Die Zentren für Lehrerbildung stellen eine gute Ergänzung bei der Organisation und Fortentwicklung des Lehramtsstudiums in Sachsen sowie der Sicherung breiter Weiterbildungsmöglichkeiten dar. Wir werden diese auch weiterhin in hohem Umfang in ihrer Arbeit unterstützen.
Mit der Hochschulgesetznovelle 2023 haben wir die Zentren für Lehrerbildung und Bildungsforschung und ihr Aufgabenspektrum grundlegend gesetzlich definiert. Die Aufgaben sind vielfältig und umfassen die Beratung und Praktikumsorganisation für die Studierenden, Lehr- und Forschungstätigkeit, wie auch wissenschaftliche Veranstaltungen. Das Ziel ist die umfassende Gestaltung und Koordinierung einer qualitativ hochwertigen Lehrkräftebildung in der universitären Ausbildung, den Praxisphasen und in der Weiterbildung. Die Zentren arbeiten dafür mit den Ausbildungsschulen und dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) zusammen, um ihren umfassenden und kompetenzorientierten Auftrag zur Lehrkräftebildung umzusetzen. Die Zentren sind daher als zentrale interdisziplinäre und fakultätsübergreifende Einrichtungen im Gesetz definiert und an ihren jeweiligen Hochschulstandorten eingerichtet, was die Wesentlichkeit ihrer Aufgabenerfüllung unterstreicht. Die institutionelle Struktur der Zentren für Lehrerbildung soll in der jeweiligen Grundordnung der Hochschule konkretisiert werden und ist damit der Diskussion und dem Beschluss der Hochschulgremien vorbehalten, da die Organisationsbedarfe unterschiedlich sein können. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist bewusst, dass das Thema Lehrkräftemangel eines der am häufigsten in Wahlumfragen benannten Probleme ist. Mit uns BÜNDNISGRÜNEN in der Regierung ist sichergestellt, dass wir bei der Lehrkräftebildung (in allen Phasen) den ländlichen Raum besonders im Blick haben. Es ist wichtig, Lehrkräfte dort auszubilden, wo sie besonders dringend gebraucht werden. Der Klebeeffekt ist mehr als ein frommer Wunsch – er wirkt!
Die Zentren für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung wurden mit der Hochschulgesetznovelle im Jahr 2023 aufgewertet. Sie sind jetzt gesetzlich verankerte, starke und zentrale Einrichtungen gemäß § 99 SächsHSG mit einem umfassenden eigenständen Aufgaben- und Verantwortungsbereich. Die vom Gesetzgeber intendierte Aufwertung gilt es jetzt vor Ort in der Praxis umzusetzen und diesen Prozess zu begleiten, bspw. im derzeit anlaufenden Zielvereinbarungsprozess. Als SPD Sachsen begrüßen wir die stärkere Stellung der Zentren für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung. In Zukunft wollten wir ein Landesinstitut für Schulentwicklung in Sachsen gründen. Dieses soll die Schulen begleiten und zum wechselseitigen Transfer neuester Erkenntnisse in Bildungsforschung, Schulpraxis und Lehrerkräftebildung beitragen.
Die Zentren für Lehrkräftebildung nehmen in der Reformierung der Lehramtsausbildung eine wichtige Rolle ein. In Kooperation können bedarfsgerechte Maßnahmen ergriffen werden. Ein wichtiger Bestandteil ist der Wissenstransfer aus der Forschung in die Praxis. So können die wichtigen Herausforderungen in den sächsischen Schulen in Medienbildung, Inklusion und Digitalisierung angegangen werden. Neben der Ausbildung von Lehrkräften muss die Fort- und Weiterbildung stärker in den Blick genommen werden.
Aus Sicht BSW gibt es schon ein grundhaft gut funktionierendes Netz aus Lehrerausbildungsstätten im Freistaat, ggf. Eröffnung weiterer Lehrausbildungsstätten (neben Löbau, Annaberg, Chemnitz, Leipzig, Dresden) besonders für den Bereich Grundschule und Förderschule , bessere Absprache mit Universitäten (Dozenten, Professoren) und Schulen (Mentoren, Schulleitungen) bei Erwartungshaltung, Inhalte, Anforderungen.
Bei den Texten handelt es sich um Originalantworten, die die Parteien vor der Wahl zum Sächsischen Landtag am 1. September 2024 auf Fragen des Stifterverbandes zur Bildungspolitik eingereicht haben. Es wurden alle Parteien angeschrieben, die aktuell im Landtag oder im Bundestag vertreten sind. Leider sind nicht alle Parteien der Bitte des Stifterverbandes nachgekommen und haben die Wahlprüfsteine beantwortet, ohne dass sie dafür Gründe genannt hätten.
EINE EINORDNUNG AUS SICHT DES STIFTERVERBANDES
In den – in aller Regel disziplinär organisierten – Universitäten hat die Lehrkräftebildung, die quer zu den Disziplinen liegt, zumeist nicht die Bedeutung und den Stellenwert, den sie aus gesellschaftlicher Sicht haben müsste. Die Zentren für Lehrerbildung beziehungsweise Schools of Education, die eingerichtet wurden, um einen zentralen und identitätsstiftenden Ort für die Lehrkräftebildung in den Universitäten zu schaffen, sind bisher zum allergrößten Teil nicht so aufgestellt, dass sie diesem Anspruch gerecht werden könnten. Dafür braucht es nach Auffassung des Stifterverbandes eine deutliche institutionelle Stärkung der Zentren/Schools, beispielsweise einer rechtlichen Gleichstellung der wissenschaftlichen Leitung mit Dekanen/Dekaninnen, ihrer Finanzierung analog zu Fakultäten/Fachbereichen sowie ihrer maßgeblichen Beteiligung an Berufungsverfahren, die für die Lehrkräftebildung relevant sind.
Die Parteien verweisen im Wesentlichen auf den Status quo und sehen keinen weiteren politischen Handlungsbedarf. Ein ausreichendes Problembewusstsein der Parteien in Bezug auf die bestehenden hochschulinternen Steuerungsmöglichkeiten ist nicht erkennbar; politische Gestaltungsmöglichkeiten werden nicht ausgeschöpft.
DIE WEITEREN FRAGEN AN DIE PARTEIEN UND DEREN ANTWORTEN