Diversity Audit für Hochschulen
Fragen und Antworten

Fragen zu den Regularien des Diversity Audits

Was ist das Diversity Audit?
Das Diversity Audit ist ein Instrument der Strategie- und Organisationsentwicklung, das die Hochschule dabei unterstützt, in Abstimmung mit dem jeweiligen Hochschulprofil eine spezifische Diversitätsstrategie zu entwickeln und umzusetzen. Die Hochschule konzipiert Strukturen, Angebote, Instrumente und Maßnahmen für diverse Studierenden- und Beschäftigtengruppen, um dies Gruppen in den Hochschulalltag zu inkludieren. Das Auditierungsverfahren besteht aus einem internen Auditierungsprozess und den Diversity Foren zum kollegialen Austausch.

Was ist der interne Auditierungsprozess?
Der interne Auditierungsprozess besteht aus fünf hochschulinternen Workshops, die von externen und fachlich ausgewiesenen Auditorinnen und Auditoren moderiert und begleitet werden.

Wie lange ist das Zertifikat "Vielfalt gestalten" gültig?
Das Zertifikat ist drei Jahre gültig.

Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme am Diversity Audit? 
Die Kosten sind gestaffelt nach der Größe der Hochschule beziehungsweise nach der Anzahl der Studierenden. Sie betragen für Hochschulen mit ...
●  bis zu 1.000 Studierenden: 20.000 Euro, 
●  bis zu 10.000 Studierenden: 25.000 Euro
●  bis zu 20.000 Studierenden: 30.000 Euro
●  bis zu 30.000 Studierenden: 35.000 Euro
●  mehr als 30.000 Studierenden: 40.000 Euro
jeweils inklusive Mehrwertsteuer. 60 Prozent dieser Kosten werden in drei Raten direkt an die Auditorin oder den Auditor bezahlt. Die weiteren 40 Prozent erhält der Stifterverband üblicherweise zu Beginn des Audits. Weitere Kosten entstehen nur in Form von Reisekosten für die Diversity Foren sowie im Fall einer Gastgeberschaft die organisatorischen Kosten für das Hosting des Forums an der jeweiligen Hochschule. 

Wie viele personelle Ressourcen sollten an einer am Diversity Audit teilnehmenden Hochschule idealerweise für das Audit zur Verfügung stehen? 
Dies ist nicht pauschal zu beantworten. Im Idealfall sollten personelle Ressourcen im Umfang von circa einer halben WiMi-Stelle für die Projektleitung zur Verfügung stehen. Ohne zusätzliche Ressourcen ist die Durchführung des Audits sehr herausfordernd.

 

Fragen zur Bewerbung für das Diversity Audit

Welche Hochschulen können sich für die Teilnahme am Diversity Audit bewerben?
Alle Hochschulen im deutschsprachigen Raum – sowohl staatliche, staatlich anerkannte, aber auch private Hochschulen.

Gibt es Voraussetzungen, die eine Hochschule erfüllen muss, um sich für die Teilnahme am Audit zu bewerben?
Die Hochschulen und Hochschulleitungen müssen bereit sein, sich intensiv mit dem Thema Diversität in ihrer Hochschule zu befassen. Sie sollten personelle Strukturen und Ressourcen bereitstellen, um den Prozess in der Hochschule sinnvoll über circa 24 Monate begleiten zu können. Mindestens eine Vertreterin/ein Vertreter der Hochschulleitung muss bereit sein, an den fünf Diversity Foren teilzunehmen sowie die internen Workshops zu begleiten. Die Hochschulen müssen eine Lenkungskreis (abhängig von der Größe der Hochschule zwischen 10 bis 20 Personen) und einen Steuerungsgruppe (eine Vertreterin/ein Vertreter aus der Hochschulleitung, Projektbeauftragte für das Audit, zwei bis drei weitere Personen) für die Dauer des Audits einsetzen.

Wie wird die Teilnahme am Diversity Audit beantragt?
In der Regel erfolgt zu Beginn des Jahres eine Ausschreibung des Stifterverbandes. Hochschulen können sich mit einer formlosen (drei- bis fünfseitigen) Interessenbekundung bewerben. Die entsprechenden Hinweise zur inhaltlichen Ausrichtung des Schreiben werden in der Ausschreibung genannt.

Sollten der Interessensbekundung ergänzende Anlagen (Statistiken, Maßnahmen- und Aktionspläne o.ä.) hinzugefügt werden? 
Nein, entsprechende Anlagen müssen nicht beigefügt werden. In der Interessensbekundung sollen insbesondere die Besonderheiten und Charakteristika der Hochschule genannt werden.

 

Fragen zum Verfahren des Diversity Audits

Wer führt das Diversity Audit durch?
Der interne Prozess wird durch eine Auditorin oder einen Auditor begleitet, die beziehungsweise der von der Hochschule nach dem Kennenlernen beim ersten Diversity Forum ausgewählt wird. Der von der Hochschule eingesetzte Lenkungskreis und die Steuerungsgruppe organisieren und steuern den Prozess während des Auditierungsverfahrens.

