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Beim Integrations­gesetz kommt es auf gute Balance von Fördern und Fordern an

14.04.2016

Pressemitteilung des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR)

Die Eckpunkte der Großen Koalition für ein Integrationsgesetz enthalten gute Ansätze. Entscheidend ist nun eine kluge Ausgestaltung, damit das Ziel der Integrationsförderung auch erreicht werden kann.

Die Große Koalition hat Eckpunkte für ein Integrationsgesetz beschlossen, das sich auf Drittstaatsangehörige bezieht und eine Reihe von spezifischen Maßnahmen für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber vorsieht. "Das Eckpunktepapier enthält gute Ansätze. Mit dem Integrationsgesetz gibt die Politik das Signal 'Wir wollen Integration'. Damit wird zudem bekräftigt, dass Flüchtlinge mit einer guten Bleibeperspektive frühzeitig integriert werden sollen", sagte Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR).

"Entscheidend ist nun eine kluge Ausgestaltung, damit die Maßnahmen auch das Ziel erreichen, die Integration zu fördern. Beim Integrationsgesetz kommt es auf eine gute Balance von Fördern und Fordern an", sagte Langenfeld. Die SVR-Vorsitzende sprach sich dafür aus, Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zu Sprachkursen zu verpflichten. "Dabei muss der Grundsatz gelten, dass dort, wo eine Verpflichtung beispielsweise zur Teilnahme an Integrationskursen eingeführt wird, entsprechende Angebote auch in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen." Es sei nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber Sanktionen in Betracht ziehe, falls im Einzelfall Integrationskurse ohne wichtigen Grund nicht genutzt oder abgebrochen würden. Nach den bisherigen Erfahrungen seien die Integrationskurse aber sehr gut angenommen worden, so dass die Nachfrage größer sei als das Kursangebot. Sinnvoll sei es, die Orientierungskurse wie geplant um weitere Inhalte zur Wertevermittlung zu ergänzen. Zu befürworten ist zudem eine stärkere Öffnung von Orientierungskursen für Flüchtlinge, deren Verfahren derzeit nachrangig behandelt werden, weil sie weder eine sehr gute noch eine offensichtlich schlechte Bleibeperspektive haben.

"Auch bei der geplanten Einführung einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet sein, dass eine Wohnortzuweisung die Integration fördert", sagte die SVR-Vorsitzende und verwies auf die Kriterien, die der Sachverständigenrat am 16. Februar vorgelegt hatte. "Am zugewiesenen Wohnort muss es ausreichende Integrationsangebote geben. Neben einer Wohnung kommt es auch darauf an, dass Kitaplätze, Schulen sowie Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten vorhanden sind." Bei der Umsetzung der Wohnsitzauflage spielen die Bundesländer eine entscheidende Rolle, denn sie kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten und können weitere flankierende Maßnahmen für die Kommunen und Regionen koordinieren.

Der Integration in den Arbeitsmarkt kommt eine Schlüsselrolle zu. „Es ist daher zu begrüßen, dass die Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen für drei Jahre ausgesetzt werden soll“, sagte die SVR-Vorsitzende. Hierfür hatte sich der Sachverständigenrat ausgesprochen. Sehr positiv ist, dass Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive bereits nach drei Monaten Ausbildungsbeihilfen erhalten sollen. Auch die geplante „Drei-plus-zwei-Regelung“, wonach Flüchtlinge nach dem Abschluss einer Ausbildung – unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens – für zwei Jahre im Betrieb weiter beschäftigt werden können, ist zu begrüßen. „Damit werden Flüchtlinge und Arbeitgeber Rechtssicherheit gewinnen“, sagte Langenfeld.

 

Über den Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.

Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Christine Langenfeld (Vorsitzende), Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan (Stellvertretender Vorsitzender) sowie Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Petra Bendel, Prof. Dr. Wilfried Bos, Prof. Dr. Claudia Diehl, Prof. Dr. Heinz Faßmann und Prof. Dr. Christian Joppke.

Pressekontakt

Peggy Groß (Foto: Marcel Schwickerath)
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Peggy Groß

ist Pressesprecherin des Stifterverbandes.

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