Die Ausschreibungsrunde im Jahr 2021 stand unter dem Titel "MINTplus – plusMINT".
Der Wettbewerb sollte smarte Konzepte für eine ganzheitliche und interdisziplinäre MINT-Bildung an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland identifizieren, auszeichnen, begleiten und weiterentwickeln. Das Förderprogramm wollte Hochschulen bei der Entwicklung von Strategien und Maßnahmen unterstützen, welche eine Öffnung der MINT-Bildung in Richtung interdisziplinärerer und intersektoraler Problemlösung ermöglichen (MINTplus) beziehungsweise zur Öffnung der übrigen Disziplinen wie der Geistes- und Kulturwissenschaften in Richtung der MINT-Disziplinen beitragen (plusMINT).
Konkret ging es darum, Studierende und Lehrende an Hochschulen, aber – je nach Maßnahme – auch Schülerinnen und Schüler, sowie Beschäftigte aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft im Sinne einer ganzheitlichen MINT-Bildung zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Durch die Vermittlung fachübergreifender Inhalte und Methoden sollen sie Kompetenzen erlangen, die sie für die Lösung komplexer und disziplinenübergreifender Herausforderungen benötigen. Dies betrifft fachliche Kenntnisse im engeren Sinne aber auch Fähigkeiten zum kollaborativen und interdisziplinären Arbeiten. Auf diese Weise sollen die Hochschulen dabei unterstützt werden, dem gesellschaftlichen Dialog neue Impulse zu geben und nicht zuletzt die vielerorts noch bestehenden Stereotype des "sozial desinteressierten Technologen" und des "technologiefeindlichen Geisteswissenschaftlers" zu überwinden.
Gefördert wurden Ideen, Strategien, Konzepte und Projekte, die eine ganzheitliche und disziplinenübergreifende MINT-Bildung bzw. die Öffnung anderer Disziplinen in Richtung der MINT-Bildung an der Hochschule bewirken. Dies konnte dadurch passieren, dass Hochschulen
Alle staatlichen und privaten, staatlich anerkannten Hochschulen waren eingeladen, sich mit ihren Konzepten und Strategien für die Vermittlung einer ganzheitlichen und disziplinenübergreifenden MINT-Bildung um eine Förderung zu bewerben. Gefördert werden in einem ersten Schritt 15 Projekte, die ein Preisgeld von je 10.000 Euro erhalten. Eine Fachjury mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft hat Ende Juni 2021 in einer ersten Auswahlrunde folgende Hochschulen für die Förderung ihrer beispielhaften Konzepte ausgewählt:
Nach Ablauf des ersten Jahres konnten die 15 Hochschulen dann weitere Fördermittel aus dem Innovationsfonds beantragen, für den Mittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung stehen. Daran schließen sich zwei weitere Förderjahre an. Die Jury hat im Juni 2022 diese sechs Hochschulen dafür ausgewählt:
Die Fellow-Hochschulen haben zunächst ein Jahr lang gemeinsam in einem vom Stifterverband und externen Coaches begleiteten, hochschulübergreifenden Netzwerk zusammengearbeitet. Hier adressierten sie mittels kollaborativer Arbeitsmethoden ihre jeweiligen Herausforderungen und erarbeiteten gemeinsam Lösungsstrategien.
Da der Austausch und das gegenseitige Lernen der Geförderten untereinander ein zentrales Anliegen des Programms sind, bringen sich die Hochschul- und Projektleitung in die Netzwerktreffen aktiv ein und teilen die eigenen Ideen, Erfahrungen und Expertise offen und vertrauensvoll untereinander. Dazu soll auch die Entwicklung gemeinsamer Projektideen gehören, die dann durch den Innovationsfonds gefördert werden.
31. Mai 2021 | Einreichungsfrist |
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Ende Juni 2021 | Erste Jurysitzung (nicht öffentlich) zur Auswahl der 15 Förderprojekte |
August 2021 | Beginn der Förderung und Netzwerkarbeit |
Juni 2022 | Zweite Jurysitzung (nicht öffentlich) zur Vergabe von Mitteln aus dem Innovationsfonds, Fortsetzung der Arbeit der Fellows untereinander |
Frühjahr 2023 | Ende der Netzwerkarbeit |
Frühjahr 2024 | Ende des dreijährigen Förderprogramms |