Über welchen Zeitraum erstreckt sich das Auditierungsverfahren?  
Das Verfahren, das aus dem internen Auditierungsprozess und den Diversity Foren besteht, erstreckt sich über einen Zeitraum von circa zweieinhalb Jahren. Dies bedeutet, dass die Zertifikatsverleihung circa zwei bis zweieinhalb Jahre nach der Eröffnung des Auditierungsverfahrens stattfindet; der Termin wird mit der jeweiligen Kohorte abgestimmt. Bis zur Zertifikatsverleihung müssen der interne Auditierungsprozess abgeschlossen sein und der zweite Selbstreport vorliegen. 

Was beinhalten der erste und zweite Selbstreport?
Die Hochschulen müssen zu Beginn des Auditierungsverfahrens einen detaillierten Selbstreport erstellen, der die Zusammensetzung der Hochschule und bereits vorhandene Strukturen und Maßnahmen im Bereich von Diversität beschreibt, sowie die Entwicklungsziele für das Audit benennt. Der zweite Selbstreport soll den durchlaufenen Auditierungsprozess kritisch reflektieren, überprüfen, ob die zu Beginn festgelegten Ziele erreicht werden konnten, sowie einen Ausblick auf die zukünftige Strategie und weitere Entwicklungsziele bis zu einer eventuellen Re-Auditierung geben.

Wie groß sind die Kohorten, die gemeinsam den Strategie- und Organisationsentwicklungsprozess durchlaufen? 
Die ideale Größe für die Kohorten liegt bei sechs Hochschulen. In begründeten Fällen weicht der Stifterverband jedoch von dieser Idealgröße ab, so dass die Kohortengröße in den letzten Jahren jeweils zwischen drei und zehn Hochschulen lag. 

Hat in der Vergangenheit bereits eine der am Diversity Audit teilnehmenden Hochschulen den Prozess der Strategie- und Organisationsentwicklung abgebrochen? 
In den vergangenen Jahren hat keine Hochschule den Prozess abgebrochen, jedoch hat in einem Fall eine Hochschule ihre Bewerbung vor dem ersten Diversity Forum zurückgezogen. Da sich Hochschulen erst nach dem ersten Diversity Forum für eine Auditorin oder einen Auditor entscheiden, ist ein Ausstieg vor diesem Forum problemlos möglich. In einem weiteren individuellen Fall wurde einer bereits angenommenen Hochschule ermöglicht, sich aufgrund kurzzeitiger personeller Probleme erst in einer späteren Kohorte dem Diversity Audit zu unterziehen.

Gibt es während des Prozesses, parallel zu den Diversity Foren, noch weitere – auch kohortenübergreifende – Austauschformate (Peer Learning)? 
Nein, ein solches Austausch- beziehungsweise Netzwerkformat gibt es erst nach der Zertifizierung. Für auditierte Hochschulen wird einmal im Jahr ein Jahrestreffen angeboten. Hier besteht Raum für den Austausch zwischen Hochschulen sowie die Möglichkeit, neue Impulse durch externe Vorträge o.ä. zu erhalten. 

Ist es möglich, im Diversity Audit den Fokus auf die operative Umsetzung einer neuen Diversitätsstrategie zu setzen? 
Ja, die Hochschule entscheidet selbst über ihre Ziele im Diversity Audit, so dass unterschiedliche Bedarfe im Audit fokussiert werden können. Es ist sowohl möglich, gemeinsam mit der Auditorin oder dem Auditor operative Maßnahmen für strategische Leitlinien zu identifizieren, als auch operative Maßnahmen auf strategischer Ebene zu schärfen.

 

Fragen zu den Diversity Foren

Was sind die Diversity Foren?
Die Diversity Foren dienen dem kollegialen Austausch zwischen den Hochschulen, die sich zur selben Zeit dem Audit unterziehen. Die Themen der Foren werden mit den teilnehmenden Hochschulen abgestimmt. Je nach Themen werden externe Referentinnen und Referenten hinzugeladen.

Welche Hochschulvertreterinnen und -vertreter sollten an den Diversity Foren teilnehmen? 
Da die Diversity Foren als Räume für den kollegialen und insbesondere vertrauensvollen Austausch dienen, muss von den jeweiligen Hochschulen in der Kohorte ein fester Personenkreis teilnehmen, darunter die Projektleitung und ein Mitglied der Hochschulleitung. Im Idealfall nehmen zwei bis drei Personen je Hochschule an den Foren teil. 

Wie gestaltet sich die Auswahl des Hostings einzelner Hochschulen für die Diversity Foren? 
Üblicherweise erklären sich einzelne Hochschulen innerhalb der Kohorte dazu bereit, das Hosting eines Diversity Forums zu übernehmen. Es wird keine Hochschule verpflichtet, die sich nicht dazu bereit erklärt hat.

