Fazit des am 12. März 2018 veröffentlichten Empfehlungspapiers: Beide Seiten sollten enger als bisher zusammenarbeiten und ihre Kooperationen weiter ausbauen.
Die Zusammenarbeit von promotionsberechtigten Hochschulen und Unternehmen bei Promotionsprojekten zählt zu den Stärken des deutschen Wissenschaftssystems.
Eine Vielzahl unterschiedlicher Formen der Zusammenarbeit bieten Promovierenden, Hochschulen und Unternehmen interessante Perspektiven und Möglichkeiten: Sie können dazu beitragen, dass Promovierende bedeutsame Forschungsfragestellungen aus der Praxis bearbeiten und auf Forschungsinfrastrukturen in Unternehmen zurückgreifen können. Unternehmen finanzieren mittels Forschungsaufträgen und -kooperationen zusätzliche Promotionsstellen an Hochschulen, teilweise eingebettet in größere Drittmittelprojekte. Nicht selten bieten sie Promovierenden zusätzliche Qualifikations- und Vernetzungsmöglichkeiten. Davon profitieren alle Seiten: Promovierende, Wissenschaft und Wirtschaft.
Häufig kann in solchen Kooperationen der erste Schritt für Karrierewege von der Wissenschaft in die Wirtschaft geebnet werden. Die Bedeutung dieses Übergangs hat in den letzten Jahren zugenommen. Mittlerweile verlassen knapp neun von zehn Promovierten die akademische Wissenschaft und nehmen in der Wirtschaft und bei anderen nicht-wissenschaftlichen Arbeitgebern eine Beschäftigung auf. Ein Teil kehrt später wieder in Hochschulen oder an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zurück. Kooperationen bei Promotionen sind damit eine wichtige Basis für die Mobilität von Wissenschaftlern im deutschen Innovationssystem.
Derzeit sind Kooperationen von Unternehmen und Hochschulen durch eine große Heterogenität und durch komplexe Fragen in Bezug auf Verwertung von Forschungsergebnissen, Verzahnung der Forschungsorte und Finanzierungsbedarfe gekennzeichnet. Das Papier möchte dazu beitragen, die Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen im Bereich der Promotion zu stärken. Es stellt verschiedene Formen der Kooperation vor und benennt Qualitätsstandards für gute Rahmenbedingungen bei Promotionen mit Unternehmen als Partner.
Aus dem Inhalt:
Das Papier basiert auf Expertengesprächen und einem Workshop mit Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft im Oktober 2017. Der Stifterverband dankt den nachfolgenden Unternehmen und Institutionen für ihre Beiträge, Anregungen und Kritik, die zum Entstehen des Papiers beigetragen haben: Audi AG, BASF SE, BMW AG, Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, Daimler AG, Deutsche Bahn AG, Deutscher Hochschulverband, Hochschulrektorenkonferenz, Infineon Technologies AG, Robert Bosch GmbH, Siemens AG, Thesis e.V. – Interdisziplinäres Netzwerk für Promovierende und Promovierte, TU9 German Institutes of Technology, Volkswagen AG.
Die Empfehlungen sind in eine gemeinsame Stellungnahme eingeflossen, die die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Bundesverband der Deutschen Industrie, die Hochschulrektorenkonferenz und der Stifterverband am 21. März 2018 veröffentlicht haben. Die akademischen Standards gelten demnach uneingeschränkt bei jeder Promotion. Volker Meyer-Guckel, stellvertretender Generalsekretär des Stifterverbandes: "Unser Papier stellt klar, dass die Annahme von Thema und Kandidat bei den Hochschulen liegt und dass es jedem Unternehmen zusteht, für eine Promotion geeignete Forschungsthemen zu formulieren und geeignete Kandidaten vorzuschlagen."
Positionspapier von BDA, BDI, HRK und Stifterverband im Wortlaut
Pressemitteilung zur gemeinsamen Stellungnahme
leitet das Handlungsfeld "Bildung & Kompetenzen" und das Fokusthema "Future Skills verankern".
T 030 322982-501