Dr. Helge Dauchert
ist Leiter der Geschäftsstelle der Expertenkommission Forschung und Innovation.
T 030 322982-562
Die Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wird in der neuen Legislaturperiode geprüft.
Die Bundesregierung hat sich im Bericht zur Hightech-Strategie "Fortschritt durch Forschung und Innovation" für zwei wichtige Maßnahmen ausgesprochen. Bundesministerin Johanna Wanka erklärte anlässlich der Vorstellung des Berichts, die Regierung strebe an, dass Staat und Wirtschaft gemeinsam bis zum Jahr 2025 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung aufwenden würde. Zudem kündigte die Regierung an, für die neue Legislaturperiode die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung zu prüfen. Die Expertenkommission Forschung und Innovation begrüßt diese Zielsetzungen mit Nachdruck.
Die EFI hatte das 3,5-Prozent-Ziel erstmals in ihrem Jahresbericht 2013 vorgeschlagen. Mit der jüngsten Ankündigung gibt es seitens der Regierung eine klare Zielvorgabe, auf die sich private Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei der zukünftigen Investitions- und Personalplanung einstellen können. "Das 3,5-Prozent-Ziel der Bundesregierung ist keine staatliche Planungsvorgabe. Schließlich kann der Staat den Unternehmen nicht vorschreiben, wie stark sie in Forschung und Entwicklung investieren sollen", sagte der Vorsitzende der Expertenkommission, Prof. Dr. Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. "Aber die Regierung hat mit dieser Ankündigung eine Leitplanke definiert und klargemacht, dass sie Deutschlands Aufstieg zu einem führenden Innovationsstandort weiter unterstützen wird. Es gibt gute Aussichten, dass sich alle Parteien diesem Ziel anschließen können", sagte Harhoff, mahnte aber, dass die Aufwendungen für den Bildungsbereich nicht gleichzeitig stagnieren dürften.
Die Expertenkommission äußerte sich auch positiv zur Ankündigung der Regierung, eine Förderung von Forschung und Entwicklung im Steuersystem verankern zu wollen – wie es bereits die große Mehrheit der 35 OECD-Staaten praktiziert. Die steuerliche Forschungsförderung, so Harhoff, sei bei kluger Ausgestaltung ein effektives Instrument zur Schaffung von Anreizen für die Forschung. "Die Expertenkommission hat diesen Schritt mehrfach gefordert. Alle Parteien des derzeitigen Bundestages haben sich dafür ausgesprochen. Es ist jedoch verwunderlich, dass jetzt noch einmal auf die Bundestagswahl gewartet werden soll", so der EFI-Vorsitzende.
In ihrem Jahresgutachten 2017 hatte die Expertenkommission einen Rückblick auf zehn Jahre Forschungs- und Innovationspolitik vorgestellt und den jeweiligen Bundesregierungen generell eine positive Bilanz bescheinigt. In den Bereichen der Digitalisierung, der Verfügbarkeit von Wagniskapital und der Innovation bei kleinen und mittleren Unternehmen hatte die EFI allerdings ihre zum Teil deutliche Kritik wiederholt.
Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) mit Sitz in Berlin leistet seit zehn Jahren wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Wesentliche Aufgabe der EFI ist es dabei, die Stärken und Schwächen des deutschen Innovationssystems im internationalen und zeitlichen Vergleich zu analysieren und die Perspektiven des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland zu bewerten. Auf dieser Basis entwickelt die EFI Vorschläge für die nationale Forschungs- und Innovationspolitik.
ist Leiter der Geschäftsstelle der Expertenkommission Forschung und Innovation.
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