsmanagements: Hochschulen und Unternehmen sollten ihre Strukturen und Prozesse beim Kooperationsmanagement professionalisieren. Hochschulen sollten dafür Business-Relationship- und Transparenz-Manager etablieren. Unternehmen sollten ebenfalls entsprechende Kapazitäten an der Schnittstelle Unternehmen/Hochschule aufbauen und Zuständigkeiten bündeln.

Regelungen für Spenden und Sponsoring: Die Steuerpraxis im Spendenbereich sollte geändert werden, da sie für die Herstellung von Transparenz hinderlich ist. Die einfache Nennung des Spendernamens sollte künftig nicht mehr den Tatbestand des Sponsorings erfüllen. Hochschulen sollten sich Richtlinien geben, wie sie mit Spenden und Sponsoring verfahren und wie sie darüber Transparenz herstellen. Haben Hochschulen keine Transparenz-Regeln, sollten Unternehmen gegebenenfalls auf Spenden- oder Sponsoringverträge verzichten.

 

Andreas Schlüter, Generalsekretär des Stifterverbandes betont die Notwendigkeit der Neuregelungen: "Die Empfehlungen – wie in Zukunft Transparenz bei Kooperationen geschaffen werden könnte – richten sich an Gesetzgeber und an die Hochschulen genauso wie an private Mittelgeber. Wir benötigen eine Balance zwischen dem berechtigten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz von Forschungsfreiheit und Betriebsgeheimnissen andererseits. Diese Empfehlungen sollen dazu beitragen."

 

Pressekontakt

Peggy Groß (Foto: Marcel Schwickerath)
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Peggy Groß

ist Pressesprecherin des Stifterverbandes.

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