Der SVR-Forschungsbereich hat in einer Studie die Umsetzung der Rückkehrpolitik in Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt untersucht und daraus Handlungsempfehlungen abgeleitet: Rückkehrberatung sollte flächendeckend eingeführt und gesetzlich verankert werden; es bedarf einer besseren Abstimmung zwischen Bund und Ländern, einer Stärkung der Förderstrukturen sowie klarer und transparenter Vorgaben für den behördlichen Vollzug.
Für abgelehnte Asylbewerber sind die Chancen auf eine freiwillige geförderte Ausreise je nach Bundesland sehr unterschiedlich: während Länder wie Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen in der Statistik deutlich mehr geförderte Ausreisen aufweisen als Abschiebungen, setzen andere Bundesländer eher auf restriktive Maßnahmen. Sowohl nach EU-Recht als auch nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz sollen vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer möglichst ohne Zwang ausreisen. Doch die Potenziale der Rückkehrförderung werden bislang nicht ausreichend genutzt. "Gegenwärtig wird der freiwilligen geförderten Ausreise weder konzeptionell noch in der Vollzugspraxis der Länder ein klarer Vorrang vor der Abschiebung eingeräumt. Es fehlt zudem in den meisten Bundesländern an Informationen und Beratungsangeboten für Ausreisepflichtige. Infolgedessen werden abgelehnte Asylbewerber bei der Aufenthaltsbeendigung ungleich behandelt", sagte Dr. Jan Schneider, Leiter des SVR-Forschungsbereichs und Co-Autor bei der Vorstellung der Studie "Rückkehrpolitik in Deutschland. Wege zur Stärkung der geförderten Ausreise". Die Untersuchung zeige, wie die Rückkehrpolitik in Deutschland einheitlicher, berechenbarer und gerechter gestaltet werden könne. Die Studie wurde von der Stiftung Mercator gefördert.
"Bund und Länder sollten konsequent auf Beratung und Rückkehrförderung setzen. Dies könnte wesentlich mehr Menschen die Ausreise ohne unmittelbaren Zwang ermöglichen. Denn Abschiebungen bedeuten besondere Härten für die Betroffenen und einen höheren Aufwand für die Behörden", sagte Schneider. "Das Beispiel Rheinland-Pfalz zeigt, dass eine klare politische Vorgabe zugunsten der geförderten Ausreise, ein gut strukturierter Beratungsprozess und zusätzliche Landesfördermittel zielführend sind." Bundesweit fehlen allerdings noch die strukturellen Voraussetzungen für eine konsequente Priorisierung der geförderten Ausreise, auch wenn sich Bund und Länder im Februar in einem 15-Punkte-Plan für deren Stärkung ausgesprochen haben. "Das fängt bei der fehlenden Information und Beratung der Asylbewerber an", bemängelte Schneider. Informationsvermittlung und Beratung hingen von sehr uneinheitlichen konzeptionellen und finanziellen Vorgaben der Landesregierungen ab, ebenso von der Personalausstattung und der Prioritätensetzung der Behörden vor Ort. Dies führe dazu, dass es in Ausländerhörden zum Teil keine klare Vorstellung über die Zuständigkeit, den Zeitpunkt und den genauen Ablauf einer Rückkehrberatung gebe.
Der SVR-Forschungsbereich empfiehlt einen mehrstufigen Prozess der Rückkehrberatung, die frühzeitig ansetzt. "Zeitnah zur Ankunft in Deutschland sollten nichtstaatliche Beratungseinrichtungen ein erstes Informationsgespräch anbieten, in dem Asylbewerber bereits auf die Möglichkeiten späterer Rückkehrberatung und -förderung hingewiesen werden (sogenanntes Einreise- und Orientierungsgespräch)", so Schneider. Flächendeckend sollten darüber hinaus die zuständigen Ausländerbehörden während des laufenden Asylverfahrens Informations- und Beratungsangebote machen. Eine Kooperation mit freien Trägern ist hierbei anzustreben. Zur transparenteren Kommunikation gehöre auch, dass bei einem Verfahrensabschluss im Ankunftszentrum ein negativer Bescheid und die damit verbundenen Folgen in einem persönlichen Gespräch durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erläutert werden und auf Rückkehrhilfen hingewiesen wird. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Beratungsstruktur sollte die Rückkehrberatung bundesgesetzlich verankert werden. Die Ausländerbehörden, deren Aufgaben in den letzten Jahren ohnehin stetig gewachsen sind, müssten von Bund und Ländern finanziell und personell gestärkt werden, um zum Beispiel Übersetzer für die Rückkehrberatung heranziehen zu können, ihre eigenen Sachbearbeiter zu schulen bzw. Beratungsaufgaben an Dritte zu delegieren. "Damit wäre eine Grundlage für einen einheitlichen bundesweiten Standard gegeben. Ob ein abgelehnter Asylbewerber eine Beratung oder eine finanzielle Unterstützung für die Rückkehr erhält, darf nicht vom Zufall abhängen", sagte Schneider.
Der Forschungsbereich beim Sachverständigenrat führt eigenständige, anwendungsorientierte Forschungsprojekte zu den Themenbereichen Integration und Migration durch. Die projektbasierten Studien widmen sich neu aufkommenden Entwicklungen und Fragestellungen. Schwerpunkte der Forschungsvorhaben sind die Themenfelder Bildung und Flucht/Asyl. Der SVR-Forschungsbereich ergänzt die Arbeit des Sachverständigenrats. Die Grundfinanzierung wird von der Stiftung Mercator getragen.
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören weitere fünf Stiftungen an: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Expertengremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet.
Dorothee Winden
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