 

Fragen zu den Auditorinnen und Auditoren

Was passiert, wenn die/der von der Hochschule ausgewählte Auditorin oder Auditor von einer so hohen Zahl an Hochschulen ausgewählt werden, dass sie oder er nicht für alle Hochschulen Kapazitäten hat? 
Pro Kohorte soll eine Auditorin oder ein Auditor nicht mehr als zwei Hochschulen im Audit begleiten. Die Hochschulen werden deshalb gebeten, bei ihrer Entscheidung auch eine Alternative beziehungsweise eine Zweit- oder Dritt-Präferenz anzugeben. Meist kann den Hochschulen die Auditorin oder der Auditor zugewiesen werden, für den/die sie sich mit erster Präferenz entschieden hat. Keine Hochschule wird von einer Person begleitet, mit der sie sich eine Zusammenarbeit nicht (gut) vorstellen kann.

Wer sind die Auditorinnen und Auditoren des Stifterverbandes?
Bei den Auditorinnen und Auditoren handelt sich um einen ausgewählten Personenkreis, die eine ausgewiesene Expertise im Thema Diversity und Organisationsentwicklung besitzen.

Bringen die Auditorinnen und Auditoren in Bezug auf einzelne Diversitätsdimensionen (zum Beispiel Rassismus- oder Diskriminierungserfahrungen) eigene Erfahrungen mit? 
Die Auditorinnen und Auditoren verfügen unabhängig von persönlicher Betroffenheit über eine hohe Expertise und sehr viel Erfahrung. Inwieweit sie persönlich aufgrund einzelner Diversitätsdimensionen Diskriminierung erfahren haben, ist dem Stifterverband nicht bekannt, da diese Erfahrungen keine Voraussetzung für die Aufnahme in den Pool der Auditorinnen und Auditoren sind. Eine größere Diversität unserer Auditorinnen und Auditoren wird angestrebt.

 

Fragen zum Re-Audit

Was ist das Re-Audit "Vielfalt gestalten"?
Das Re-Audit "Vielfalt gestalten" wird auf Antrag einer Hochschule, die das Diversity Audit "Vielfalt gestalten" durchlaufen hat, drei Jahre nach Abschluss des Diversity Audits  durchgeführt. Die Re-Audit besteht aus dem Selbstreport der Hochschule zur Umsetzung ihrer Diversity-Strategie und einem Peer Review in der Hochschule.

Was ist der Selbstreport zum Re-Audit? 
Im Selbstreport legt die Hochschule dar, wie sie in den letzten drei Jahren das Thema Diversität innerhalb der Hochschule bearbeitet und umgesetzt hat. Der Selbstreport wird anhand eines Leitfadens erstellt. 

Was ist das Peer Review? 
Das Peer Review ist eine ganztägige Veranstaltung in der Hochschule. Eine Peer-Kommission, die auf Vorschlag der Hochschule vom Stifterverband eingeladen wird, diskutiert in mehreren Gesprächsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule über die Diversitätsstrategie der Hochschule und deren Umsetzung in den letzten drei Jahren sowie die diversitätsbezogenen Ziele für die Zukunft. Die Zahl der teilnehmenden Peers umfasst, abhängig von der Größe der Hochschule, drei bis fünf Personen.

Wann wird ein Re-Audit durchgeführt?
Das Re-Audit wird nur durchgeführt, wenn dies von der Hochschule gewünscht wird. Hierzu kann sie sich circa drei Monate vor Ablauf des Zertifikats "Vielfalt gestalten" mit einem formlosen Schreiben mit der Bitte um Re-Auditierung an den Stifterverband wenden. Der Stifterverband weist außerdem auditierte Hochschulen circa zwölf Wochen vor Ablauf des Zertifikates auf die Möglichkeit einer Re-Auditierung hin. 

Wie läuft das Verfahren des Re-Audits?
Die Hochschule sendet formlos eine Interessenbekundung zur Durchführung eines Re-Audits an den Stifterverband. Sie erhält darauf ein Formblatt zu Beantragung der Re-Auditierung sowie den Leitfaden zum Selbstbericht. Im Antrag setzt die Hochschule den Abgabetermin für den Selbstbericht selbst fest (circa drei Monate nach Antragstellung). Gemeinsam mit dem Stifterverband plant die Hochschule den Termin für das Peer Review. Nach dem Peer Review in der Hochschule erhält die Hochschule einen Bericht mit den Stellungnahmen und Empfehlungen der Peers.

Welche Personen können Peers im Re-Audit des Stifterverbandes sein?
Die Peers müssen persönlich am Diversität Audit  – zum Beispiel als Mitglied der Steuerungsgruppe oder des Lenkungskreises – oder als Peer bei einem Re-Audit mitgewirkt haben. Für eine Person der Peer-Kommission kann von dieser Regel abgesehen werden. Auditorinnen und Auditoren sind als Peers ausgeschlossen. 

Wie hoch sind die Kosten für das Re-Audit? 
Die Kosten für die Teilnahme am Re-Audit sind ebenfalls nach der Größe der Hochschule beziehungsweise der Anzahl der Studierenden gestaffelt. Sie betragen für Hochschulen mit ...
●  bis zu 1.000 Studierenden: 7.500 Euro
●  bis zu 10.000 Studierenden: 8.000 Euro
●  bis zu 20.000 Studierenden: 9.000 Euro
●  bis zu 30.000 Studierenden: 12.000 Euro
●  mehr als 30.000 Studierenden: 15.000 Euro