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Stifterverband stellt Qualitäts­standards für Promo­tionen in Kooperation mit Unternehmen vor

08.03.2018

Der Stifterverband hat zusammen mit Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft Qualitätsstandards für verschiedene Formen von Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen bei Promotionen erarbeitet.

Fazit: Beide Seiten sollten enger als bisher zusammenarbeiten und ihre Kooperationen weiter ausbauen.

In einem Ergebnispapier stellt der Stifterverband Empfehlungen zu unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen bei Promotionsvorhaben vor. Er spricht sich für eine Vielfalt unterschiedlicher Formen der Kooperation aus. Promovierende sollten variable Möglichkeiten eröffnet werden, im Unternehmen, in Hochschulen oder auch wechselnd an beiden Forschungsorten Promotionsprojekte durchführen zu können.

"Bei Promotionen in Kooperation mit Unternehmen profitieren alle Seiten, die Promovierenden, die Hochschule und das Unternehmen", sagt Volker Meyer-Guckel, stellvertretender Generalsekretär des Stifterverbandes. "Viele Forschungsabteilungen von Unternehmen arbeiten an hochaktuellen Forschungsfragen, halten höchste wissenschaftliche Standards ein und bieten externen Doktoranden exzellente Forschungsinfrastrukturen. Dabei müssen beide Seiten vertrauensvoll kooperieren. Weder dürfen Unternehmen suggerieren, sie würden den Doktorgrad verleihen, noch sollten Hochschulprofessoren Themen ablehnen, nur weil sie aus der Forschung eines Unternehmens stammen oder der Doktorand nicht bei ihnen am Lehrstuhl arbeitet."

Die vom Stifterverband empfohlenen Qualitätsstandards orientieren sich an den unterschiedlichen Formen von Kooperationen. Sie wurden zusammen mit Vertretern aus Hochschulen, Unternehmen und Wissenschaftsorganisationen erarbeitet. Voraussetzung für eine eng verzahnte Zusammenarbeit sind zentrale Ansprechpartner aus Hochschule und Unternehmen für den Dialog zwischen den Parteien. Sie stehen im Austausch, um Themenfelder und geeignete Forschungsprojekte festzulegen und weitere Rahmenbedingungen für die Betreuung sowie für die Qualitätssicherung der Promotion zu definieren. Die mögliche Verwertung von Ergebnissen wird frühzeitig geregelt, Freigabefristen, zum Beispiel um Patentanmeldungen zu ermöglichen, sind möglichst kurz zu halten.

Der Stifterverband sieht in dem Ausbau der Promotionen in Kooperation mit Unternehmen Handlungsbedarf. Von insgesamt 196.000 Promovierenden haben rund 70 Prozent der Doktoranden bereits zwei Jahre nach ihrer Promotion die Hochschulen verlassen und gehen zumeist in die Wirtschaft. Aber nur knapp zehn Prozent der Promotionen werden in Kooperation mit Unternehmen durchgeführt. Bei diesen Kooperationen sind die Doktoranden entweder im Unternehmen beschäftigt oder ihre Stelle an der Hochschule wird über Drittmittelprojekte aus der Wirtschaft finanziert.

 

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